guten Tag
Ich möchte gern folgendes fragen mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur meiner Kenntnisse:
- eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen unter Angabe des oder der Gründe (kann auch eine 10-jährige Nichterhöhung als Grund dienen?). Es muss die Erhöhung , bzw der neue Mietbetrag angegeben werden und ab wann die neue Miete gelten soll. Welche Frist ist dabei einzuräumen? Könnte man es z.b. morgen tun für den 1. November?
- Man muss (am besten auf demselben Blatt) das Einverständnis des Mieters einfordern per Unterschrift. Rückzusenden in welcher Frist?
- wenn der Mieter nicht reagiert oder ablehnt, muss man die Erhöhung einklagen und dies wiederum ihm ankündigen unter Hinweis auf die Kosten des Rechtsstreits, die er im Fall der Berechtigung der Erhöhung zu tragen hat.
- kann der Brief auch im Haus zugestellt werden mit Quittierung des Empfangs?
danke für einige Tipps