Einbauküche passt nicht wegen kurzfristigen Arbeiten durch Vermieter

  • Hallo zusammen,

    ich war mir nicht sicher in welche Kategorie mein Anliegen passt, daher stelle ich meine Frage hier. Es geht um folgendes:

    Ich habe für meine neue Wohnung eine Einbauküche bestellt (die Wohnung wird momentan noch eingerichtet). Zwischenzeitlich wurden kurzfristig durch den Vermieter veranlasste Arbeiten in der Wohnung durchgeführt, wobei eine Wand vorgezogen wurde. Nun wurde beim Einbau der Einbauküche festgestellt, dass durch das Vorziehen der Wand sich an einer Seite der Küche das Maß um 7 cm verändert hat. An dieser Stelle passt die Einbauküche also nicht mehr.
    Von der vorgezogenen Wand habe ich dann erst erfahren.

    Ist es nun tatsächlich so, dass ich den nicht passenden Teil der Einbauküche nochmal bestellen muss und somit doppelt zahle oder gibt es eine Möglichkeit den Vermieter dafür aufkommen zu lassen? Die Maße wurden zwischen Bestellung und Lieferung der Küche verändert, ohne dass ich darüber informiert wurde.

    Vielen Dank vorab.

    VG

  • Küchen sollte man erst dann bestellen, wenn die Maße fest stehen. Ob der Vermieter da was mit zu tun hat, würde ich gefühlt eher sagen nein. Wenn sich die Wohnung noch im bau befindet, kommt es wohl auf die beweisbaren Absprachen und Verträge mit dem Vermieter an.
    Gab es eine schriftlich Freigabe oder ähnliches?

  • Hallo rp44,

    wenn Du zulässt, dass nach Mietbeginn der VM noch Arbeiten/Änderungen in der Mietsache vornimmt und hierüber keine belastbaren Beweise erhoben wurden - na, rate mal, wer dann wohl das Risiko zu tragen hat...

  • Na ich weiß nicht, eine Wand vorziehen bedeutet ja dass diese vermutlich mit Rigips, sowie Ständerwerk verkleidet wurde. Sowas sollte vorab alleine schon aufgrund des alten Zustandes ersichtlich gewesen sein. Klingt für mich nach einem Denkfehler beim Aufmaß.

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