2 % Umlage -Ausfallwagnis

  • Hallo zusammen.
    Schön das es dieses Forum gibt.
    Mein Anliegen:
    In meiner Abrechnung werden jedes Jahr 2% Umlage-Ausfallwagnis abgezogen.
    So weit so gut.
    Als wir damals die Wohnung bezogen haben brauchten wir einen WBS Schein.
    Laut dem Mietgestetz alles OK.
    Wir haben aber , als wir den Mietvertrag unterschrieben haben auch eine Mietkaution hinterlegen müssen.
    Nach meinen Infos die ich mitlerweile in Netz gefunden habe geht nur eines: Entweder 2% Ausfallwagnis oder Kaution!
    Wenn ich richtig informiert bin werden die Wohnungen mittlerweile nicht mehr gefördert.
    Kann mir hier jemand sagen ob die Verwaltung das Recht hat beides zu verlangen?
    Vielen Dank vorab!:)

  • real:

    "In meiner Abrechnung werden jedes Jahr 2% Umlage-Ausfallwagnis abgezogen. So weit so gut."
    - Also kein Thema...

    "Als wir damals die Wohnung bezogen haben brauchten wir einen WBS Schein."
    - OK.

    "Laut dem Mietgestetz alles OK."
    - Falls Du die §§ 535 ff BGB meinst, bitte angeben.

    "Wir haben aber , als wir den Mietvertrag unterschrieben haben auch eine Mietkaution hinterlegen müssen.
    Nach meinen Infos die ich mitlerweile in Netz gefunden habe geht nur eines: Entweder 2% Ausfallwagnis oder Kaution!
    Wenn ich richtig informiert bin werden die Wohnungen mittlerweile nicht mehr gefördert.
    Kann mir hier jemand sagen ob die Verwaltung das Recht hat beides zu verlangen?"
    - Das scheint so i.O. zu sein, war bei uns seinerzeit genau derselbe Fall. Nach Aufhebung der Sozialbindung und des Ausfallwagnis blieb die Kaution, ist ja die übliche Sicherheit für den VM nach Beendigung eines Mietverhältnisses.

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