Hallo, ich wäre dankbar für Rat. Wir haben ein Haus gekauft mit Mietern. Vorher war mündlich geklärt, ob sie sich vorstellen können aus der oberen größeren Wohnung in die untere zu ziehen. Die untere Wohnung sollte komplett renoviert und auf ortsübliche Miete erhöht werden (10 Jahre Miete 350 EUR kalt, da verstorbener Vermieter alter Mann; spekuliert auf Haus, Hof- und Gartennutzung entgegen dem Mietvertrag). Mieter hatten zugestimmt und Laminat wählen dürfen, aussuchen ob Badewanne oder Dusche und zusätzlichen Kellerraum erhalten, da wir mit Kindern die Fläche nutzen möchten. Sie sollten eine kleinen Sitzbereich erhalten vor dem Haus (sichtgeschützt). Der Grundbucheintrag ist erst jetzt erfolgt (Risiko war uns bewusst) und jetzt meine sie nur runterzuziehen, wenn die Miete gleich bleibt. Wir haben wirklich alles getan um uns gut zu stellen... Jetzt ist unsere Wohnung gekündigt und da die Mieter nicht runterziehen können die Modernisierungsarbeiten nicht fortgesetzt werden. Als einzige Lösung werden wir jetzt mit unseren beiden kleinen Kindern in die untere Wohnung ziehen. Ein Teil unserer Eineichtung werden wir unterstellen müssen, da uns der Raum fehlt und auf ein wohnzimmer der Kinderzimmer zuliebe verzichten. Wir denken, dass sie ansich runterziehen wollen, da aus die angepasste Küche des Vorbesitzers etc. gebunkert haben und sich aber neben der neuen Wohnung (60er Jahre Haus, ihre aktuelle Wohnung auf wirklich eine Ruine) einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollten.. Ein Zusammenleben mit diesen undankbaren und geldgierigen Menschen können wir uns nicht mehr vorstellen. Greift das Sonderkündigungsrecht, wenn wir selbst in dem Haus wohnen? Danke!
Zweihauskündigung
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TeklaBabajaga -
18. November 2016 um 22:38 -
Erledigt
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Hallo TeklaBabajaga,
grundsätzlich gilt weiterhin der Mietvertrag der Mieter. Um bei dieser geschilderten Komplexität eine Lösung herbeizuführen, möglicherweise auch eine Eigenbedarfskündigung, solltet Ihr einen Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht konsultieren.
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Vielen Dank Berny. Am Montag haben wir bereits einen Anwaltstermin. Das Thema beschäftigt uns bloß Tag und Nacht, daher der Foreneintrag. LG
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Zitat
Greift das Sonderkündigungsrecht, wenn wir selbst in dem Haus wohnen?
Wenn es wirklich ein Haus mit nur 2 Wohnungen ist, ja. Kündigungsfrist allerdings, da die Mieter schon länger als 8 Jahre dort wohnen, 12 Monate.
Zitat10 Jahre Miete 350 EUR kalt,
Dann wird es langsam Zeit für eine Mieterhöhung. Bis auf die ortsübliche Miete wird nicht möglich sein, aber um 15 bzw. 20 % der jetzigen Kaltmiete.
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Danke Anitari, das bestätigt die Informationen die ich bisher zu diesem Thema habe.
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Das nennt sich aber nicht Sonderkündigungsrecht, sondern erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters.
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