Mieter nicht nicht aus!!

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: ich besitze ein Mietobjekt. Der Mieter hat den Mietvertrag zum 31.12.2016 gekündigt. Seine geschiedene Frau lebt aber noch in dem Objekt. Sie haben gerichtlich eine Vereinbarung, dass sie das Objekt bis zum 30.11 ordnungsgemäß an mich übergeben muss. An diesem haben wir uns orientiert und ich möchte daher dieses Objekt gerne selber zu diesem Zeitpunkt beziehen. Habe mein jetztiges Objekt auch verkauft und stehe somit, ab diesem Zeitpunkt ohne Unterkunft da. Jetzt weigert sich die Dame laut des MIeters auszuziehen und ihm die persönlichen Sachen zu holen. Jetzt hat dieser zwar schon einen Rechtsantwalt eingeschaltet aber wie müssen wir jetzt weiter vorgehen?? Er hat nur geschrieben, wenn sie nicht auszieht dürfen wir die Miete vom Dezember von der Ablöse ( Küche, Gartenhäuschen) abziehen. Aber was geschieht dann weiterhin?

    Was ist, wenn sie bis Dezember nicht auszieht? Hat der MIeter dann keine Verantwortugn mehre diese aus dem Haus zu bekommen? Müssen das dann wir mit der Räumungsklage machen? Was passiert mit den Kosten, die dadurch entstehen könnten? Kann man diese Ihr/Ihm gelten machen? Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort! Bin um Eure Ratschläge sehr dankbar.

  • Hallo CHA,

    Erstmal einen Beruhigungstee trinken.
    Dann auf den Kalender gucken, meiner ist erst beim 11.11.2016,
    also bis zum 31.12.2016 noch ein bisschen Zeit.

    Was das jetzt mit dem 30.11. zu tun hat ist mir noch nicht so ganz klar.
    Was ist das für ein Gerichtsbeschluss?
    Der MV schein offenbar bis Sylvester zu laufen,
    vorher (um genau zu sein vor dem 02.01.2017) hast du eh keinerlei Handhabe.

    VG Syker

  • Hallo CHA,

    "Sie haben gerichtlich eine Vereinbarung, dass sie das Objekt bis zum 30.11 ordnungsgemäß an mich übergeben muss."
    - Der Termin steht ja noch aus.

    "Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort!"
    - Sie ist nicht verpflichtet, Schreiben zu beantworten. Ich empfehle Dir, einen Mietrecht-RA zu konsultieren, da die Angelegenheit droht, kompliziert zu werden.

  • Was ist, wenn sie bis Dezember nicht auszieht? Hat der MIeter dann keine Verantwortugn mehre diese aus dem Haus zu bekommen? Müssen das dann wir mit der Räumungsklage machen? Was passiert mit den Kosten, die dadurch entstehen könnten? Kann man diese Ihr/Ihm gelten machen? Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort! Bin um Eure Ratschläge sehr dankbar.

    Oha, das kann wirklich kompliziert werden.

    Da der Mann Mietvertragspartner ist, hat der natürlich die Verantwortung, dir die Wohnung am 31.12.2016 geräumt zu übergeben (der Termin 30.11. besteht zwischen ihm und seiner Ex). Wenn er das nicht tu, musst du ihn auf Räumung verklagen. Bei der Räumungsklage musst du allerdings alle in der Wohnung lebenden erwachsenen Personen einbeziehen.

    Hast du denn schon mal mit der Frau gesprochen?

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: ich besitze ein Mietobjekt. Der Mieter hat den Mietvertrag zum 31.12.2016 gekündigt. Seine geschiedene Frau lebt aber noch in dem Objekt. Sie haben gerichtlich eine Vereinbarung, dass sie das Objekt bis zum 30.11 ordnungsgemäß an mich übergeben muss. An diesem haben wir uns orientiert und ich möchte daher dieses Objekt gerne selber zu diesem Zeitpunkt beziehen. Habe mein jetztiges Objekt auch verkauft und stehe somit, ab diesem Zeitpunkt ohne Unterkunft da. Jetzt weigert sich die Dame laut des MIeters auszuziehen und ihm die persönlichen Sachen zu holen. Jetzt hat dieser zwar schon einen Rechtsantwalt eingeschaltet aber wie müssen wir jetzt weiter vorgehen?? Er hat nur geschrieben, wenn sie nicht auszieht dürfen wir die Miete vom Dezember von der Ablöse ( Küche, Gartenhäuschen) abziehen. Aber was geschieht dann weiterhin?

    Hallo,

    von wem ist die Wohnung zurück zu geben, Mann, Frau oder beide?

    Zitat

    Was ist, wenn sie bis Dezember nicht auszieht? Hat der MIeter dann keine Verantwortugn mehre diese aus dem Haus zu bekommen? Müssen das dann wir mit der Räumungsklage machen? Was passiert mit den Kosten, die dadurch entstehen könnten? Kann man diese Ihr/Ihm gelten machen? Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort! Bin um Eure Ratschläge sehr dankbar.


    In diesem Fall sollte man sich die Paragraphen 1361b BGB u. 1685a BGB genau anschauen. Am besten ist es, ihr lasst euch juristisch beraten, bevor das ganze noch in einem absoluten Chaos endet, davon auszugehen, dass die zurückgebliebene Ehefrau auszieht wäre genau der falsche Weg, ähh Hoffnung.

    Hier nachlesen:https://www.anwalt.de/rechtstipps/fa…ung_020691.html


    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!