Hallo,vielleicht kann mir hier jemand helfen. Der Vermieter weigert sich,einen Mietvertrag zu ändern. Er nimmt mich(Ehefrau)nicht in den Mietvertrag auf. Im derzeitigen Mietvertrag stehen immer noch die Ex Ehefrau und deren gemeinsamer Sohn. Bin seit 3 Jahren in dieser Wohnung und seit einem Jahr mit dem Mieter dieser Wohnung verheiratet.
Darf der Vermieter sich weigern,die Ehefrau in den Mietvertrag auf zu nehmen?
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Rahi -
7. September 2016 um 22:25 -
Erledigt
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Er muß den Vertrag nicht ändern. Als Ehefrau haben Sie sowieso dort ein Wohnrecht.
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Er muß den Vertrag nicht ändern. Als Ehefrau haben Sie sowieso dort ein Wohnrecht.
Richtig. Soo einfach ist das.:D -
Zitat
Im derzeitigen Mietvertrag stehen immer noch die Ex Ehefrau und deren gemeinsamer Sohn
Das dürfte im übrigen interessant werden, wenn die Wohnung irgendwann mal gekündigt werden sollte.
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Das dürfte im übrigen interessant werden, wenn die Wohnung irgendwann mal gekündigt werden sollte.
Hallo zusammen,
Oder auch nicht
https://dejure.org/gesetze/BGB/1568a.htmlVG Syker
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