Zu hohe Mieterhöhung wegen neuen Balkon?

  • Hallo Forum! An unsere Wohnung soll ein neuer Balkon an der Rückseite des Hauses gebaut werden. Wir finden die Idee eigentlich ganz gut, da wir uns schon immer einen Balkon gewünscht haben. Nur hat das Ganze auch einen bitteren Beigeschmack. Der Mietpreis soll sich auf Grund der Baumaßnahme um knapp 150 Euro erhöhen, und das nicht nur für eine kurze Zeit, sondern wohl für immer. Da wollen wir dann lieber keinen Balkon, denn den erhöhten Mietpreis können wir uns nicht leisten und müssten ausziehen. Können wir denn gegen dieses Vorhaben vorgehen?
    LG

  • Hey Cream, führt eine geplante Modernisierungsmaßnahme letztlich zu einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung, muss der Mieter diese Baumaßnahme nicht dulden bzw. brauch der Mieter dieser nicht zustimmen. Auch wenn der Balkonanbau nach Auffassung des Vermieters als Wohnwertverbesserung einzustufen ist, darf nur eine angemessene Modernisierungmieterhöhung veranlasst werden. Eine Duldungspflicht besteht für den Mieter nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme eine unzumutbare Härte darstellen würde, also ist hier insbesondere die zu erwartende Mieterhöhung zu beachten.

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