Hallo,
Hauptmieter A und B haben einen Untermieter C in Ihrer Wohngemeinschaft. Nach Streitigkeiten zieht C freiwillig aus. Hierfür wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht, der das Ende des Vertrages zum Ende des Monats X festlegt.
Da C probleme hat unter der Woche auszuzuehen, haben A und B gestattet, das der am ersten Wochenende des Nachfolgemonats Y ausziehen darf. Eine Übergabe des Zimmers folgt danach.
Nun die Frage welche Rechte hat C im Monat Y neben dem Auszug noch? Er zahlt für den Monat Y keine Mieter mehr und der Vertrag ist auch ausgelaufen. Das er noch Hausrecht hat ist A und B bekannt. Aber darf er z.B. noch in der WG übernachten? Oder gar Freunde einladen und bekochen?
Hintergrund ist, das A + B die befürchtug haben, das C im Monat Y nochmal Freunde einläd und absichtlich Lärm macht um den Ruf der WG in der Nachbarschaft zu schädigen. Also dürfen sie sämtliche aktivitäten, welche nicht mit dem mit dem Auszug zu tun haben unterbinden? Bsp. laute Musik, oder feiernde Freunde?
Gruß
Malte