Hallo,
wir wohnen seit 10 Jahren zur Miete in diesem Haus.
Leider kümmert sich unser Vermieter und unsere Hausverwaltung um nichts. Was die letzten 10 Jahre auch nicht schlimm war, da ich die meisten Reparaturen selbst erledigt habe und wir keine Nebenkostenabrechnung bekommen haben.
Seit 1 Jahr aber haben wir die oben genannte Hausverwaltung und bekommen eine Nebenkostenabrechnung.
In dieser ist der Löwenanteil die Heizkosten.
Jetzt habe ich unsere Hausverwaltung angeschrieben, mit der Bitte unsere Fenster und Türen mal zu begutachten, da die Fenster schon sehr alt sind und unsere beiden Türen (Terrasse, Haustür) aus Aluminium sind und im Winter keinerlei Schutz vor der Kälte bieten. Bei Temperaturen unter -3 Grad beginnen diese auch zu schwitzen. Sind von innen komplett nass. Also die Türen ![]()
in unserem Mietvertrag steht eine Klausel, welche wie folgt lautet:
"In der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 29.12.2005 ist unter § 22 Punkt 1 vermerkt, dass es sich bei dem Mietobjekt um ein altes Haus handelt und das Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, z. B. in den Bereichen der sanitären und elektrischen Installationen, der Wärme- und Schalldämmung."
Der Eigentümer wird aus diesem Grund keine weiteren Instandsetzungen, wie neue Türen oder Fenster übernehmen.
Das ist ja soweit okay, aber in wie weit muss der Vermieter dennoch Instandsetzungen übernehmen.
Ich glaube kaum, dass nur durch diese Zusatzvereinbarung der Vermieter überhaupt nichts mehr machen muss.
Im Internet finde ich leider gar nichts zu dem Thema.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr uns dazu helfen könntet.
Liebe Grüße aus Nürnberg