Kündigung durch Mieter rückgängig machen

  • Guten Morgen,

    ich habe ein Problem. Gemeinsam mit meiner Frau und meinen zwei Kindern bewohnen wir eine 3 Zimmer Wohnung. Vor etwa 4 Wochen hatten wir den Erwerb eines Hauses angestrebt. In der irrigen Annahme, das Haus zu bekommen, haben wir unseren Mietvertrag (nach 5 Jahren) gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten.

    Nun hat sich der Hauskauf zerschlagen und wir würden gern in der Wohnung bleiben, also die Kündigung rückgängig machen. Unsere Hausverwaltung hat sich dahin gehend geäußert, dass die Wohnung bereits neu vermietet sei und somit eine Verlängerung nicht möglich sei. Da keine Besichtigungen stattgefunden haben, gehen wir davon aus, dass die Wohnung nach uns teurer vermietet werden soll.

    Ist eine Anfechtung der Kündigung möglich? Irrtum?

    Danke für die Antworten!

  • Gekündigt ist gekündigt. Da gibt es kein zurück, außer der Vermieter spielt mit.

    Zitat

    Vor etwa 4 Wochen hatten wir den Erwerb eines Hauses angestrebt. In der irrigen Annahme, das Haus zu bekommen, haben wir unseren Mietvertrag (nach 5 Jahren) gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten.

    Selbst wenn das mit dem Kauf geklappt hätte, hätte es ziemlich sicher länger als 3 Monate gedauert bis Ihr es hättet beziehen können. Das nur am Rande.

  • Der Kauf meiner meiner Eigentumswohnung hat nur 3 Wochen gedauert, allerdings mit sofortiger Barzahlung.
    Wenn man aber dazu eine Bank braucht, kann sich das schon mal hinziehen.

  • Der Kauf meiner meiner Eigentumswohnung hat nur 3 Wochen gedauert, allerdings mit sofortiger Barzahlung.
    Wenn man aber dazu eine Bank braucht, kann sich das schon mal hinziehen.

    Und wenn das Amtsgericht überlastet und vielleicht Urlaubszeit ist auch.

    Jedenfalls ist es, wie man hier sieht, sehr riskant, ohne zumindest den Kaufvertrag in trockenen Tüchern zu haben, die Wohnung zu kündigen.

  • Hallo thellmiss,

    wie bereits meine Vorproster schrieben, geht das nur mit Zustimmung des Vermieters. Die Erfahrung lehrt, dass bei Mieterwechseln mindestens einen Monat Miete doppelt zu zahlen ist, sinngemäss auch bei Euch.

  • Hallo,

    Du hast gekündigt und eine Anfechtung wegen Irrtum ist nicht möglich, da kein Irrtum vorliegt (Ihr wolltet kündigen und habt das getan). Falls du es doch versuchst und Erfolg hast, melde dich wieder. Ich das dann auch bei der Telekom. Es war auch ein Irrtum, dass ich nicht bei einem Kurs von 100 Euro verkauft hatte. Mein Irrtum war, dass ich dachte, sie würden noch weiter steigen.

    Ihr könnt dort natürlich wohnen bleiben, bis der Vermieter euch rausgeklagt hat, das wird aber eine teure Angelegenheit. Insbesondere weil ihr dann für alles Schadenersatz leisten müsst, inkl. Unterbringung der Neumieter, die nicht einziehen können.

    Warum du aufgrund einer ausgebliebenen Besichtigung darauf schließt, dass die Wohnung teurer ist, weiß ich nicht. Aber eurem Vermieter steht es ohnehin zu, für die Wohnung soviel zu verlangen, wie es geht.

    Gruß
    H H

  • ... auch bei der Telekom. Es war auch ein Irrtum, dass ich nicht bei einem Kurs von 100 Euro verkauft hatte. Mein Irrtum war, dass ich dachte, sie würden noch weiter steigen.


    ... Du auch...:confused::o:mad:

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