Hallo,
Mein Freund ist in einer Ausbildung bei einem privaten Träger eines Altenheimes. Er hat eine Werkswohnung die ihm ausdrücklich den Aufenthalt während der Ausbildung in dieser Wohnung erlaubt. Er bezahlt für diese Wohnung. Sie befindet sich in einem separaten Stock in der Einrichtung.
Nun hat er letztens eine Geburtstagsfeier veranstaltet bei der es zur Lärmbelästigung des Nachtpersonals kam. Zudem hat sich ein Nachbar beschwert. Die Feier wurde daraufhin durch die stellvertretende Einrichtungsleitung beendet, die ohne Voranmeldung mit einem Generalsschlüssel in die Wohnung kam und die Gäste herausbefohlen hat. Es handelte sich im Übrigen um die Geburtstagsfeier einer anderen Auszubildenden des gleichen Unternehmens.
Am nächsten Tag wurden alle Beteiligten zur stellvertretenden Einrichtungsleitung gebeten, es gab ein Gespräch. Der Auszubildende der den Wohnraum zur Verfügung stellte wurde als Einziger bestraft und ihm wurde 20 Minuten Zeit gegeben die Wohnung zu verlassen. Er bekam ein Ersatzzimmer zur Verfügung gestellt, allerdings ohne Möglichkeit der Unterbringung einer Waschmaschine und ohne Kochgelegenheit.
Es ist anzumerken dass dies nicht die erste Störung durch diesen Auszubildenden war, er jedoch nie eine schriftliche Ermahnung bekam. Zudem wohnt in dieser Werkswohnung noch ein Auszubildender der ebenfalls anwesend war aber keine Repressalien erhalten hat.
Nun zu meiner Frage. Wie verhält es sich mit den Rechten des Auszubildenden. Er hat Angst vor weiteren arbeitsrechtlichen Repressalien und traut sich nicht ein offenes Gespräch zu führen. Desweiteren ist die Einrichtungsleitung, die zu dem Zeitpunkt im Urlaub war, gerade wieder dabei jemanden zu finden, der in diese Wohnung ziehen möchte.
Im Mietvertrag steht nicht explizit die Mindestausstattung der Wohnung. Es steht auch nichts drin von Folgen nach Hausordnungsverletzungen. Auch die Hausordnung ist nicht im Mietvertrag reguliert.