Gartenmitbenutzung und Hasenhaltung

  • Hallo zusammen,

    es geht um ein Zweifamilienhaus (eine Familie ist Eigentümer der Wohnung, die andere Familie sind Mieter). Die Eigentümer der einen Wohnung haben Hasen, welche den Gemeinschaftsgarten umgraben, tiefe Löcher buddeln, alles vollsch.... etc... diese Hasen laufen sehr oft frei herum. Zusätzlich wurden zu den Hasenställen noch diverse Freigehege aufgestellt.
    Ein großer Teil des Gartens ist somit für den Mieter welcher Gartenmitbenutzung im Vertrag stehen hat, nicht mehr nutzbar. Was kann man hier tun? Der Vermieter will wohl keinen Ärger und wird somit keine Abhilfe schaffen. Mit den Eigentümern scheint keine Einigung möglich zu sein. Es kommen nur Beleidigungen. Ein konstruktives Gespräch ist nicht möglich.

  • es geht um ein Zweifamilienhaus (eine Familie ist Eigentümer der Wohnung, die andere Familie sind Mieter). Die Eigentümer der einen Wohnung haben Hasen, ...
    Der Vermieter will wohl keinen Ärger und wird somit keine Abhilfe schaffen. Mit den Eigentümern scheint keine Einigung möglich zu sein.


    Sind Eigentümer und Vermieter dieselben Person(en)?

  • Mit den Eigentümern scheint keine Einigung möglich zu sein. Es kommen nur Beleidigungen. Ein konstruktives Gespräch ist nicht möglich.
    Eigentümer und Vermieter sind nicht die gleichen Personen.


    Euer Verhandlungs-/Vertrags-/Ansprechpartner ist derjenige, mit dem Ihr ein Gespräch führen solltet.

  • vielleicht schwierig zu schreiben. Der Eigentümer der Wohnung 1 bewohnt die Wohnung selbst und hat Hasen.
    Der, welcher sich durch die Hasen und ihre Hinterlassenschaft belästigt fühlt wohnt in Wohnung 2 zur Miete. Der Vermieter dieser Wohnung ist eine 3. Person welche sich in den Streit nicht wirklich einmischen möchte).
    Ist es so besser beschrieben?

  • OT: es werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Hasen sein. Die Haltung von Hasen ist sehr aufwendig und für Privatleute kaum zu leisten. Was häufiger in privater Hand gehalten wird sind Kaninchen, im Hobbybereich zumeist diverse Varianten von Zwergkaninchen. Zwei grob ähnliche aber vollkommen unterschiedliche Arten, die sich auch nicht Kreuzen. Hasen buddeln übrigens auch nicht ;)


    Zum Fall: Nach deiner Beschreibung bildet das Haus wohl eine WEG. Mit 2 (nahezu) gleichberechtigten Eigentümern.
    Ein Eigentumsanteil daran wurde dir wohl vermietet, inkl. Mitnutzung des Gartens.
    Nun wäre ein Blick in die Teilungserklärung interessant. Hat dein Vermieter dir etwas vermietet, dass er gar nicht so ohne weiteres vermieten kann? Überschreitet der selbstnutzende ET seinen Nutzungsbereich? Ggf. müssten sich die beiden ET in der WEG einigen bzw. steitig auseinandersetzen (Gerichtsverfahren). Gerade letzteres wird man(dein VM) nicht wollen.
    Als Mieter hast du aber nur deinen VM als Ansprechpartner, er möge seinen Mietvertrag erfüllen...
    Ansonsten bleibt dir bei Nachbarn in aller Regel das freundliche, konstruktive Gespräch - dazu gehören in der Regel mindestens 2 Parteien mit entsprechendem Willen und Potential...

  • Ja genau. Der Vermieter will keinen Streit. Er darf es vermieten, da es beiden zur Hälfte gehört. Ein konstruktives Gespräch mit der Kaninchenhaltenden Partei ist nicht möglich. Es wird immer nur darauf gepocht, dass Sie ja Eigentümer wären... und Mieter nichts zu melden haben.

  • Die Kaninchenhalter sind auch nicht deine Ansprechpartner, wenn dir etwas an der Situation nicht gefällt. Einzig und allein dein Vermieter kann bei dem "Tierfreund" etwas erreichen, aber wenn der nichts macht, ist es nun mal so. Willst du deswegen ausziehen?

  • Ja genau. Der Vermieter will keinen Streit. Er darf es vermieten, da es beiden zur Hälfte gehört. Ein konstruktives Gespräch mit der Kaninchenhaltenden Partei ist nicht möglich. Es wird immer nur darauf gepocht, dass Sie ja Eigentümer wären... und Mieter nichts zu melden haben.

    Hallo,

    nun ja, dein Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter, wenn im Mietvertrag eine Gartennutzung vereinbart ist, dann muss diese auch gewährleistet sein, hierzu hat sich der Vermieter vertraglich verpflichtet.

    So nun kannst du darauf pochen, was allerdings meiner bescheidenen Meinung nach nicht viel bringen wird und wer will sich dann, falls hier wirklich eine Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann, dann den Anfeindungen der Hasen und dessen Besitzern aussetzen.

    Ausziehen ist eine mögliche Option oder auf den Garten verzichten.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    wenn vertraglich die Gartenmitbenutzung vereinbart ist und dieser Garten nicht mehr nutzbar ist, so könnte man doch in angemessenem Rahmen die Miete mindern.

    Zusätzlich - wenn man auf einen Garten nicht verzichten will- eine neue Wohnung mit Garten suchen...

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtberatung

  • Ja genau. Der Vermieter will keinen Streit. Er darf es vermieten, da es beiden zur Hälfte gehört. Ein konstruktives Gespräch mit der Kaninchenhaltenden Partei ist nicht möglich. Es wird immer nur darauf gepocht, dass Sie ja Eigentümer wären... und Mieter nichts zu melden haben.


    Hallo Claudimüller,

    Wenn es sich um eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) handelt,
    dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    1.) Sondernutzungsrecht am Garten für einen oder beide Eigentümer.
    Dann ist in der Teilungserklärung genau aufgeteilt wer welchen Bereich nutzen darf.

    2.) Gemeinschaftsgarten, dann kann dieser Teil von beiden Eigentümern gleichermaßen genutzt werden.

    Ich vermute das es sich um Fall 2 handelt.

    Ansprechpartner ist aber wie gesagt immer nur dein VM,
    sollte dieser seinen Pflichten (aus eurem MV) nicht nachkommen,
    würde ich über eine maßvolle Mietminderung nachdenken.

    VG Syker

  • Zitat

    Ansprechpartner ist aber wie gesagt immer nur dein VM,
    sollte dieser seinen Pflichten (aus eurem MV) nicht nachkommen,
    würde ich über eine maßvolle Mietminderung nachdenken.

    Es stellt sich hier aber die Frage, ob ein Garten mit ein paar Löchern tatsächlich eine Gebrauchsminderung darstellt.

    Ich würde hier mal in eine andere Richtung zeigen und den Vermieter auf die Verkehrssicherheit seines Objektes hinweisen. Ist bestimmt nicht angenehm, sich den Knöchel in einem solchen Loch zu brechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank. Ja, so wie es aussieht, werden wir uns etwas neues suchen müssen. Es gibt ständig Streit wegen dem Garten. Nun ist es so, dass die Kaninchen. Es sind einige... überall graben und auch inzwischen wirklich alles zukoten... wenn es warm ist, stinkt es bis auf unsere Terrasse und wir müssen die Fenster geschlossen halten. Der Garten ist nicht groß. Ich habe Kinder. Die sind noch klein und stolpern, sammeln alles auf und stecken es in den Mund... Ich habe diese Wohnung unter anderem gemietet weil es mir wichtig war, dass meine Kinder draußen spielen können. Dies ist nun nicht mehr möglich. Was wäre denn eine angemessene Mietminderung. Kann hier jemand etwas dazu sagen?

  • Vielen Dank. Ja, so wie es aussieht, werden wir uns etwas neues suchen müssen. Es gibt ständig Streit wegen dem Garten. Nun ist es so, dass die Kaninchen. Es sind einige... überall graben und auch inzwischen wirklich alles zukoten... wenn es warm ist, stinkt es bis auf unsere Terrasse und wir müssen die Fenster geschlossen halten. Der Garten ist nicht groß. Ich habe Kinder. Die sind noch klein und stolpern, sammeln alles auf und stecken es in den Mund... Ich habe diese Wohnung unter anderem gemietet weil es mir wichtig war, dass meine Kinder draußen spielen können. Dies ist nun nicht mehr möglich. Was wäre denn eine angemessene Mietminderung. Kann hier jemand etwas dazu sagen?

    Hallo,

    lass es, es wird nicht so sehr viel sein und sucht euch in Ruhe über den bevorstehenden Winter eine andere Bleibe mit Garten der dann ausschließlich von euch genutzt werden kann, alles Andere kostet nur Zeit, Nerven und unter Umständen Geld.

    Gruß
    BHShuber

  • eine angemessene Mietminderung. Kann hier jemand etwas dazu sagen?


    Vergiss es, der Garten ist nur zur Mitbenutzung und die ist ja noch möglich, da ihr nach wie vor Zutritt habt. Und was nützt dir eine Mietminderung von vielleicht 5,- Euro im Monat? Nichts!

  • Herzlichen Dank für eure Hilfe. Leider hat sich damit nun bestätigt, dass nichts anderes übrig bleibt als zu gehen. Ihr wisst ja, ein Umzug kostet immer ne Menge Geld und Arbeit... Aber immerhin noch besser als sich dauerhaft zu ärgern.

  • Leider hat sich damit nun bestätigt, dass nichts anderes übrig bleibt als zu gehen. Ihr wisst ja, ein Umzug kostet immer ne Menge Geld und Arbeit...


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