Souterrain Wohnung unter Wasser

  • Guten Tag und ich entschuldige mich bereits im Voraus falls dies der falsche thread ist indem ich es Poste.

    Mein Problem ist folgendes, seit letztem Jahr Oktober wohne ich, eigentlich echt zufrieden, in einer Souterrain Wohnung.
    Leider musste ich die Nachteile der Souterrain Wohnung feststellen während ich auf der Arbeit war und meine Nachbarin mich anrief, das mein Flur voller Wasser ist, daraufhin fuhr ich natürlich sofort nachhause nur um meine Wohnung mit samt dem möbeln durchnässt zu finden. Das Wasser war nicht sehr hoch, nur einige Zentimeter, jedoch reichte es um den Großteil meiner Wohnung zu bedecken, meine Teppiche waren durchnässt, mein Schreibtisch aufgequollen, die Türen in der Wohnung aufgequollen etc. Ich besitze keine Hausratsversicherung, somit habe ich es so hingenommen, der Vermieter hat mir vier luftentfeuchter zur verfügung gestellt und das wars, ich durfte mehrere Wochen mit den Geräten in der Wohnung Leben und sowas wirkt sich wirklicht nicht gut auf die Gesundheit aus.
    Naja, das Thema war schon vergessen, als eines Sonntages ich blubbern aus meiner dusche hörte, ich also ins Badezimmer und hab gesehen wie das Wasser aus dem Abfluss emporsteigt und hochblubbert, daraufhin bin ich zur Haustür gerannt um den Flur zu betrachten und dort sah ich das Wasser bereits rein fliessen. Habe alle möglichen Handtücher in den türspalt gestopft aber es half alles nichts mehr. Meine Wohnung stand ein zweites mal unter Wasser, diesmal kam das Wasser auch aus irgendeiner Leitung in der Küche.
    Es macht wirklich keinen Spaß mit einer kleinen Schaufel und einem kleinen Eimer das Wasser weg zu schaffen, nach stundenlanger Arbeit, der Hausmeister kam glücklicherweise zur Hilfe vorbei war es endlich wieder trocken, nun habe ich die luftentfeuchtet wieder in der Wohnung stehen.
    Soviel dazu nun meine Frage.
    Ist der Vermieter zu nichts verpflichtet? Irgendeine Präventive massnahme? Oder hat er recht damit zu sagen das er dagegen ja nichts tun kann und ist direkt aus der Sache raus? Ich fühle ich in der Wohnung so echt nicht mehr wohl, bei jedem regen angst zu haben das meine Wohnung wieder unter Wasser stehen könnte, ich habe fliesen und würde gerne wieder meine Teppiche unbesorgt auslegen.
    Ich finde das ist so kein zustand, daher wollte ich vorerst nachfragen ob es da Möglichkeiten gibt, oder ob die einzige Möglichkeit eine neue Wohnung ist?

    Vielen dank schonmal für Antworten!! Freue mich über jeglichen Hinweis!

    Mit freundlichen Grüßen

    Orkun

  • Der Schaden entstand durch starkregen. Nicht sicher ob man das als gewöhnlichen Regen bezeichnen mag, aber beim zweiten fall war es ein heftiger regen der gerade einmal eine Stunde lang runterprasselte.

  • Eine Stunde reicht aus, um ein Haus komplett zu fluten. Das ist doch von vielen Faktoren, wie zum Beispiel der Lage eines Gebäudes, abhängig. Welche “Maßnahmen“ soll der Vermieter dagegen einleiten bzw vornehmen und was willst Du hier für eine Hilfe bzw Antwort dazu erwarten?

  • Tut mir leid falls ich meine Frage nicht konkretisiert habe.. Ich würde mögliche Erfahrungsberichte dazu hören wollen, von Leuten hören die eventuell Ahnung von dem Thema haben und gerne auch Vorschläge was ich machen kann um, falls ich eins habe, mein Recht einzufordern. Ich weiß von Rücklaufventilen und eine Eingangstür die eventuell abdichten könnte bis zu einem gewissen Grad, es gibt für alles Möglichkeiten und antworten, die frage ist da allerdings ob ich auf den kosten sitzen müsste oder nicht. Ich denke die Frage leuchtet besser ein.
    Falls ich "hier" für sowas falsch bin dann kann man dies auch einfach dazu schreiben ;)

  • Tut mir leid falls ich meine Frage nicht konkretisiert habe.. Ich würde mögliche Erfahrungsberichte dazu hören wollen, von Leuten hören die eventuell Ahnung von dem Thema haben und gerne auch Vorschläge was ich machen kann um, falls ich eins habe, mein Recht einzufordern. Ich weiß von Rücklaufventilen und eine Eingangstür die eventuell abdichten könnte bis zu einem gewissen Grad, es gibt für alles Möglichkeiten und antworten, die frage ist da allerdings ob ich auf den kosten sitzen müsste oder nicht. Ich denke die Frage leuchtet besser ein.
    Falls ich "hier" für sowas falsch bin dann kann man dies auch einfach dazu schreiben ;)

    Hallo,

    alles ärgerlich und demotivierend.

    Denke mal doch über eine Hausratversicherung mit erweitertem Elementarschaden nach wenn du in dieser Wohnung weiter bleiben möchtest.

    Und eine Maßnahme wäre vielleicht ein Vorschlag für den Vermieter, eine Drainage mit Abfluss legen zu lassen, das verhindert vielleicht dass das Wasser ins Haus gelangt.

    Gru?
    BHShuber

  • Hallo Orkuna,

    ich würde per Einwurfeinschreiben dem VM den Schaden schildern und ihn auffordern, zeitnah den vertragsgemässen Zustand der Mietsache wiederherzustellen, um weiteren Schaden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Hallo Orkuna,

    ich würde per Einwurfeinschreiben dem VM den Schaden schildern und ihn auffordern, zeitnah den vertragsgemässen Zustand der Mietsache wiederherzustellen, um weiteren Schaden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Da steht doch eindeutig, dass der Vermieter nun das 2te mal die Entfeuchter aufgestellt hat. Die Teppiche und auch sonstiges gehören dem Mieter und der hat keine Versicherung. Er könnte aber wohl für den Zeitraum eine Mietminderung verlangen, das wird alles sehr gut und einfach verständlich in dem zuvor von mir genannten Link aufgezeigt. Dort steht auch folgendes, was dem TE eventuell weiter helfen könnte:

    Haben Sie aber weder eine eigene zusätzliche Elementarschadenversicherung oder liegt kein versichertes Ereignis über Ihre Hausratversicherung vor oder aber Sie haben gar keine Hausratversicherung, dann könnte noch die Möglichkeit in Betracht kommen, Ansprüche über die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters anzumelden. Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für das Gebäude und seine Bestandteile gegen die schon oben aufgeführten Gefahren Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel und sonstige Elementarschäden. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Vermieter die Gebäudeversicherungsprämie als Betriebskosten direkt oder verdeckt auf Sie umgelegt hat und Sie somit anteilig die Prämie für die Gebäudeversicherung mitzahlen. Dann könnten Sie beispielsweise Beschädigungen an selbstangebrachten Tapeten oder an selbst verlegten Laminatfußboden, die dann als Zubehör oder Bestandteil des versicherten Gebäudes gelten, ersetzt verlangen. Hier sollten jedoch die Versicherungsunterlagen beim Vermieter abgefragt und genau geprüft werden.

  • Da steht doch eindeutig, dass der Vermieter nun das 2te mal die Entfeuchter aufgestellt hat.


    Ja und? Was er wie unternimmt, ist doch seine Sache, um dem § 535 BGB zu genügen.

  • Ja und? Was er wie unternimmt, ist doch seine Sache, um dem § 535 BGB zu genügen.

    Ja und was, vor allem wieso, soll der TE dann gemäß Deines “Tips“ auf eine zeitnahe Wiederherstellung pochen, wenn diese bereits durch die Entfeuchter stattfindet ?

  • Ja und was, vor allem wieso, soll der TE dann gemäß Deines “Tips“ auf eine zeitnahe Wiederherstellung pochen, wenn diese bereits durch die Entfeuchter stattfindet ?


    Fragt sich nur wie lange...

  • Fragt sich nur wie lange...

    Ich führe die Frage in dem von Dir gewohnten Stil weiter : “Ja und was“ hat das nun mit dem aktuellen Problem zu tun bzw welcher Sinn/Zusammenhang besteht zu der Frage und ganz wichtig erneut, was soll Dein “Tip“ dann bewirken?

  • Ich führe die Frage in dem von Dir gewohnten Stil weiter : “Ja und was“ hat das nun mit dem aktuellen Problem zu tun bzw welcher Sinn/Zusammenhang besteht zu der Frage und ganz wichtig erneut, was soll Dein “Tip“ dann bewirken?

    Hallo zusammen,

    zunächst ist ja mal recht eindeutig das der "Mangel" schon bei Mietbeginn bestanden haben muss.
    Jetzt wäre zu klären ob dem M der "Mangel" bekannt war oder ob fahrlässig vom "Mangel" keine Kenntnis erlangt hat.

    Dann erst wären Mietminderungen möglich.
    Ggf. sogar Schadensersatz für die beschädigten Möbel.
    Eine entsprechende Versicherung (Hausrat) würde bei der Klärung sicher helfen,
    ist aber m.E. nicht unbedingt nötig.

    VG Syker

  • Hallo zusammen,

    zunächst ist ja mal recht eindeutig das der "Mangel" schon bei Mietbeginn bestanden haben muss.
    Jetzt wäre zu klären ob dem M der "Mangel" bekannt war oder ob fahrlässig vom "Mangel" keine Kenntnis erlangt hat.

    Dann erst wären Mietminderungen möglich.
    Ggf. sogar Schadensersatz für die beschädigten Möbel.
    Eine entsprechende Versicherung (Hausrat) würde bei der Klärung sicher helfen,
    ist aber m.E. nicht unbedingt nötig.

    VG Syker

    Dann wären aber alle durch die in den letzten 2 Jahren entstandenen Schäden durch Überflutung von Kellern durch Mängel verursacht worden und nicht Kanalrückstau sowie Topographie. Überschwemmungen durch Hochwasser kann in diesem Fall wohl ausgeschlossen werden.

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