Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte erst einmal hallo sagen ![]()
Nun zu meinem Anliegen:
Ich bin aus meiner alten Wohnung Ende Februar ausgezogen. Mein ehemaliger VM hat bisher keine Kaution an mich zurückgezahlt. Die 6 Monate “Überlegungsfrist“ ist ja nun rum. Kann ich jetzt einfach die Kaution (+Zinsen) zurückfordern oder kann der VM dann immernoch wegen irgendwelchen nicht erstellten NK-Abrechnungen die Kaution zurückhalten? Ich verstehe das so, dass der VM innerhalb der 6 “Monatsfrist“ eine Begründung mir schicken hätte müssen.
Gruß + vielen Dank
revoman2006