Wohnung streichen ein Muss?

  • Eine kurze Frage. 2012 habe ich eine Wohnung bezogen - nun bin ich letzten Monat ausgezogen. Habe die Wohnung sauber hinterlassen. Einzig 2 dunkelrote Wände sind geblieben die ich vor ca. einem Jahr gestrichen habe.
    Nun verlangt der Vermieter das ich die Wohnung wieder weiß streiche - nach einigen Recherchen habe ich sogar gelesen das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf. Was ist denn nun richtig? Bin ich dazu verpflichtet?

    Was ist die Konsequenz wenn ich nicht streiche?

  • TheReject:

    "2012 habe ich eine Wohnung bezogen - nun bin ich letzten Monat ausgezogen. Habe die Wohnung sauber hinterlassen. Einzig 2 dunkelrote Wände sind geblieben die ich vor ca. einem Jahr gestrichen habe."
    - Die gelten als Beschädigung.

    "Nun verlangt der Vermieter das ich die Wohnung wieder weiß streiche - nach einigen Recherchen habe ich sogar gelesen das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf."
    - Bitte die Rechtsgrundlage...

    "Was ist denn nun richtig? Bin ich dazu verpflichtet?"
    - Ich meine: Ja.

    "Was ist die Konsequenz wenn ich nicht streiche?"
    - Dass der VM, wenn Du Dich weigerst, dies auf Deine Kosten erledigen (lassen) kann. Wie war der Zustand der übrigen Wände bei Mietbeginn?


  • "Nun verlangt der Vermieter das ich die Wohnung wieder weiß streiche - nach einigen Recherchen habe ich sogar gelesen das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf."
    - Bitte die Rechtsgrundlage...

    Kann er wirklich nicht. ein Taubenblau, eierschalengelb oder zartbitterorange jeweils in Pastell (gott das sind doch keine Farben!)
    müsste der VM ebenso hinnehmen. Biete ihr doch enfach an, du machst die Wand in HSV auswärtsrosa.

  • Zumindest die dunkelroten Wände mußt in neutraler Farbe, muß nicht weiß sein, überstreichen.

    Ansonsten kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen oder die Kosten mit der Kaution verrechnen.

  • Zumindest die dunkelroten Wände mußt in neutraler Farbe, muß nicht weiß sein, überstreichen.
    Ansonsten kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen oder die Kosten mit der Kaution verrechnen.


    Ich würde mit einem gut deckenden (dann dürfte 1x genügen) Weiss überstreichen, dann gibbet keine Diskussionen.:)

  • Was ist die Konsequenz wenn ich nicht streiche?

    Hallo,

    das sieht dann folgendermaßen aus, der Vermieter wird jemanden damit beauftragen, natürlich kostenpflichtig und wird den Rechnungsbetrag von der Kaution einbehalten.

    Wohlgemerkt, sollte man nochmal in seinen Mietvertrag nachsehen und sich unter Umständen in Erinnerung rufen wie man die Wohnung hinterlassen hat und es geht, dann eben nur um diese beiden roten Wände!

    Gruß
    BHShuber

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