Kautionsrückgabe - Nebenkostenabrechnung - Protokoll

  • Hallo,

    ich stehe vor folgendem Sachverhalt und hoffe, dass mir jemand mitteilen kann, wie man üblicherweise diesbezüglich vorgehen kann bzw. sollte.

    Habe mein Mietverhältnis zum 30.07. gekündigt und bin umgezogen. Die Übergabe verlief normal. Mir ist nur danach aufgefallen, dass die Vermieterin das Übergabeprotokoll unvollständig ausgefüllt hatte, weshalb ich sie Anfang August per Mail um Korrektur gebeten hatte. Ebenso habe ich nach dem Datum der Nebenkostenabrechnung gefragt und darum gebeten mir die Zählerstände an den Wasseruhren und Heizkörpern per Mail zuzusenden (diese hatte sie fotografiert). Die Zählerablesung sollte Anfang August stattfinden. Die Zählerstände von der Übergabe habe ich später erhalten. Da die Nebenkostenabrechnung nicht wie gewöhnlich Anfang September kam, habe ich nochmals telefonisch nachgefragt. Mir wurde gesagt, dass die erste Ablesung nur eine Zwischenablesung gewesen ist und die richtige noch stattfinden wird.

    Ich habe mich informiert, wie lange eine Kaution vom Vermieter unter welchen Gründen einbehalten werden kann und denke, dass sie langsam zurückgezahlt werden könnte. Drei Monate sind verstrichen.

    Wie sollte ich am besten vorgehen, um meine Kaution zurückzukriegen und mein korrigiertes Protokoll zu bekommen? Ist ein noch längeres Warten sogar legitim?

    Vielen Dank vorab für alle Überlegungen!

  • Zitat

    Drei Monate sind verstrichen.

    Laut diverser Urteile sind es bis 6 Monate.

    Das ist auch die Frist für evtl. verdeckte Mängel.

    Zitat

    Ebenso habe ich nach dem Datum der Nebenkostenabrechnung gefragt und darum gebeten mir die Zählerstände an den Wasseruhren und Heizkörpern per Mail zuzusenden

    Warum hast Du die Zählerstände nicht selbst abgelesen?

    Die NK-Abrechnung muß der Vermieter, wie sonst auch, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes er- und zustellen.

    Wann Du ausgezogen bist bzw. wann das Mietverhältnis endete spielt keine Rolle.

  • Ein Übergabeprotokoll ist nicht vorgeschrieben, jedoch immer empfehlenswert. Dieses wird bei der Übergabe erstellt und sofort unterschrieben.Punkt und basta! Weil es dann im Nachhinein nicht einseitig geändert werden kann. Ebenso gehören auch die Zählerstände hinein.

    Eine Endabrechnung kann erst nach den Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt werden. Wäre also frühestens im Januar 2017 möglich.

    Ich habe mich informiert, wie lange eine Kaution vom Vermieter unter welchen Gründen einbehalten werden kann und denke, dass sie langsam zurückgezahlt werden könnte. Drei Monate sind verstrichen.

    Ihre "Information" ist falsch. Für die Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen und obendrein noch einen angemessenen Anteil bis zur Nebenkostenabrechnung bis spätestens Dezember 2017 einbehalten.

  • Ein Übergabeprotokoll ist nicht vorgeschrieben, jedoch immer empfehlenswert. Dieses wird bei der Übergabe erstellt und sofort unterschrieben.Punkt und basta! Weil es dann im Nachhinein nicht einseitig geändert werden kann. Ebenso gehören auch die Zählerstände hinein.

    Eine Endabrechnung kann erst nach den Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt werden. Wäre also frühestens im Januar 2017 möglich.

    Ich habe mich informiert, wie lange eine Kaution vom Vermieter unter welchen Gründen einbehalten werden kann und denke, dass sie langsam zurückgezahlt werden könnte. Drei Monate sind verstrichen.

    Ihre "Information" ist falsch. Für die Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen und obendrein noch einen angemessenen Anteil bis zur Nebenkostenabrechnung bis spätestens Dezember 2017 einbehalten.


    Meinem Vorproster schliesse ich mich an.

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