Hallo zusammen.
Schön das es dieses Forum gibt.
Mein Anliegen:
In meiner Abrechnung werden jedes Jahr 2% Umlage-Ausfallwagnis abgezogen.
So weit so gut.
Als wir damals die Wohnung bezogen haben brauchten wir einen WBS Schein.
Laut dem Mietgestetz alles OK.
Wir haben aber , als wir den Mietvertrag unterschrieben haben auch eine Mietkaution hinterlegen müssen.
Nach meinen Infos die ich mitlerweile in Netz gefunden habe geht nur eines: Entweder 2% Ausfallwagnis oder Kaution!
Wenn ich richtig informiert bin werden die Wohnungen mittlerweile nicht mehr gefördert.
Kann mir hier jemand sagen ob die Verwaltung das Recht hat beides zu verlangen?
Vielen Dank vorab!:)
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