Pflichten des Vermieters vor Abschluss des MV

  • Hallo,

    angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?

    Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Gruß
    KommFort

  • Zitat

    angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?

    Nö. Nur Miete zahlen wenn denn ein Vertrag ab 1. August abgeschlossen wird.

    Zitat

    Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?

    Es liegt immer im Interesse des Vermieters die Wohnung so schnell wie möglich neu zu vermieten.
    Ein seriöser Vermieter übt keinen Druck aus auf Interessenten, tut es doch einer würde ich als Interessent Auf Wiedersehen sagen und gehen.

    Zitat

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Gibt es nicht. Ein seriöser Vermieter, wenn er denn meint dieser Interessent kommt als Mieter in Frage, tut es aber freiwillig.

    Zitat

    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?

    Nein.

    Zitat

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?

    Kann er. Er kann dann aber sicher sein weder den Perso noch den Mietvertrag sehen.

    Zur Überschrift:

    keine

  • Hallo,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Gruß
    KommFort


    Hallo,

    Zitat

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Kommt darauf an ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Vermieter handelt, letzterer muss zwar den Mietvertag nicht herausgeben, allerdings über die sog. Widerruf und Widerruftfrist belehren, macht er das nicht, ist der Mietvertag anfechtbar.

    Siehe hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ne…ter_059690.html

    Zitat

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?

    Ist das erheblich und für was? Man kann mit jedem X-beliebigen einen E-Mailkontakt gehabt haben der in Sinne und im Auftrag, sowie Vollmacht des Vermieters handelt. Diese Vollmacht freilich kann man sich zeigen lassen.

    Der Mietvertrag wird mit einem Vermieter geschlossen und nicht mit sonstwem! Kontrollfreak?

    Bedenke, Vermieter sind Schwerstverbrecher, die einen nur ausnehmen und abzocken, so wie übervorteilen, es ist in der Tat anzuraten hier äusserste Vorsicht walten zu lassen, denn man bekommt für sein Geld eben nur eine lausige Mietsache im Wert von mehreren hunderttausend Euro, die man nutzen darf!

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (31. Oktober 2016 um 08:44)

  • Kommt darauf an ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Vermieter handelt, letzterer muss zwar den Mietvertag nicht herausgeben, allerdings über die sog. Widerruf und Widerruftfrist belehren, macht er das nicht, ist der Mietvertag anfechtbar.

    Nur wenn der Mietvertrag ohne vorherige persönliche Besichtigung durch den Mieter online abgeschlossen wurde und der Vermieter Unternehmer ist. Unternehmer kann auch ein privater Vermieter sein.

  • Nur wenn der Mietvertrag ohne vorherige persönliche Besichtigung durch den Mieter online abgeschlossen wurde und der Vermieter Unternehmer ist. Unternehmer kann auch ein privater Vermieter sein.

    Hallo,

    stimmt hierbei spielt der Fernabsatz eine zusätzliche Rolle!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?

    Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Gruß
    KommFort

    Also von solchen "Plichten" wäre mir nichts bekannt. Verfügbar ab dann und dann bedeutet eigentlich nur, das die Wohnung ab diesem Termin frei wäre, alles andere ist Verhandlungssache.
    Sorry, aber dein Beitrag ließt sich recht komisch. Als Vermieter würde mir ein Interessent der einen Ausweis von mir während der Besichtigung fordert, jedenfalls nachdrücklich in Erinnerung bleiben, bloß wahrscheinlich nicht besonders positv.
    Deine ganzen Vorstellungen sind auch reichlich theoretischer natur. Kurz gesagt, dich kann niemand zwingen einen Vertrag zu unterschreiben den du nicht unterschreiben willst, und es kann den VM auch niemanden zwingen an dich zu vermieten.
    Damit sollte eigentlich alles Fragen von selbst geklärt sein, denke ich.

  • Hallo KommFort,

    um es kurz zu machen. Ist die Wohnung in Muenchen, Frankfurt oder einem aehnlich begehrten Platz, kann der Vermieter vom Mieter fast alles verlangen - irgendjemand macht das dann schon.

    Liegt die Wohnung irgendwo in Hinterland im Osten Deutschlands, ist es genau anders herum. Jeder Vermieter ist dem Mieter hilflos ausgeliefert.

    Es haengt also ganz vom oertlichen Mietmarkt ab, wer sich wem gegenueber was leisten kann. Ob das jetzt so im Gesetz steht oder nicht, ist dabei nebensaechlich.

    cu
    Guenni

  • Es kotzt mich an... Auch, was hier manche von sich geben, zeugt meiner Ansicht nach, von einem zutiefst gestörten Verständnis von Recht und Gerechtigkeit.

    Alles so nach einer "Auf-die-Fresse"-Politik, mit so einer "Scheiss-egal"-Mentalität. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!

    Jeder Vermieter darf anscheinend machen, was er will. Gesetze sind, wie geschrieben wurde, nebensächlich. Ja klar... Und was kommt als Nächstes?

    Das ist doch schon die Befürwortung, mindestens aber Duldung, von jeglichem Unrecht, von Betrügereien!

    Wo soll ich denn da noch Vorbilder haben, wenn schon hier in so einem Forum so viele Leute immer "vermieter-"freundlich schreiben "ja, darf er alles." und "friss oder stirb"? Das ist doch krank. Könnt' ich ja genauso gut mein Zimmer anbieten und eine Wuchermiete von 650 Tacken für 15 qm verlangen. Und dann mach' ich 'n dickes Geschäft...

    Gruß
    KommFort

  • Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
    Bedenken Sie auch, das es sich um Eigentum des Vermieters handelt und der Mieter lediglich Bittsteller ist, wozu der Gesetzgeber Instrumente geschaffen hat um beiden Partnern einen gewissen Schutz vor unseriösen Machenschaften des Anderen zu schützen.
    Auch eine sogenannte "Vermieterfreundlichkeit" hier im Forum hat Ihren Grund darin, weil eben solche Leute wie Sie, Forderungen an den Vermieter stellen, welche durch das Gesetz nicht gedeckt sind.

    Könnt' ich ja genauso gut mein Zimmer anbieten und eine Wuchermiete von 650 Tacken für 15 qm verlangen. Und dann mach' ich 'n dickes Geschäft...
    Dann tun Sie das doch.

  • Es kotzt mich an... Auch, was hier manche von sich geben, zeugt meiner Ansicht nach, von einem zutiefst gestörten Verständnis von Recht und Gerechtigkeit.


    denn gucken wir doch einfach mal wessen Verständnis hier fragwürdig ist.


    Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!


    was bringt dich darauf, das nicht genau das gemacht wird?


    ...Könnt' ich ja genauso gut mein Zimmer anbieten und eine Wuchermiete von 650 Tacken für 15 qm verlangen. Und dann mach' ich 'n dickes Geschäft...

    Gruß
    KommFort


    jo mach, fang an, dann lernst ganz schnell dazu...

    aber wir gehen mal deine "Forderungen" durch:

    Hallo,

    angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?


    das heißt, dass die Wohnung frühestens ab dem 1. gemietet werden kann. Zu einem früheren Termin bestehen wahrscheinlich noch vertragliche Bindungen, die einen früheren Mietbeginn ausschließen, aber schon eine frühere Besichtigung ermöglichen. Im Interesse die Wohnung schnellst möglich wieder zu vermieten erfolgt auch das Angebot eines früheren Besichtigungstermins. Einziehen kann der Mieter der Wohnung wann er will, ggf. halt auch gar nicht. Ab welchem Datum der Mietvertrag Wirkung entfalten soll vereinbaren die Parteien.


    Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?


    kann ein unwissender und unerfahrener Vermieter so machen. Schadet er sich selbst aber am meisten mit solchen Aktionen. Ja, das kann nach Einzellfall auch dein oben angesprochenes StGB tangieren, dafür gibt es aber keinen Hinweis in deiner Schilderung. Üblicherweise drängen da eher die Mieter auf einen schnellen Vertragsabschluss, meist genau die Mieter mit denen man gar keinen Vertrag machen möchte...


    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben


    zu dem Besichtigungszeitpunkt noch lange nicht. Von mir bekommst den da noch nicht, sondern ggf. ein Formular für die Mieterselbstauskunft. Ob ich dir einen Mietvertragsentwurf zukommen lassen entscheide ich frühestens wenn ich die Mieterselbstauskunft studiert habe.

    und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?


    Wenn ich dir denn einen Mietvertragsentwurf zukommen lasse, hast auch mehrere Tage Zeit den zu prüfen. Eine gesetzliche Prüfungsfrist dazu gibt es nicht. Wie lange die Prüfungsfrist ist bestimmen die Parteien, das kann von wenigen Minuten für einfaches Durchlesen bis zu wochen- oder monatelangen Studien reichen. Üblich sind wenige Tage, auch um ggf. den Entwurf einem RA zur Prüfung vorlegen zu können. Wenn eine Partei mit der von der anderen Seite gewünschten Prüfungsfrist nicht einverstanden ist wird halt kein Mietvertrag geschlossen. Besser hier getrennt als später nur Ärger miteinander.


    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?


    nein, kann er gar nicht. Er kann dir einen Entwurf für einen Mietvertrag überlassen oder zur Einsicht geben. Ob er dies zu diesem Zeitpunkt tut bleibt ihm überlassen. Ich entscheide da erst ob ich dir überhaupt ein Formular für die Mieterselbstauskunft gebe, für viele Mietinteressenten hat sich die Wohnung da schon eine Weile erledigt.


    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Wie kommst du auf den Gedanken, dass es die Person sein muss, mit der du E-Mail-Kontakt hattest? Das kann durchaus eine (andere) beauftragte Person sein. Bei mir würdest dir mit der Frage schon Arbeit sparen, du brauchst weder die Mieterselbstauskunft ausfüllen noch den Mietvertrag lesen... Andersherum würde eher ein Schuh daraus, du möchtest fremdes Eigentum betreten und in Augenschein nehmen, da kann man doch nicht jeden daher gelaufenen reinlassen... - fällt dir was auf?


  • Alles so nach einer "Auf-die-Fresse"-Politik, mit so einer "Scheiss-egal"-Mentalität. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!

    Jeder Vermieter darf anscheinend machen, was er will. Gesetze sind, wie geschrieben wurde, nebensächlich. Ja klar... Und was kommt als Nächstes?

    Das ist doch schon die Befürwortung, mindestens aber Duldung, von jeglichem Unrecht, von Betrügereien!

    Mhh, ehrlich gesagt, bist du der einzige der hier Forderungen hat, die gesetzlich in keiner weise gedeckt sind? Und wenn du darüber kritisch nachdenken würderst, würde dir auffallen das der Großteil deiner Forderungen real kaum umsetzbar, oder sich in der Realität eh von selbst erledigen.
    Ich meine, wenn du dir einen neuen Flatscreen kaufst, lässt du dir da auch den Ausweis vom Verkäufer zeigen? Was soll dieser Unsinn? Das sind doch alles nur Hirngespinste.
    Dein Problem ist offenbar, das du dir gar nicht vorstellen kannst, das es nicht darum geht dich zu drangsalieren, sondern möglichst um Vermeidung von Problemen im Vorfeld für beide Seiten, die sich übringens auch aus unserer extrem komplexen Gesetzgebung ergeben.
    Kurz und vereinfacht gesagt, je mehr Gesetze du in dem Bereich forderst, desto schwerer und teuere wird es für viele werden, eine Mietwohnung zu bekommen.
    Oder du regulierst dermaßen über das Gebäude nur noch auf Verschleiß wirtschaftlich betrieben werden können, und wir dann in 30 Jahren nur noch in Ruinen leben, überspitzt gesagt.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (1. November 2016 um 08:19)

  • Lächerlich dieses Geschreibe... Das ist wirklich... Da hat man echt nur Geld im Kopf. Auf jeden Fall eine sehr unsymphatische Einstellung.

    Na ja, das kommt wahrscheinlich daher, das es Finanzamt und Bank recht wenig interessiert ob Mieter zahlen oder nicht, oder ob sonstigen Probleme einen am Zahlen hindern. Das Geld kommt da eben nicht einfach von Amt.
    Was du dir vieleicht klar machen solltest, ist, das auch Vermieter normalerweise finanzielle Verbplichtungen haben, wie jeder andere auch. Werden die nicht erfüllt, gibt es eben Probleme.
    Ergo kann eigentlich keiner aus reiner Nächstenliebe vermieten, selbst wenn er das wollte.
    Und selbst wenn er nicht bei der Bank in der Schuld steht, muß man davon ausgehen, das man so ein Gebäude über den Abschreibungszeitraum mindestens finanziell 2x errichtet.
    Das mag dir passen oder nicht, aber die Zeiten für wirkliche Billigmieten in Ballungszentren sind inzwischen wirklich vorbei, und die werden auch eine ganze weile nicht wiederkommen.

  • Zitat

    Bedenke, Vermieter sind Schwerstverbrecher, die einen nur ausnehmen und abzocken, so wie übervorteilen, es ist in der Tat anzuraten hier äusserste Vorsicht walten zu lassen, denn man bekommt für sein Geld eben nur eine lausige Mietsache im Wert von mehreren hunderttausend Euro, die man nutzen darf!

    ...und deshalb darf der Mieter alle Vorsichtsmaßnahmen treffen, z.B. darf er die Wohnung akriebisch inspirieren, darf alle Details abfragen, er darf sogar noch nach einer Zusage wieder absagen ohne irgend einen Grund anzugeben. Nun frage ich mich, warum dem Vermieter nicht die gleichen Rechte zustehen sollten?
    Übrigens, müssen muß weder Mieter noch Vermieter, beide haben Wahlfreiheit, sie dürfen und können.

  • Es kotzt mich an... Auch, was hier manche von sich geben, zeugt meiner Ansicht nach, von einem zutiefst gestörten Verständnis von Recht und Gerechtigkeit.

    Alles so nach einer "Auf-die-Fresse"-Politik, mit so einer "Scheiss-egal"-Mentalität. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!

    Jeder Vermieter darf anscheinend machen, was er will. Gesetze sind, wie geschrieben wurde, nebensächlich. Ja klar... Und was kommt als Nächstes?

    Das ist doch schon die Befürwortung, mindestens aber Duldung, von jeglichem Unrecht, von Betrügereien!

    Wo soll ich denn da noch Vorbilder haben, wenn schon hier in so einem Forum so viele Leute immer "vermieter-"freundlich schreiben "ja, darf er alles." und "friss oder stirb"? Das ist doch krank. Könnt' ich ja genauso gut mein Zimmer anbieten und eine Wuchermiete von 650 Tacken für 15 qm verlangen. Und dann mach' ich 'n dickes Geschäft...

    Gruß
    KommFort

    Deine Meinung steht Dir zu, ist aber wirklichkeitsfremd. Du kannst/darfst Dein Zimmer selbstverständlich auch
    zum Wucherpreis anbieten, mußt aber nach dem Gesetz mit Konsequenzen rechnen. Das gilt für Mieter wie für Vermieter.

    Es steht Dir aber auch zu Eigentum -z.B.Eigentumswohnung- anzuschaffen, mit dem momentan billigem Zins für jedermann möglich.

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