Hallo,
erstmal toll, dass es so ein Forum gibt. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wohne mit meinem Freund in einer tollen Altbauwohnung. "Leider" wohnt direkt unter uns unsere Vermieterin. Sie lebt allein (geschieden) und ist starke Alkoholikerin. Normalweise ist das ja ihr Problem, aber inzwischen leiden auch wir darunter. Sie liegt alle paar Tage betrunken im Treppenhaus, es musste schon mehrere Male der Krankenwagen kommen, weil sie im Treppenhaus oder vor der Eingangstür betrunken gestürzt ist und sich verletzt hat. Sie ruft immer wieder mal nach Hilfe aus ihrer Wohnung. Wie letzte Woche, da hat sie geschrien und ich bin runter in die Wohnung (der Schlüssel steckt bei ihr immer von außen). Sie lag nackt auf dem Boden, in ihrem Urin und kam nicht mehr hoch. Also habe ich ihr irgendwie geholfen und sie ins Bett geschleppt.
Am nächsten Tag tut sie natürlich so, als ob nichts gewesen wäre. Inzwischen ist das sehr belastend, vor allem, weil sie auch raucht und wir Angst haben, dass sie mal betrunken ihre Zigarette vergisst und dann die ganze Wohnung abfackelt. Da es seit Monaten immer schlimmer wird, haben wir uns nun eine neue Wohnung gesucht und fristlos per Einschreiben gekündigt. Jetzt schaltet sie natürlich auf stur und will nicht mit uns reden, wegen Nachmieter usw. Natürlich will sie keinen Stress und die nächsten 3 Monate noch schön von uns bezahlt haben.
Leider wird das finanziell bei uns aber schon ganz schön eng dann, wenn wir doppelt zahlen.
Aber wir halten das nicht mehr aus. Es ist unerträglich.
Kann man denn da irgendwas machen? Wir kennen uns leider in Mietrecht überhaupt nicht aus.
Danke für eure Antworten ![]()
fristlose Kündigung, da Vermieterin schwer alkoholkrank
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lisley -
10. September 2016 um 11:45 -
Erledigt
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haben wir uns nun eine neue Wohnung gesucht und fristlos per Einschreiben gekündigt.
Das war auch das falsche Vorgehen, man kündigt zuerst mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, sucht sich eine Wohnung zum dann passenden Termin
Jetzt schaltet sie natürlich auf stur und will nicht mit uns reden, wegen Nachmieter usw.
Zum 117. Male, die Vermieterin muss keinen Nachmieter akzeptieren, aber ihr müsst euren Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen
Natürlich will sie keinen Stress und die nächsten 3 Monate noch schön von uns bezahlt haben.Und das ist auch ihr gutes Recht, das sie auch vor jedem Gericht bestätigt bekommt.
Kann man denn da irgendwas machen? Wir kennen uns leider in Mietrecht überhaupt nicht aus.
Nö, auch nicht, wenn ihr euch im Mietrecht auskennen würdet. Oder doch, dann hättet ihr zuerst gedacht und dann gekündigt
Wenn wieder was mit einer Wohnung schief geht solltet ihr euch vorher z.B. in einem Forum Rat holen, bevor ihr wieder ein Eigentor schießt.
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vielen Dank für deine überaus freundliche Antwort.
Ganz bescheuert sind wir ja nicht. Aber such du mal bitte in Stuttgart eine Wohnung zu genau einem passenden Termin. Da ist man froh, überhaupt eine Wohnung zu finden, die man halbwegs bezahlen kann. Und wenn man dann eine unter 1000 Bewerbern bekommt, nimmt man die einfach, weil man nämlich genau eine Bedenkzeit von 0 Minuten bekommt. Sonst ist die nämlich weg.
klar, zum 118. Male. Die Vermieterin muss keinen Nachmieter akzeptieren. Soweit sind wir auch schon. Aber sie redet ja nicht mal mehr mit uns, was sie auch gar nicht kann, weil sie ständig betrunken ist.
Das ist ja das Problem. -
Ich würde schon sagen hier liegt eine unzumutbare Situation vor.
--> Anwalt bzw. Risiko eingehen:o
rechne damit dass hier im forum viele Vermieter sich gegen dich stellen

PS: normalerweise kann man ja paar Wochen rausziehen bzw. den Termin
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danke claudi88

welchen Termin meinst du mit rausziehen? -
na da dass man sich wenigstens um paar Tage abspricht, falls möglich.
schlimmstenfalls musste die Differenz zahlen, bzw. sie behält die Kaution......
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ah jetzt. genau.. ja nur redet sie ja nicht mit uns, bzw. ist meistens gar nicht fähig dazu... :eek:
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du könntest vorab fristgerecht kündigen, und den Auszugstermin etwas verschieben uU.
"Ich kündige verkürzt zum xx , zugleich alternativ frsitgerecht zum yy"

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du könntest vorab fristgerecht kündigen,
Und du könntest den Eingangspost richtig lesen, bevor du dein berühmt/berüchtigtes dummes Geschwätz rauslässt. Die Wohnung wurde bereits fristlos gekündigt und ständige Trunkenheit der Vermieterin ist zu 100% kein Grund für eine fristlose Kündigung (außer vielleicht in deiner kleinen Phantasiewelt, in der alle Mieter die weißen und die Vermieter die schwarzen Schafe und Verbrecher sind) -
Und du könntest den Eingangspost richtig lesen, ....und ständige Trunkenheit der Vermieterin ist zu 100% kein Grund für eine fristlose Kündigung ...)
und wo steht das???
wenn die besoffen im TH liegt schon.
Lisley, pro Forma die fristgerechte nachlegen.

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Hallo zusammen,
Mainschwimmer: Ich muss dir dringend widersprechen: KEINESFALLS kündigt man eine Wohnung, bevor man nicht eine neue Wohnung gefunden hat. Das wäre grob fahrlässig.
lisley: Habt Ihr denn überhaupt formgerecht "fristlos" gekündigt? => siehe § 569 BGB (insbes. Punkt(4)) Hier findet ihr auch alle Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.
Falls keiner der genannten Gründe zutrifft (ggf. hierzu Fachanwalt konsultieren), wäre es eine normale Kündigung und ihr müsst ganz normal bis zum Mietende Miete entrichten. Ausziehen könnt ihr natürlich schon früher....
Gruß,
anonym2Hinweis: nur meine unverbindliche meinung - keine Rechtsberatung
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danke anonym2. da schau ich doch gleich mal in den Paragraphen rein..
ja, aber ich denke inzwischen wohl auch, dass wir an einem Anwalt nicht vorbeikommen.. oder eben die 3 Monate zahlen müssen...@ mainschwimmer: warum bist du eigentlich so zickig. wenn dich das alles nervt, antworte doch erst gar nicht. versteh gar nicht, was dein Problem ist

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da sticht mir der 569 2) ins Auge

4) Grund angeben
und das kannst ihr auch direkt sagen.....

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4) Grund angeben
und das kannst ihr auch direkt sagen.....
Du bist doch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Zuerst hast du nicht gelesen, dass fristlos gekündigt wurde, dann interessiert dich auch nicht, dass die Vermieterin kein Gespräch mehr zulässt, aber du quasselst wie auch in den anderen Threads nur dummes Zeug. -
Claudi88,
Deiner Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Du solltest Dich, bevor Du hier evtl. Falsches bzw. Irreführendes postest, besser informieren.
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danke ... @ mainschwimmer: warum bist du eigentlich so zickig. wenn dich das alles nervt, antworte doch erst gar nicht. versteh gar nicht, was dein Problem ist

hier der Spiegel.
wer lesen kann....

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Deiner Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Du solltest Dich, bevor Du hier evtl. Falsches bzw. Irreführendes postest, besser informieren.
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Deiner Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Du solltest Dich, bevor Du hier evtl. Falsches bzw. Irreführendes postest, besser informieren.
Deine Selbstkritik wurde zur Kenntnis genommen. -
off topic:
Claudi88
Du merkst es höchstwahrscheinlich nicht, wie du im Forum rüberkommst. Vielleicht liest du dir deine verschiedenen Beiträge
in aller Ruhe nochmal alle durch. Ich kann mit deiner Art zu kommunizieren wenig anfangen, auch deshalb, weil du leider mit deinen Aussagen oft nicht richtig bzw. nur bedingt richtig liegst.Ich bin selbst "nur" Mieterin, finde es aber sehr hilfreich, dass sich im Forum auch Vermieter zu Wort melden. Es gibt nicht nur die lieben, netten Mieter und die ach so bösen Vermieter...
Sollte die Zahl 88 in deinem Nicknamen das Geburtsjahr darstellen, dann habe ich wenigstens die Hoffnung, dass du noch viel im Leben dazulernen kannst.
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Deine Selbstkritik wurde zur Kenntnis genommen.
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