Kündigung Wohngemeinschaft

  • Hallo an alle ,

    Es gibt ja schon reichlich Posts zu diesem Thema, deshalb hoffe ich ihr nehmt es mir nicht übel, dass ich ein neues Thema erstellt habe.
    Ich habe folgendes Problem.

    Wir mussten unser Mietverhältnis unserer Wohngemeinschaft aufgeben, da unser Vermieter uns keinen neuen Mitbewohner erlaubte bzw. unsere alte Mitbewohnerin nicht aus dem vertag entlassen wollte.
    Die WG besteht seit 1995 und mein Mitbewohner und ich wohnen erst seit Anfang 2015 dort.
    Unser Vermieter verlangt nun eine vollständig renovierte Wohnung. Wir haben jetzt da komplette Mobiliar ( welches sich in den 20 Jahren angehäuft hat) samt Küche entfernt und auch einige " Schönheitsreparaturen " samt streichen vorgenommen. Ist dies ausreichend?
    Zudem verlangt der Vermieter eine Reparatur der Schäden im Treppenhaus. Ist er damit im Recht ?

    In dem Vertrag wurde damal eine individuelle Vereinbarung eingebaut in der steht, dass die Wohnung in vollrenoviertem vom Malermeister durchgeführten Zustand und besenrein übergeben werden muss.
    Mit mir wurde diese Vereinbarung allerdings nicht persönlich getroffen. Ich Dussel habe lediglich einen Übernahme Vertrag von meinem Vermieter unterschrieben.

    Ich wäre euch für jeden Rat dankbar

  • Ich Dussel habe lediglich einen Übernahme Vertrag von meinem Vermieter unterschrieben.


    Was steht im Vertrag? In welchem (beweisbaren!) Zustand wurde die Mietsache damals übegeben?


  • In dem Vertrag wurde damal eine individuelle Vereinbarung eingebaut in der steht, dass die Wohnung in vollrenoviertem vom Malermeister durchgeführten Zustand und besenrein übergeben werden muss.
    Mit mir wurde diese Vereinbarung allerdings nicht persönlich getroffen. Ich Dussel habe lediglich einen Übernahme Vertrag von meinem Vermieter unterschrieben.

    Ich wäre euch für jeden Rat dankbar


    Hallo Davinho89,

    Wenn es sich tatsächlich um eine Individuelle Vereinbarung handelt,
    dann könnte das gültig sein.
    Das kann dir aber nur ein Fachanwalt sicherer bewerten.

    Eine formularmäßige Klausel ist mit ziemlicher Sicherheit ungültig.

    Schäden im Treppenhaus sind von Schadensverursacher zu tragen.

    Vg syker

  • Zitat Davinho: ..."in vollrenoviertem vom Malermeister durchgeführten Zustand und..."

    Wenn es sich tatsächlich um eine Individuelle Vereinbarung handelt,
    dann könnte das gültig sein.
    Das kann dir aber nur ein Fachanwalt sicherer bewerten.
    Eine formularmäßige Klausel ist mit ziemlicher Sicherheit ungültig.
    Schäden im Treppenhaus sind von Schadensverursacher zu tragen.


    Stimme zu. Aber die im Zitat genannte Regelung halte ich für unwirksam (Der Malermeister ist dann womöglich der Stammtischkumpel vom Vermieter...)

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