Kündigung kurz nach Vertragabschluß möglich?

  • Guten Morgen,
    ich bin neu hier und total verzweifelt, meine Tochter 23 plante mit Ihrem Freund zusammenzuziehen. Soweit so gut. Sie haben eine schöne Wohnung gefunden und am 19.09. den Vertrag unterschrieben. Wohnungsübernahme ist der 1.10.16.
    Jetzt haben sich die 2 gestern so verkracht und meine Tochter hat sich getrennt.
    Das Problem sie will nun die Wohnung wieder kündigen er aber nicht. Unterschrieben haben blöderweise beide.
    Gibt es eine Möglichkeit da einigermaßen unbeschadet wieder rauszukommen?`
    Kündigungsfrist: zum 3. Werktag eines Monats zum Übernächsten Monat.

    Danke schon mal im Voraus

    Grüße

    Cristina

  • Sie haben eine schöne Wohnung gefunden und am 19.09. den Vertrag unterschrieben. Wohnungsübernahme ist der 1.10.16.
    Jetzt haben sich die 2 gestern so verkracht und meine Tochter hat sich getrennt.
    Das Problem sie will nun die Wohnung wieder kündigen er aber nicht. Unterschrieben haben blöderweise beide.


    Hallo crissi,

    das "einfachste" wäre wenn der VM sich mit einer Vertragsänderung einverstanden erklärt.
    Da wird von allen Parteien zusammen vereinbart, das der §xy geändert wird.
    Und dann eben nur noch der "Kerl" im MV steht.

    Sollte der VM oder auch der "Kerl" da nicht mitmachen,
    hilft nur eine zivilrechtliche Klage gegen den Kerl auf eine gemeinsame Kündigung.

    VG Syker

  • Zur Überschrift, ja ist möglich wenn der Vertrag unbefristet und ohne wirksamen Kündigungsverzicht ist.

    Wäre aktuell noch bis 05.10.2016 zum 31.12.2016 möglich. Also noch einige Tage, wenn auch nur wenige, Zeit ihn zu überzeugen.

    Wenn er der Kündigung nicht zustimmt kann/muß Deine Tochter ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

    Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter der Kündigung.

  • ach herrje, das hört sich aber nicht so gut an. Dann hoffen wir mal das Sie ihn zur Vernunft bringt.
    Er hat sie die ganze Zeit belogen, er hätte 7000 euro gespart um dann alle Möbel zu kaufen. Tja von dem Geld bisher nichts zu sehen. Er vertröstet sie immer wieder das Geld kommt dann und dann und zu dem besagten Termin wird es wieder verschoben. Gestern sagte er ihr das Geld kommt erst Ende November, na super dann hocken die jetzt 2 Monate in einer Wohnung ohne Möbel? Jessy hat das Geld nicht eine komplette Wohnung einzurichten. Sie hatte sich auf ihn verlassen.
    Mittlerweile frage ich mich ob er die Kohle wirklich hat.
    Dann sage ich Ihr sie soll ihm nochmal zureden und sich dann an den Vermieter wenden. Viel Zeit ist ja nicht mehr :(

    Danke für die Antworten!

    VG Cristina

  • Dann sage ich Ihr sie soll ihm nochmal zureden und sich dann an den Vermieter wenden.

    Der kann, selbst wenn er wollte, auch nicht viel machen. Denn für einen Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen nötig.

  • Der kann, selbst wenn er wollte, auch nicht viel machen. Denn für einen Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen nötig.

    Hallo,

    doch kann er und zwar in der Form, dass er das Mädchen aus dem Mietvertrag entlässt und noch vor Mietbeginn aufgrund dessen, dass nicht sichergestellt ist, dass der Mietzins beglichen werden kann, den Mietvertag mit dem verbleibenden Vertragspartner widerrufen.

    Aber das kommt eben auf das Wohlwollen des Vermieters an.

    Im schlimmsten Fall wird wohl die Miete für die Kündigungsfrist von 3 Monatsmieten fällig werden, es sei denn, die Herrschaften finden jemanden den der Vermieter als Nachmieter akzeptiert.


    Gruß
    BHShuber

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