Ist ein Vertrag mit dem Mieter zustande gekommen??

  • Mieter sagt erst ja und nach Renovierung nein

    Hallo,

    folgender Fall hat statt gefunden.

    Der jetzige Mieter hat seine Wohnung zum 30.11.2017 gekündigt und mich als Nachmieter akzeptiert.
    Daraufhin habe ich mich mehrmals mit dem Eigentümer der Wohnung getroffen und auch er hat mich als seinen neuen Mieter akzeptiert.

    Mit dem jetzigen Mieter hatte ich mich auf die Wohnungsübernahme zum 30.09.2017 geeinigt.
    Am 28.09. habe ich dann bereits, nachmittags gegen 15Uhr, einen Wohnungsschlüssel vom Mieter erhalten.
    Des weiteren hat er mir 2 Eimer Farbe in die Wohnung gestellt.

    Am Abend haben wir dann noch einmal telefoniert und er teilte mir mit, dass die Wohnung(Möbel) jetzt leer sei und wir am 29.09. zum renovieren und sauber machen in die Wohnung können.

    Nun war die Wohnung am 29.09. nicht geräumt -Möbel, Klamotten und div. andere Dinge waren noch in der Wohnung.
    Die Möbel haben wir dann in den Treppenhausflur gestellt, um uns Platz zum Malern zu schaffen.

    Als wir dann mit dem Malern und sauber machen abends fertig waren, klingelte mein Telefon und der jetzige Mieter teilte mir mit, dass ich die Wohnung NICHT bekomme und ich bis zum nächsten morgen 10Uhr den Wohnungsschlüssel in seinen Briefkasten werfen muss, da sonst Kosten auf mich zukommen!

    Nach Rücksprache mit dem Wohnungseigentümer, teilte dieser mir dann mit, dass ihm leider die Kündigung erst zum 30.11. vorliegt und der jetzige Mieter ihm soeben telefonisch mitgeteilt habe, dass dieser die Wohnung bis zum Ende der Kündigung behalten will.
    Der jetzige Mieter ist bereits in eine andere Wohnung gezogen, sodass diese Wohnung nun leer steht!

    Habe ich eine rechtliche Grundlage um von dem jetzigen Mieter eine Entschädigung zu bekommen bzw doch noch kurzfristig in die Wohnung einzuziehen?

    Was kann ich jetzt noch machen?


    Vielen Dank

  • Hallo hoffies,

    momentan schreiben wir erst 2016, nicht 2017...:rolleyes:
    Was Du da mit dem Noch-Mieter veranstaltet hast, ist rechtlich unerheblich. Er hat noch einen gültigen Mietvertrag bis zum 30.11.2016, Du hingegen hast noch keinen Mietvertrag (ab 01.12.2016?).

  • Was kann ich jetzt noch machen?


    Hallo hoffies,

    auch ich lese noch nichts von einem MV zwischen dir und irgendeinem VM.
    sondern nur Gekungel zwischen dir und einem M der einen Vertrag bis 30.11.2017 hat ...

    VG Syker

  • "Habe ich eine rechtliche Grundlage um von dem jetzigen Mieter eine Entschädigung zu bekommen bzw doch noch kurzfristig in die Wohnung einzuziehen?"

    Sie renovieren eine Wohnung die Ihnen garnicht gehört. Entschuldigung, Heiterkeit pur oder wie ist die Steigerungsform von blauäugig.
    Ich kann Sie leider noch nicht mal bedauern.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (1. Oktober 2016 um 13:56)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!