Hallo zusammen,
Hane folgende Frage im Mietvertrag sind folgende Punktr angekreuzt:
1. Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses Ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich
Und
2. Ist auf die Dauer von 12 Monaten seit Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen.
Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeot mit gesetzlichen Fristen geklärt werden. Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss.
Wenn 1. und 2. angekreuztwurde gilt doch immer die 3 Monatsfrist. 2. ist somit ungültig für den Mieter?