Mietminderung durch unangemeldetes Fegen des Dachbodens

  • Hallo zusammen,

    die Firma erreichte heute ein Fax des Mieterbundes, in dem man im Namen der Mandanten Beschwerde darüber einlegte, dass der Dachboden unangekündigt gereinigt wurde und somit dort Wäsche hing.
    Ich gebe zu, dies ist ärgerlich und wird weitergereicht.

    Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.

    Habt ihr schonmal einen solchen Fall erlebt oder kennt hierzu Gerichtsfälle, in denen einer Minderung stattgegeben wurde?

    Vielen Dank.

  • Mietminderung? Lächerlich! Aber das ist typisch für die Vorgehenweise der meisten Mietervereine. Zuerst Prügel (Mietminderung) androhen und wenn man etwas näher nachfragt, was der Begriff Mietminderung vom BGB her bedeutet, dann klemmt man den Schwanz ein und kriecht in die Ecke.

  • Zitat

    Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.

    Selten so gelacht.

    Ich würde gar nicht da rauf reagieren.

  • die Firma erreichte heute ein Fax des Mieterbundes, in dem man im Namen der Mandanten Beschwerde darüber einlegte, dass der Dachboden unangekündigt gereinigt wurde und somit dort Wäsche hing.
    Ich gebe zu, dies ist ärgerlich und wird weitergereicht.
    Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.


    Sollen sie mal machen.... Das könnte ja evtl. auch so'ne ellenlange Geschichte werden wie die von @Stinar...:eek: Und es wäre mal gelacht, wenn sich die Kosten nicht in die Höhe treiben liessen...

  • Ein pfiffiger Anwalt ist imstande wegen dieser Sache Schadensersatz einzufordern und evtl. auch einzuklagen. Der Anwalt bekommt sein Honorar mit Sicherheit, selbst dann, wenn die Mieter bei Gericht unterliegen würden.

    Es gibt nichts was es nicht gibt, es wäre auch hier eine Klage nicht unmöglich.

  • Ich danke euch. Ich war ähnlicher Ansicht, wollte nur einmal nachhören, ob euch Ähnliches widerfahren ist oder gar schonmal darüber gelesen wurde.

  • Hallo sober,

    da Sie aber ja doch einen kleinen Fehler gemacht haben, würde ich Entgegenkommen zeigen:

    Ein (wirkliches, nettes) Entschuldigungsschreiben, dass es so hätte natürlich nicht sein sollen und leider vergessen wurde, den Reinigungstermin rechtzeitig vorher anzukündigen.

    Für hierdurch entstandenen Schaden gerne eine Zahlung aus Kulanz (!) - in Höhe von .... EUR anbieten.

    Das wären ca. 3 cent für Waschmittel (Preis pro Waschladung steht immer auf den Waschmittelverpackungen) und ca. xy cent für Strom der Waschmaschine. => Wie wäre es mit einer Entschädigung von 2 EUR - selbstverständlich alles aus Kulanz ohne Anerkennung einer Schuld.

    So würde ICH das machen..

    Viele Grüße,
    anonym2

  • anonym2, Du hast Wasser und Arbeitszeit vergessen. Ich denke, wenn die Mieter bereits beim DMB vorstellig wurden geben die sich nicht mit 2 € zufrieden. Selbst wenn letztendlich die Sache eingestellt wird zahlt eine Partei den Anwalt, und das ist der VM, so meine Befürchtung. Er hat diese Situation geschaffen, er hätte die Mieter vor den Maßnahmen benachrichtigen müssen.

    Eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, es ist eine einmalige Sache, der Schaden wird ersetzt (mit einer guten Flasche Wein) und das dürfte genügen. Meine Meinung.

  • anonym2, Du hast Wasser und Arbeitszeit vergessen. Ich denke, wenn die Mieter bereits beim DMB vorstellig wurden geben die sich nicht mit 2 € zufrieden. Selbst wenn letztendlich die Sache eingestellt wird zahlt eine Partei den Anwalt, und das ist der VM, so meine Befürchtung. Er hat diese Situation geschaffen, er hätte die Mieter vor den Maßnahmen benachrichtigen müssen.

    Eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, es ist eine einmalige Sache, der Schaden wird ersetzt (mit einer guten Flasche Wein) und das dürfte genügen. Meine Meinung.

    Sorry, schon mal darüber nachgedacht wie der Schaden beziffert werden soll, und warum eigentlich und was gewaschen werden musste? Auf die Beweisführung freue ich mich jetzt schon, wenn der Mieter sein verschmutzten Unterhosen vorlegen soll, überspitzt gesagt.
    Ich persönlich würde auf das Schreiben wahrscheinlich gar nicht reagieren. Man muß sich nicht zu jeden Stuss äußern.

  • Hallo zusammen,

    die Firma erreichte heute ein Fax des Mieterbundes, in dem man im Namen der Mandanten Beschwerde darüber einlegte, dass der Dachboden unangekündigt gereinigt wurde und somit dort Wäsche hing.
    Ich gebe zu, dies ist ärgerlich und wird weitergereicht.

    Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.

    Habt ihr schonmal einen solchen Fall erlebt oder kennt hierzu Gerichtsfälle, in denen einer Minderung stattgegeben wurde?

    Vielen Dank.

    Hallo,

    sehr schön, mein Lieblingsthema, doch dies ist eine ganz neue Variante der Begründung, sehr geil, man kann nur hoffen, dass dies nicht Schule macht, sonst können Vermieter hier noch ein Sammelkonto errichten um für solche Forderungen gewappnet zu sein.

    Dieser Mieter wäre sicher auf meiner Liste der anstehenden Mieterhöhungen ganz oben zu finden.

    Gruß
    BHShuber

  • Eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, es ist eine einmalige Sache, der Schaden wird ersetzt (mit einer guten Flasche Wein) und das dürfte genügen.


    Dann aber bitte Rotwein, damit sich die nochmalige Wäsche auch lohnt...:rolleyes:

  • Sorry, schon mal darüber nachgedacht wie der Schaden beziffert werden soll, und warum eigentlich und was gewaschen werden musste? Auf die Beweisführung freue ich mich jetzt schon, wenn der Mieter sein verschmutzten Unterhosen vorlegen soll, überspitzt gesagt.
    Ich persönlich würde auf das Schreiben wahrscheinlich gar nicht reagieren. Man muß sich nicht zu jeden Stuss äußern.

    Mein Beitrag #9 soll heißen es könnte so sein. Es wäre diesen Mietern zuzutrauen im Hinblick darauf, dass sie wegen dieser Banalität schon beim Mieterbund vorsprechen. Was nochmals gewaschen werden sollte steht nicht zur Debatte, ganz klar die ganze Wäsche, da sind sich alle betroffenen Mieter einig. Eine Beweisführung bedarf es sicher nicht, denn eine verstaubte Wäsche muß nochmals gewaschen werden, das würde auch ein Richter so sehen.

    Als VM würde ich klein beigeben, mich erkenntlich zeigen damit diese Sache kein Nachspiel hat.(..und mir diese Mieter im Notizblock vermerken..)

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