Kündigung eines WG Zimmers in einer nicht fertig gestellten Wohnung

  • Ich habe mir ein Zimmer in einem Ort in Deutschland gemietet, um meine Pendelzeit zu minimieren. Die Wohnung stellte sich nach wenigen Tagen dort nicht als fertig renoviert heraus. Bei der Besichtigung ungefähr eine Woche vor Einzug waren nur noch kleinere Arbeiten geplant, die bis zum Einzugstermin erfüllt sein sollen (zB Licht im Treppenhaus, was dann doch nicht gemacht wurde).
    Die Hauptgründe für meine fristlose Kündigung sind folgende: Es besteht kein Schallschutz, nur eine Tür zwischen meinem Zimmer und dem einer Mitbewohnerin (der Mangel wurde von der Verwaltung akzeptiert, bzw verstanden), im oberen Stockwerk der Wohnung soll noch etwas eingebaut werden und im Wohn- und Esszimmer werden die Fenster ausgewechselt, sowie der Boden angehoben.
    Ich habe die Mängelliste (welche noch weitere Punkte beinhaltete) mit der Verwaltung durchgesprochen, zusammen wurde eine Frist zur Behebung der Mängel abgemacht. Nach Ablauf der Frist wurde noch nichts behoben. Ich sagte ausdrücklich, dass die Schallisolation Priorität hat und diese in der Frist eingerichtet sein muss.
    Mein Vorschlag das Zimmer per Ende Monat abzugeben und aus Kulanzgründen einen halben Monat draufzuzahlen, damit sie einen Nachmieter finden, stieß beim Verwalter auf taube Ohren, weshalb dieser Vorschlag nun direkt zum Eigentümer geschickt wurde, zusammen mit einem Mietaufhebungsvertrag. Die Verwaltung bezeichnete das Anliegen als lächerlich.

    Ich will das Zimmer mit möglichst geringem Verlust und möglichst schnell loswerden. Was ist ihr Rat? Die Kaution von rund 1000.- ist noch beim Vermieter. Monatlich zahle ich für ein Zimmer über 500 Euro, was auch ein recht stolzer Betrag ist.
    Herzlichen Dank für Ihren Rat!

  • Hallo Benjamin,

    "Die Wohnung stellte sich nach wenigen Tagen dort nicht als fertig renoviert heraus. Bei der Besichtigung ungefähr eine Woche vor Einzug waren nur noch kleinere Arbeiten geplant, die bis zum Einzugstermin erfüllt sein sollen ..."
    - Die Mietsache gilt als gemietet in dem Zustand, den sei bei der Übergabe hat - es sei denn, dass der Vermieter dem Mieter bei der Übergabe mietvertraglich noch irgendwelche Zugeständnisse macht.

    "Die Hauptgründe für meine fristlose Kündigung sind folgende: ..."
    - Fristlos??? Dass ich nicht lache. Die Wohnung ist doch nutzbar, oder?

    "...stieß beim Verwalter auf taube Ohren, weshalb dieser Vorschlag nun direkt zum Eigentümer geschickt wurde, zusammen mit einem Mietaufhebungsvertrag. Die Verwaltung bezeichnete das Anliegen als lächerlich."
    - Zurecht. Dein Vertragspartner ist übrigens Dein im MV genannter VM, nicht irgendeine Verwaltung.

    "Ich will das Zimmer mit möglichst geringem Verlust und möglichst schnell loswerden. Was ist ihr Rat?"
    - MV "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung genügt) schriftlich nachweislich kündigen.

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