Warmwasserabrechnung nach §9 HKVO

  • In unserem Haus (Altbau, 24 WE) ist eine zentrale Heizungs- und WW-Versorgung, ölbefeuert, eingebaut.
    Die WW-Temperatur ist mit 60 Grad angegeben.
    Für uns ist lediglich nicht nachzuvollziehen, warum bei der Brennwert-Umrechnung ein Faktor von 1.11 angewendet wird. Im gesamten Internet wir immer von einem Umrechnungsfaktor bei Brennstoffart Heizöl von 1.06 geschrieben.
    Welche Auswirkung hätte es, wenn der Faktor in der Abrechnung aller WE falsch angesetzt wurde.
    Speziell: welche finanzielle Auswirkung hätte ein falscher Faktor für unsere Abrechnung

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  • Hallo meo-meo,

    der Umrechnungsfaktor könnte mit der Art (Qualität?) der Brennwertheizung und/oder des Heizöls zusammenhängen. Nähere Auskunft kann Dir jedoch nur Dein Vermieter erteilen.

  • Hallo,

    selbst wenn der Wert um 5% zu hoch angesetzt wurde, so sind die Einflüsse nur marginal.

    Der "zu hohe" Verbrauch wird je vom Öl für das Heizen abgezogen. So gesehen zahlt ihr mehr für das Warmwasser, aber entsprechend weniger für die Heizung.

    Jemand der wenig heizt aber viel Wasser verbraucht kommt so etwas teurer, wenn man viel heizt und wenig Wasser verbracht hat man etwas geringere Kosten. Selbst wenn die die Wasserrechnung 5% zu hoch ist wäre deine Gesamtrechnung nur etwa 1% verfälscht, da das Warmwasser nur 25% des Ölverbrauches ausmacht. Ich denke, da redest du über weniger als 20Euro Unterschied nach oben oder nach unten. Wenn Heizungs- und Wasserverbrauch so einigermaßen zu einander passen, kommt nachher das Selbe raus.

    Gruß
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (13. September 2016 um 21:00)

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