Kündigung Gartenteilstück nach 8 Jahre Nutzung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und möchte erst mal allen ein freundliches Hallo wünschen.

    Ich habe folgende Frage:

    Wir besitzen zwei Grundstücke, welche gartenseitig miteinander verbunden sind (Zaun bisher). Auf der einen Seite wohnen wir selbst, die andere Seite ist vermietet. Der Mieter nutzt den Garten seit ca. 8 Jahren.

    Aufgrund einer Umgestaltung des Gartens würden wir gerne die bisher vermietete Seite unserem Gartenstück wieder angliedern. Es soll primär auch von unserer Tochter genutzt werden, die gerne einen eigenen privaten Bereich hätte.

    Die Gartennutzung ist für unseren Mieter nicht schriftlicher Bestandteil seines Mietvertrages, sondern das Stück Garten wurde damals bis auf Widerruf, mündlich und unentgeldlich zur Pflege überlassen.

    Was ist für die Kündigung zu beachten und welche Probleme könnte es eventuell geben?

    Danke schon mal für eure Meinungen.

    Grüße und schönen Abend aus Hessen.

  • Die Gartennutzung ist für unseren Mieter nicht schriftlicher Bestandteil seines Mietvertrages, sondern das Stück Garten wurde damals bis auf Widerruf, mündlich und unentgeldlich zur Pflege überlassen.
    Was ist für die Kündigung zu beachten und welche Probleme könnte es eventuell geben?


    Wenn man aus der Überlassung einen mündlichen Mietvertrag konstruieren könnte, würde ich ihn mit gesetzlicher Frist kündigen.

  • Wenn man aus der Überlassung einen mündlichen Mietvertrag konstruieren könnte, würde ich ihn mit gesetzlicher Frist kündigen.

    Hallo zusammen,


    Och man Berny du solltest das doch besser wissen ...

    Wenn von einem Mietverhältnis ausgehen könnte,
    kann man auch gleich von einem einheitlichen Mitverhältnis ausgehen.
    Dann gilt für den Garten das selbe was für die Wohnung gilt.

    Es müssen Gründe vorliegen (ggf. Eigenbedarf) die ausführlich zu begründen sind.
    Da der TE etwas von unentgeltlich geschrieben hat würde ich es über Leihe versuchen.

    VG Syker

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