Mieter mit Schlaganfall muss in ein Pfegeheim 3 monatige Kündigungsfrisst einhalten ?

  • Hallo zusammen ,

    würde mich hier gerne mal erkundigen bei Euch . Es geht um einen Mieter der nicht mehr alleine Leben kann und muss nun in ein Pflegeheim . Seine Frau die nicht bei Ihm wohnte sondern in Ihrer Mietwohnung hat nun die Kündigung seiner Wohnung abgegeben . Ist Sie nun verpflichtet die 3 monatige Kündigungsfrisst einzuhalten .

    Da Sie ja die Miete für 3 monate seiner Wohnung , und paralell das Pflegeheim zu bezahlen hat .

    Die jetztigen Vermieter stellen sich da etwas gegen und beharren auf Zahlung .

    Danke schon mal für ein paar Tipps

    Habe auch schon an eine Untervermietung gedacht die letzten zwei Monate , muss man zwar anfragen beim Vermieter aber der darf eigentlich nicht absagen .

  • Hallo Razfaz,

    "Es geht um einen Mieter der nicht mehr alleine Leben kann und muss nun in ein Pflegeheim . Seine Frau die nicht bei Ihm wohnte sondern in Ihrer Mietwohnung hat nun die Kündigung seiner Wohnung abgegeben ."
    - Sind beide zusammen (lt. Mietvertrag) Mieter dieser Wohnung?

  • Hallo Berny , Danke das Du Dich meldest . Nein seine EheFrau steht nicht im Mietvertrag drin . Die Wohnung hat die ganze Zeit 600 Euro Warm gekostet nun soll diese 800 Euro Kosten . Es sind wohl auch ca. 2000 DM Kaution noch da somit kann man diese dann wohl mit der 3 monatigen Kündigung verrechnen . Im Mietvertrag stehen auch keine QM drin ist mir nur so aufgefallen . Danke noch mal für Infos , viele Grüße

  • Hallo Berny , Danke das Du Dich meldest . Nein seine EheFrau steht nicht im Mietvertrag drin . Die Wohnung hat die ganze Zeit 600 Euro Warm gekostet nun soll diese 800 Euro Kosten . Es sind wohl auch ca. 2000 DM Kaution noch da somit kann man diese dann wohl mit der 3 monatigen Kündigung verrechnen . Im Mietvertrag stehen auch keine QM drin ist mir nur so aufgefallen . Danke noch mal für Infos , viele Grüße

    Hallo,

    da hat das Eine mit dem Anderen nicht viel zu tun.

    Sinnvoll wäre es gewesen, wenn sich die Dame an den Vermieter gewandt hätte mit der Bitte um eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses.

    Eine Kündigung geht halt eben nur mit Kündigungsfrist, wenn dem nicht andere außergewöhnliche Umstände entgegenstehen, das jetzt ein Pflegeheim und Miete bezahlt werden muss ist nicht das Problem eines Vermieters.

    Denke der Vermieter hätte bei einem Gespräch sicher zumindest die Verrechnung mit der Kaution akzeptiert, wenn in der Wohnung keine Schäden vorhanden sind.

    So bleibt nur noch das Gespräch mit dem Vermiete zu suchen, die Wohnung nach Mietende in ordentlichem Zustand zurück zu geben und die Daumen zu halten.

    Gruß
    BHShuber

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