Miete zahlen nachdem ein Nachmieter eingezogen ist ?

  • Hallo,

    ich befinde mich momentan in einer sehr blöden Lage und weiß nicht genau, wie ich diese rechtlich einschätzen muss. Zum Thema:

    Ich habe Ende August mein WG-Zimmer in einer dreier-WG zum nächstmöglichen Zeitpunkt (30.11) gekündigt. Unter Absprache mit meinem Vermieter habe ich eine neue Mieterin für das Zimmer organisiert, die dann am 08.10 in das Zimmer eingezogen ist. Vorher habe ich am 05.10 das Zimmer offiziell an meinen Vermieter übergeben, es gibt auch ein Übergabeprotokoll. Der Mietvertrag für die neue Mieterin sollte so geregelt sein, dass sie ab Anfang November einen offiziellen Vertrag bekommen und mir die Miete für 3 Wochen im Oktober überweist (was sie auch getan hat)

    Das Problem ist jetzt, das meine Nachmieterin gestern beschlossen hat, wieder aus der WG auszuziehen. Der Vermieter hat mich daraufhin kontaktiert und verlangt dass ich jetzt die Miete für den November noch zahlen muss, obwohl ich keinen Zugang mehr zu dem Zimmer habe, eine offizielle Übergabe stattgefunden hat und sogar ein neuer Mieter, von dem der Vermieter auch weiß und eingewilligt hat, in dem Zimmer gewohnt hat.

    Ist das rechtens ? Muss ich die Miete für den November noch zahlen ?


    Viele Grüße

    Giesela


  • Ist das rechtens ? Muss ich die Miete für den November noch zahlen ?


    Nö, du hast das Zimmer ordnungsgmäß übergeben, eine neue Mieterin ist auch schon da, da muss sich der Vermieter fragen lassen, warum er die "Neue" so einfach ziehen lässt. Sie hätte ja fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen können. So einfach von heute auf morgen hat das das Mietrecht nicht vorgesehen.

  • Danke, für die schnelle Antwort.
    Das einzige Problem an der Sache ist, dass sie nie offiziell einen Mietvertrag unterschrieben hat, da es dazu nicht kam. (der wäre ja ab 1.11. gewesen.)

    Aber meines Erachtens sind beim Mietrecht auch mündliche Vereinbarungen rechtskräftig, oder?

  • Du schreibst, dass sie schon ein paar Tage dort gewohnt hat, dann ist das ein konkludenter, mündlich abgeschlossener Mietvertrag. Wenn das Zimmer auch noch möbliert ist, wovon ich ausgehe, dann kann die Nachmieterin bis zum 15. November zum 30. November kündigen, wenn dieses Zimmer Teil der Wohnung des Vermieters ist.

  • Muss ich die Miete für den November noch zahlen ?


    M.E. ja, denn Dein MV endet zum 30.11. Wer zwischedurch dort gehaust hat, ist unerheblich.
    WG's nein danke!!!:mad:

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