Mietswohnung = Baustelle

  • Moin Moin liebes Forum,

    wir haben leider ein paar Probleme mit der neuen Mietswohnung.


    Einzug war am 1.10.16.


    Angefangen hat es durch eine nicht funktionierende Lichtschaltung, Wechselschaltung, im Wohnzimmer. Ich habe mit dem Vermieter daraufhin gesprochen und er meinte „sein“ Elektriker hätte in 8 Wochen Zeit.

    Da mir für solche Kleinigkeiten einfach die Geduld fehlt, habe ich selber schnell nachgeschaut und festgestellt, dass dort Adern fehlen bzw. falsch verdrahtet worden ist.
    Es war wohl ursprünglich eine Hamburger-Sparwechselschaltung, die nicht mehr erlaubt ist und er hat versucht eine einfache Wechelschaltung daraus zu machen, was natürlich nicht funktioniert ohne 5 Adern.

    Ich habe mir noch die Steckdose angeschaut, die unter dem Schalter installiert ist, und musste leider feststellen, dass weder eine kurze Nullung noch ein Schutzleiter vorhanden war.

    Anschließend habe ich mir alle Räume genauer angeschaut. Abgesehen von 2 nicht funktionierenden Steckdosen waren alle Räume, außer Bad und Küche, ohne Schutzleiter bzw kurzer Nullung.

    Die Verteilung wurde gerade erst ganz neu aufgebaut von seinem „Elektriker“. Der hat scheinbar bemerkt, dass der RCD sich nicht mit einer kurzen „klassischen“ Nullung verträgt und hat kurzer Hand überall den PE entfernt.

    Das bedeutet natürlich Lebensgefahr und die Anlage muss abgeschaltet werden.

    Ich habe mich mit dem Vermieter unterhalten und meine Hilfe bei der Moderniesierung der Räume angeboten.

    Was ich nie wieder machen werde.

    Wir haben in allen Räumen jetzt neue Leitungen verlegt, leider sind wir hier noch auf einem Bau. Unser Wohnraum beschränkt sich derzeit bzw immer noch auf evtl. 1,5m² + Küche und Bad.

    Wir wollen jetzt die Miete kürzen. Ich würde den persönlich gar nichts zahlen, solange ich hier noch auf einer Baustelle wohne.
    Es sieht so aus als würde sich das Ganze noch bis Mitte November hinziehen.

    Meine Frage ist eigentlich wie weit wir die Miete kürzen können?

    Es liegen auch noch andere Mängel vor.
    Keine Türklingel, 1 kaputtes Fenster, defekter Briefkasten.

    Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps für mich. Ich habe schon mehrere Beiträge gelesen, leider verwirren sie mich noch mehr weil immer was anderes dort steht.


    Grüße
    Zitterhand

  • Wenn du nach der Höhe der Mietminderung fragst, bist du in einem Forum an der falschen Stelle. Es gibt keine Tabelle an der man die Prozentzahl ablesen kann, jede Mietminderung ist auf den Einzelfall abgestimmt und so auch von einem Amtsrichter ausgeurteilt. Es gibt aber gesammelte Urteile zu Mietminderungen im Internet massenweise zu finden, da könntest du dich informieren.

    Aber um deine Euphorie ein wenig zu bremsen, hier die wichtigste Spielregel zur Mietminderung: Nur bei einer Verschlechterung der Mietsache während der Mietzeit besteht dieses Recht. Für die Unbewohnbarkeit deiner Wohnung hast letztendlich du gesorgt, also keine Minderung, auch nicht im Ansatz.

    Auch bei euch gibt es Anwälte für Mietrecht, die deinen Fall gerne übernehmen und vielleicht auch eine Minderung im unteren einstelligen Bereich durchziehen werden. Viel Glück bei der Suche nach einem solchen Anwalt.

  • Hallo Zitterhand,

    meine Stellungnahme kann nicht noch mehr zu Deinem Gunsten ausfallen wie die meines Vorposters. Du hast die Mietsache seinerzeit im Ist-Zustand angemietet und solltest Dir mal den § 536 BGB ansehen. Eklatante Mängel, welche auch bei sorgfältiger Übernahme seinerzeit nicht entdeckt werden konnten, sollteste dem VM melden mit der Bitte um Beseitigung, auch auf § 535 BGB bezug nehmen.
    Was die veraltete Elektrik anbetrifft, so erinnere ich mal an Bestandsrecht (G**gle hilft).

    Ab und zu haben wir hier Meldungen von Mietern, welche Ruinen übernehmen und dann meinen, dass ...:eek::eek:

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