Ich vermute der RA hat das verformuliert oder die Tuzz hat 'ne Meise.
M.M. Die fristlose unwirksam, aber vllt die fristgerechte.
Musste überlegen......
Ich vermute der RA hat das verformuliert oder die Tuzz hat 'ne Meise.
M.M. Die fristlose unwirksam, aber vllt die fristgerechte.
Musste überlegen......
ja wir wollen ja eh zum 01.01. bzw 01.02. ausziehen dementsprechend wär das vollkommen okay. nur halt die fristlose macht mir sorge. ich hab keine lust dass mir hier ne räumungsklage einfliegt..
Glaube kaum die macht das.
Per klage würde das Wochen dauern vmtl gar fruchtlos.
Der Wisch ist schon krass.
joa. die hat auch schon versucht uns wegen unserem hund (chihauhau-mischling) rauszukriegen.
also am besten per einschreiben versuchen auf spätestens 01.02. zu einnigen unter normaler mietweiterzahlung? meinst du das fruchtet?
Tendenziell hast Du zwar eine fristlose, welche aber unwirksam sein dürfte.
Schon nervig....
joa. die hat auch schon versucht uns wegen unserem hund (chihauhau-mischling) rauszukriegen.
also am besten per einschreiben versuchen auf spätestens 01.02. zu einnigen unter normaler mietweiterzahlung? meinst du das fruchtet?
Aha.Kommt drauf an...... der Schelle sollte man eine überbraten...... Gar nicht reagieren und nix mehr anweisen
Ist halt riskant. Oder Du kommittest auf xx.yy.
Danach ärgern wo immer möglich
und was mach ich jetzt? ![]()
Wie gesagt, die fristlose müsste fruchtlos sein.
-->Mieterrechte
und was mach ich jetzt?
Ideal wäre ein RA.
Ich würde ihr mitteilen, dass die fristlose unwirksam ist. Vmtl weiss sie das, deshalb der Driss.
Lt. Einem anderen Faden scheint gar fristlos möglich nach Abmahnung.......?
Fristlos hat sie M.M keine Chance.
Hallo,
da ist ja die Forumsexpertin am Antworten. Das kann ja was werden.
Trotz Abmahnung mehrfach zu spät gezahlt ist ein Grund zur fristlosen Kündigung!
Allerdings ist auch eine fristlose Kündigung nicht zum 01.12. umsetzbar. Wenn ihr nicht auszieht und die Sache seinen rechtlichen Gang geht, dann dauert es Monate (kostet aber auch, wie Anwalts- und Gerichtskosten).
Die Empfehlung einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ist gut. Wenn der Vermieter vernünftig ist, lässt er sich darauf ein. Wenn ihr allerdings Pech hat, zieht der Vermieter voll durch, inkl. Räumungsklage, Nutzungsentschädigung und Mietausfall. Verdient hättet ihr es ja. Wenn ich schon höre nur 4 der verspäteten Zahlungen wären gravierend, weil sie mehr als 5 Tage waren. Lächerlich - die Miete ist pünktlich zu zahlen und der Vermieter hat euch sogar schon abgemahnt.
Gruß
H H
Ja klar
Und der HSV wird dies Jahr Meister.
Guten Morgen, alle zusammen,
als erstes bitte ich den Moderator dieses Forums (gibt es den überhaupt?), Claudi88 mal abzumahnen oder notfalls sogar zu sperren - aufgrund absolut untauglicher Ausdrucksweise und vor allem grob fahrlässigen / falschen Tipps.
Hier ein paar Auszüge aus den Ergüssen von Claudi88:
Ja die will Dich unter Druck setzen! Typische VM Ratte ist das.
Ich vermute der RA hat das verformuliert oder die Tuzz hat 'ne Meise.
Der Wisch ist schon krass.
..... der Schelle sollte man eine überbraten......
Danach ärgern wo immer möglich
So, nun zum Thema:
1. BGB zum Mietrecht durchlesen (siehe https://forum.mietrecht.de/www.gesetze-im-internet.de ) , z.B. § 543 BGB (2) hier besonders Punkt 3 und (3)
2. Die außerordentliche fristlose Kündigung scheint hier also in Ordnung zu sein - meiner Ansicht nach
3. Dass die Vermieterin hilfsweise die ordentliche Kündigung ausspricht, hat den Hintergrund, dass ansonsten bei Zahlung der rückständigen Miete die fristlose Kündigung automatisch unwirksam wird. Bei euch kommt aber eben auch § 543 (3) BGB zur Anwendung, so dass die fristlose wirksam bleibt (meinem Verständnis nach)
4. Die offenen Mietzahlungen darf ein Mieter NICHT mit der Kaution aufrechnen, da der Vermieter während des Mietverhältnisses ja keinen Zugriff auf die Kaution hat.
5. Interessant fände ich noch den Punkt mit eurem Hund. War der vom Vermieter erlaubt bzw. habt ihr vor Anschaffung den Vermieter um Erkaubnis gefragt? Entscheidende für die Legalität der Hundehaltung ist hier, was im Mietvertrag steht.
Zusammenfassend kann man sagen, dass ihr in der Vergangeheit euren vertraglichen Pflichten (pünktliche Mietzahlung) nicht nachgekommen seid und nun eben die Konsequenzen tragen müsst.
Und das ist gut so. => Lerne für die Zukunft daraus.
Gruß,
anonym2
Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung
Hallo nochmal, wunschvoll,
Es steht auch drin "Ein Widerspruchsrecht gegen die fristlose Kündigung steht ihnen nach dem Gesetz nicht zu."... was soll das heißen?..
Erläuterung: siehe BGB ![]()
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt." (Zitatende)
Gruß,
anonym2
Das viele Leute, so wie Du, Ihren Lohn oder Ihr Gehalt erst am 15. des Monats bekommen entbindet sie nicht von der Pflicht ihre Miete bis spätestens dem 3. Werktag des Monats zu zahlen.
Permanent verspätete Mietzahlungen, und seien es auch nur wenige Tage, berechtigen den Vermieter, nach fruchtloser Abmahnung, zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Die Abmahnung war offensichtlich fruchtlos, denn Du hast weiter verspätet gezahlt.
Was willst Du anfechten? Dein vertragswidriges Verhalten ist offensichtlich.
Du kannst bestenfalls versuchen 1 oder 2 Wochen mehr Räumungsfrist raus zuschlagen.
Übrigens enden Deine Zahlungsverpflichtungen mit der fristlosen Kündigung, Räumung und Rückgabe der Wohnung nicht.
Der Vermieter kann noch Schadensersatz für den Mietausfall von dir einfordern. Das kann ein Betrag in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten sein. Dafür kann er, falls hinterlegt, die Kaution verwenden und den Rest, Kaution sind ja nur Kaltmieten, gerichtlich einklagen.
P. S.: Bitte die Beiträge von Claudi88 ignorieren.
Setz mal den 573 komplett rein
Wieso?
Aber gerne: hier der Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
Bei dem Fragesteller geht es übrigens um eine fristlose außerordentliche Kündigung.....
Nachtrag: ich meinte nicht "außerordentliche, fristlose Kündigung", sondern "fristlose Kündigung"...
Zitateine fristlose außerordentliche Kündigung.....
Dann nenn die Quelle zur fristlosen!
Schlauberger.
Habe ich da ein "Bitte " gelesen?
Übrigens: DU wolltest, dass ich § 573 reinstelle!
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