Mieterhöhung

  • guten Tag

    Ich möchte gern folgendes fragen mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur meiner Kenntnisse:

    - eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen unter Angabe des oder der Gründe (kann auch eine 10-jährige Nichterhöhung als Grund dienen?). Es muss die Erhöhung , bzw der neue Mietbetrag angegeben werden und ab wann die neue Miete gelten soll. Welche Frist ist dabei einzuräumen? Könnte man es z.b. morgen tun für den 1. November?

    - Man muss (am besten auf demselben Blatt) das Einverständnis des Mieters einfordern per Unterschrift. Rückzusenden in welcher Frist?

    - wenn der Mieter nicht reagiert oder ablehnt, muss man die Erhöhung einklagen und dies wiederum ihm ankündigen unter Hinweis auf die Kosten des Rechtsstreits, die er im Fall der Berechtigung der Erhöhung zu tragen hat.

    - kann der Brief auch im Haus zugestellt werden mit Quittierung des Empfangs?

    danke für einige Tipps

    3 Mal editiert, zuletzt von nouvaleur (7. Oktober 2016 um 19:41)

  • Hallo nouvaleur,

    "wenn der Mieter nicht reagiert oder ablehnt, muss man die Erhöhung einklagen und dies wiederum ihm ankündigen unter Hinweis auf die Kosten des Rechtsstreits, die er im Fall der Berechtigung der Erhöhung zu tragen hat."
    - Wage ich zu bezweifeln.

    "kann der Brief auch im Haus zugestellt werden mit Quittierung des Empfangs?"
    - Mit Brief meinste wohl Mieterhöhungsverlangen? Ein Empfänger ist nicht vepflichtet, Empfang von Sendungen zu quittieren.

    Weitere Info hat Dein Freund: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=frist+mieterh%C3%B6hung


  • Ich möchte gern folgendes fragen mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur meiner Kenntnisse:


    Hallo nouvaleur,

    so wie ich das sehe sind alle Fragen mit "Nein" zu beantworten.

    VG Syker

  • am besten ist es, wenn Du dir das BGB ab §557 ff. zu Gemüte ziehst. Dann müssten deine Fragen geklärt sein.


    Wen meinst Du? Die Zitatfunktion könnte helfen...

  • Zitat

    Es muss die Erhöhung , bzw der neue Mietbetrag angegeben werden und ab wann die neue Miete gelten soll. Welche Frist ist dabei einzuräumen? Könnte man es z.b. morgen tun für den 1. November?

    Siehe § 558b (1) BGB.

    Zitat

    Man muss (am besten auf demselben Blatt) das Einverständnis des Mieters einfordern per Unterschrift.

    Nein, der Mieter muss lediglich zustimmen. Eine Unterschrift muss hier nicht erfolgen. Eine Zustimmung kann auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen.

    Zitat

    wenn der Mieter nicht reagiert oder ablehnt, muss man die Erhöhung einklagen und dies wiederum ihm ankündigen unter Hinweis auf die Kosten des Rechtsstreits, die er im Fall der Berechtigung der Erhöhung zu tragen hat.

    Kann man, muss man aber nicht. Es ist mir kein Paragraph bekannt, wonach der Vermieter darauf hinweisen muss.

    Zitat

    kann der Brief auch im Haus zugestellt werden mit Quittierung des Empfangs?

    Was meinst Du damit? Das Mieterhöhungsverlangen muss in den Zuständigkeitsbereich des Mieters gelangen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!