Fristlose Kündigung erhalten....bitte um Hilfe

  • Hallo liebes Forum.....folgendes wir haben 2 Tage vor Weihnachten von der Hausverwaltung die fristlose Kündigung unserer Wohnung erhalten zum 31.12.10.....Übergabetermin ist der 5.01.2011.......Als Begründung ...angebliche Mietschulden von 600.94€.Dabei handelt es sich wahrscheinlich um die Betriebskostenabrechnung von 2009.....die wir bis auf den heutigen Tag nicht erhalten haben.In dem Kündigungsschreiben lag eine Aufstellung vom Vermieter (Ist Eigentumswohnung)bei wo alle Mietzahlungen aufgeführt waren und bei der Summe von 600.94...stand Betriebskostenabrechnung von 2009.Ich und mein Mitbewohner wohnen hier schon bereis 14 bzw.10Jahre in der Wohnung....ich bin geschieden und habe noch einen Sohn von 11 Jahren der hier mit wohnt.Im Sommer diesen Jahres hatte sich nach Termin von unserem Hausverwalter die Wohnung angeschaut da wie er uns sagte die Wohnung verkauft werden soll.

    Kann es sein das die fristlose Kündigung mit dem Verkauf der Wohnung zusammenhängt? Ich war schon beim Anwalt...der hatte das ganz locker gesehen und mich beruhigt.....aber das kann ich nicht .....Was erwartet mich morgen oder wie soll ich mich verhalten ?Muß ich morgen auf die Straße mit meinem Jungen ?
    Habe erst seit Februar eine Krebs OP hinter mir und seitdem auch psychisch krank. Ich kann nachts net mehr schlafen . In den ganzen Jahren haben wir die Betriebsabrechnung erhalten ....und jetzt blieb sie ganz aus. Was soll ich blos tun ?

  • Auch in einer fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund anzugeben. Der alleinige Wortlaut 'Mietschulden' reicht nicht aus. Die Kündigung ist aus meiner Sicht gegenstandslos.

  • Hallo Inschabat,

    ich sehe das genauso wie Gruwo und Dein Anwalt.
    Ein Grund zur fristlosen Kündigung sind bspw. Mietrückstände über zwei Bruttomonatsmieten.
    Hierzu gehören Betriebskostenabrechnungen NICHT! (wenn auch mtl. Betriebskostenvorauszahlungen als Teil der Miete gerechnet werden). Also lass' Dir vor Ort nichts erzählen.
    Sind die lfd Mietzahlungen OK, kann sich der VM die Zähne ausbeissen. Sollte er morgen versuchen, die Wohnung zurückzunehmen, würde ich ihn wegschicken, nötigenfalls die Polizei rufen.

  • Hallo danke für die Antworten.....ja mein Anwalt sagte es auch deutlich zu mir ....das Betriebskostenabrechnungen nicht zu den Mietschulden zählen.
    Trotzdem bin ich beunruhigt....ich frage mich die ganze Zeit warum ist die Abrechnung nicht da........der Anwalt hatte die Vermieter dazu aufgefordert......und das ganze Vorab per Fax ....damit die noch da ist bis zum 31.12.........Nix keine Reaktion.....dabei hätte ich die schon lange bei der ARGE einreichen können....zwecks Kostenübernahme. Ich denke heute um 10.00Uhr erfahre ich mehr.

  • Hallo danke für die Antworten.....ja mein Anwalt sagte es auch deutlich zu mir ....das Betriebskostenabrechnungen nicht zu den Mietschulden zählen.
    Trotzdem bin ich beunruhigt....ich frage mich die ganze Zeit warum ist die Abrechnung nicht da........der Anwalt hatte die Vermieter dazu aufgefordert......und das ganze Vorab per Fax ....damit die noch da ist bis zum 31.12.........Nix keine Reaktion.....dabei hätte ich die schon lange bei der ARGE einreichen können....zwecks Kostenübernahme. Ich denke heute um 10.00Uhr erfahre ich mehr.


    Das Ergebnis würde uns wohl interessieren!
    ... und da Ihr die Betriebskostenabrechnung für 2009 bis zum 31.12.2010 nicht erhalten habt, braucht Ihr m.E. auch nichts mehr nachzahlen...
    ... so ein Pech, fragt sich nur für wen...

  • ... so ist es @ Berny ;)


    Moin Gruwo,
    einerseits ist der RA seinem Mandanten in der Rücken gefallen, wenn er die BetrKAbr. noch anfordert vor dem 31.12., andererseits wird er wohl gepokert haben, dass der VM in der letzten Jahreswoche nicht reaktionsfähig ist - und in der Konsequenz nun keine Ausrede mehr hat...:mad::D

  • Also der Termin gestern um 10.00 zur Wohnungsübergabe ist verstrichen ohne Reaktion der Hausverwaltung. Habe danach meinen Anwalt angerufen und ihn darüber informiert.(Hatte er sich schon gedacht)
    Die Betriebskostenabrechnung brauchen wir nicht zu bezahlen...sagte er......aber ich möchte hier keinen Unfrieden stiften.......mir wäre es lieber die BK-Abrechnung wäre da.....und dann bezahlen .

  • Hallo Inschabat,

    "Also der Termin gestern um 10.00 zur Wohnungsübergabe ist verstrichen ohne Reaktion der Hausverwaltung."
    Soll heissen: Du warst (nachweislich) zum richtigen Zeitpunkt am Objekt, jedoch VM bzw. HV war unentschuldigt nicht erschienen?

    "Die Betriebskostenabrechnung brauchen wir nicht zu bezahlen...sagte er......aber ich möchte hier keinen Unfrieden stiften.......mir wäre es lieber die BK-Abrechnung wäre da.....und dann bezahlen ."
    HIER sowieso nicht...:) - Freu' Dich doch, "verdientes" Geld, wovon Du nun etwas einbüssen wirst für das Anwaltshonorar...:D

  • Nein es war niemand da ...und auch bis heute keine Reaktion.....freuen kann ich mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.....besser wäre es schon wenn alles im gütigen geklärt worden wäre....ich danke Euch nochmal .

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