Klagefreudiger Vermieter spricht Hausverbot aus, ohne bewiesene Anschuldigungen

  • Bitte um Hilfe!

    Folgendes Problem:

    Mein Ehemann und ich, mit dem ich 2004 noch nicht verheiratet war, wir haben uns in 2004 eine Wohnung gemeinsam angesehen, in die er allein eingezogen ist, wie gesagt, wir waren noch nicht verheiratet, nur ein Paar.
    Ich sagte dem Vermieter, der auch in diesem 5-Familienhaus wohnt, dass ich noch nicht mit einziehe, ich behalte meine alte Wohnung bei. Er fand das gut und meinte, dass gäbe es bei einer evtl. Trennung ja dann auch klare Verhältnisse.

    Da ich mich sehr viel bei meinem Freund aufhielt, hatten wir auch nichts einzuwenden, dass der Vermieter die Nebenkosten für 2 Personen abrechnete.
    Dann bekam mein Freund eine Nebenkostenabrechnung, da war alles falsch berechnet, sie war in keiner Weise schlüssig und imens hoch. Mein Freund schrieb dem VM einen Brief, ob er diese Nebenkostenabrechnung erklären könnte. Seine Antwort, er wäre nicht dazu da, meinem Freund das Kleine Einmaleins zu erklären. Von dem Tag an grüßte der VM nicht mehr.
    So blieb nur der Weg zum Anwalt. Es war schlimm, was sich der VM, nachdem der Anwalt ihm schrieb, dass alles falsch berechnet war, sich einfallen ließ. Aber das würde ein Buch ergeben, was ich vielleicht irgendwann mal schreiben werde.

    Kurz gesagt, das Gericht schickte einen Gutachter, der das Haus/Wohungen ansehen und die Quadratmeter berechnen sollte. Der VM ließ den Gutachter erst gar nicht rein und so kam der Gutachter auch nicht in alle Räume, obwohl der VM ihn hätte einlassen müssen. Der VM wollte sogar den Gutachter gerichtlich als befangen erklären lassen.
    Heraus kam, der VM hatte viel mehr Quadratmeter abgerechnet. So musste der VM einige Hundert Euro zurück erstatten. Und die Nebenkosten brauchten auch nicht bezahlt werden, weil alles falsch war.

    Seit dem versuchte der VM mit unzähligen Klagen gegen meinen Freund, die er allesamt bei Gericht verlor, ihn aus der Wohnung zu ekeln.
    Da die Wohnung aber sehr schön ist und auch ruhig und ja auch alle Klagen des VM zu unseren Gunsten ausgingen, wollte mein Freund die Wohnung erst mal nicht aufgeben.

    Jetzt zu meinem aktuellen Anliegen.
    Mein Freund und ich haben dann 2015 geheiratet. Ich bin nicht in seiner Wohnung gemeldet, weil wir eigentlich nun doch eine gemeinsame Wohnung suchen. Ich habe noch immer meine alte Meldeadresse und ich möchte auch nicht in diesem Haus mit diesem VM gemeldet sein.
    Nun hat der VM meinem Mann ein Hausverbot für mich erteilt!
    Angeblich zerkratze ich den Hausflur, würde meinen Müll im Haus abstellen, würde die Waschküche nicht reinigen etc.. Er schreibt wortwörtlich: „Sollte ich Ihre Reinigungskraft noch einmal im Hausflur treffen, werde ich Ihre Sie mülltechnisch entsorgen. Und sollten Sie weiterhin Verunreinigungen im Haus verursachen, können Sie sich einen anderen asozialen Bereich suchen, wo sie ja auch herkommen.“ Er schreibt, sollte ich das Haus oder sein Grundstück betreten, wird er unverzüglich sofort Abhilfe schaffen.

    Seine Anschuldigungen sind alle erlogen, von vorn bis hinten. Wieder ein Versuch, dass mein Mann endlich auszieht. Wir suchen jetzt auch eine neue Wohnung, was aber heutzutage nicht so einfach ist, wir wollen auch keinen übereilten Auszug, wir wollen schon in Ruhe suchen. Zumal haben wir uns nichts zu Schulden kommen lassen, außer damals nachzufragen wegen der Nebenkostenabrechnung.

    2 andere Mieter werden auch von ihm drangsaliert, haben aber Angst sich gegen ihn zu wehren und suchen auch nach neuen Wohnungen.

    Darf er einfach ein Hausverbot aussprechen, obwohl alles was er behauptet unwahr ist? Muss er seine Behauptungen nicht beweisen?
    Da wir noch keine Wohnung gefunden haben, was können wir tun um uns vor Übergriffen o. ä. zu schützen, er hat vor einigen Jahren schon einmal im Hausflur eine Mieterin, zu der er ein persönliches Verhältnis hatte, verprügelt. Wir haben die Polizei gerufen und so die Frau vor schlimmeren bewahrt. Ist ihm natürlich auch sauer aufgestoßen.

    Wir haben jetzt am Dienstag bei unserem Anwalt einen Termin. Der Anwalt hatte alle Klagen die der VM eingereicht hatte für uns verteidigt und auch alle gewonnen. Aber bis dahin wüsste ich gern, kann er mir was tun, wenn er mich im Haus trifft, oder kann er mich durch die Polizei entfernen lassen, obwohl er nichts von allem, was er behauptet beweisen kann?

    Wäre nett wenn jemand, vieleicht aus eigenen Erfahrungen, sagen könnte, was man kurzfristig tun kann. Vielen lieben Dank.

  • Warte doch ab, was der Anwalt am Dienstag sagt, hier sind nur Laien, die sich etwas mit Mietrecht auskennen, die aber auch keine Rechtsberatung ausüben dürfen. Und wenn du wieder mal in einem Forum um Rat fragst, stelle die Fragen in kurzer Form, lasse alles Drumherum weg, denn das gehört nicht zum Mietrecht, bestenfalls in das Buch, das du schreiben willst.

  • Vielen lieben Dank Mainschwimmer. Du hast Recht. Bin emotional etwas angespannt und auch unruhig. Da ist es für mich machmal schwierig mich kurz zu halten, ich möchte auch nicht missverstanden werden. Dennoch, danke für deinen Eintrag, ich versuche mich zu beruhigen. Danke

  • Warte doch ab, was der Anwalt am Dienstag sagt, hier sind nur Laien, die sich etwas mit Mietrecht auskennen, die aber auch keine Rechtsberatung ausüben dürfen. Und wenn du wieder mal in einem Forum um Rat fragst, stelle die Fragen in kurzer Form, lasse alles Drumherum weg, denn das gehört nicht zum Mietrecht, bestenfalls in das Buch, das du schreiben willst.


    ... oder in die RTL2-Soap...

  • Hallo,

    der Vermieter kann "Gästen" seiner Mieter nicht einfach Hausverbot erteilen. In eurer Situation bist du ja sogar Mitbewohner (wenn der Vermieter dich sogar mit abrechnet, wird es schwer dich lediglich als Besucher darzustellen), so dass er die kein Zutrittsverbot erteilen kann.

    Er wird dich also nicht durch die Polizei entfernen lassen können. Hier wird aber keiner wissen, ob er dich am Kragen packt und aus dem Flur schmeißt. Dann könntest du wiederum die Polizei rufen.

    Was ich nicht verstehe ist, dass ihr nicht schon lange ausgezogen seid. Mit dieser Klagerei und dem Terror macht es keinen Sinn dort wohnen zu bleiben.

    Gruß
    H H

  • Hallo zusammen,

    Also zunächst kann der VM für dich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kein Hausverbot erteilen.
    Zumal es ja gewissermaßen um die Ehewohnung geht.

    Hierbei die kleine Einschränkung,
    das die Situation durch deine abweichende Anmeldung beim EMA evtl. anders zu bewerten ist.

    Beleidigungen brauchst du dir auch nicht gefallen lassen,
    da dieses MV eh schon zerstört ist kommt es darauf auch nicht an.

    Was natürlich jetzt keiner vorhersehen kann ob der VM dir gegenüber nicht vielleicht handgreiflich wird,
    ich würde das bei deiner Schilderung jedenfalls vermuten.
    Theoretisch und Rechtlich spricht sehr viel für dich,
    aber auch von mir der Rat schnellst möglich umzuziehen.

    VG Syker

  • Wikipedia:
    "Das Hausverbot kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden."

    Da dein Freund/Ehemann aber in dem Haus eine Wohnung gemietet hat, hat der VM kein Recht dich des Grundstücks/Gebäudes zu verweisen.
    In der gemieteten Wohnung hat dein Freund das alleinige Hausrecht.
    Der allgemein genutzte Bereich, der zum betreten der Wohnung nötig ist, kann vom VM ebenfalls nicht dazu verwendet werden, dich rauszuschmeissen.

    So ist zumindest mein Sachstand.
    Wenn du dem VM jetzt "aufs Maul haust", kann er dich natürlich mit Hilfe der Polizei für min. 24h des Gebäudes verweisen.

  • Hallo H Hamburg,

    vielen Dank für deinen Eintrag.

    Es ist so, der VM wurde ja vor Jahren dazu verurteilt, Geld zu erstatten, weil er die Wohnung zu groß abgerechnet hatte und die Nebenkostenabrechnung total falsch war. Er hatte zwar versucht dagegen anzugehen, war aber nicht in der Lage eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Seit dem hat er keine Nebenkostenabrechnung mehr erstellt. Mein Mann zahlt seit dem die Miete, die das Gericht festgelegt hat, inkl. einem festen Nebenkostenanteil. Der VM hat seit 2012 keine Nebenkostenabrechnung mehr erstellt.

    Ja, du hast Recht, es ist Terror. Jedoch ist die Wohnung schön und vor allem ruhig, was uns wichtig ist.
    Der VM hatte uns auch jetzt lange in Ruhe gelassen, er hat sich auf andere Mieter im Haus konzentriert, diese zu ärgern. Aber jetzt sind wir mal wieder in seinen Fokus gerückt.
    Nun suchen wir natürlich intensiv nach einer neuen Wohnung, was derzeit nicht ganz einfach ist.
    Dazu kommt, dass wir es nicht richtig finden, dass der VM diesen Terror ausüben kann. In dem Haus wohnen nur ruhige Mieter, die sauber sind und pünktlich die Mieter bezahlen und dennoch sucht er immer wieder Streit.
    Aus einer Quelle wissen wir, dass bei Gericht über ihn nur noch der Kopf geschüttelt wird. Das sagt uns, er hat anscheinend mit vielen Menschen Stress, aber irgendwie kann man seiner Klagefreude wohl keinen Einhalt gebieten.
    Dazu muss ich sagen, er ist sehr vermögend und für ihn scheint es ein Sport zu sein, alles und jeden zu verklagen. Er stellt seine eigenen Gesetze auf und glaubt auch immer im Recht zu sein. Für ihn ist es egal, ob er 1 oder 100 Klagen einreicht.

    Ja, du hast Recht, es macht langsam keinen Sinn hier zu bleiben. Schade, denn alle anderen im Haus sind wirklich nett.

  • Hallo Syker,

    vielen Dank für deinen Eintrag.

    Ja, ich denke, es wird wieder auf eine Gerichtsverhandlung hinaus laufen.
    Aus Angst vor Übergriffen habe ich den kleinen Waffenschein beantragt, sorry, bin sonst nicht für solche Dinge. Ich werde zukünftig Tränengas mit mir führen, falls der 2-Meter Mann mir im Hausflur begegnet und meint er müsse mich angreifen.

    Ja, schnellstmöglich umziehen. Aber wir möchten nicht einen Schnellumzug starten. Wir möchten schon wieder eine ruhige Wohnung in einem guten Umfeld, was nicht so leicht zu finden ist.

    Ich hoffe, unser Anwalt kann dafür sorgen, dass der VM in seine Schranken gewiesen wird.
    Sollte es wieder zu einer Gerichtsverhandlung kommen, denke ich, haben die anderen Mieter im Haus auch was über die Aktionen von dem VM auszusagen, was vermutlich dazu führen wird, dass er noch "stinkiger" wird.

    Nun ja, ich hoffe einfach auf unseren Anwalt.

  • Wikipedia:
    "Das Hausverbot kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden."

    Da dein Freund/Ehemann aber in dem Haus eine Wohnung gemietet hat, hat der VM kein Recht dich des Grundstücks/Gebäudes zu verweisen.
    In der gemieteten Wohnung hat dein Freund das alleinige Hausrecht.
    Der allgemein genutzte Bereich, der zum betreten der Wohnung nötig ist, kann vom VM ebenfalls nicht dazu verwendet werden, dich rauszuschmeissen.

    So ist zumindest mein Sachstand.
    Wenn du dem VM jetzt "aufs Maul haust", kann er dich natürlich mit Hilfe der Polizei für min. 24h des Gebäudes verweisen.

    Hallo timo_81,

    das wäre toll, wenn er nicht das Recht hätte mir ein Hausverbot zu erteilen. Aber er behauptet ja, ich würde im Haus alles mögliche beschädigen, was an den Haaren herbei gezogen ist. Aber ich weiß, dass er es jetzt einfach auf die Art versucht, die Wohnung frei zu bekommen. Vor Jahren hat er schon einmal versucht mit Eigenbedarf eine Kündigung auszusprechen. Nur ist sein Problem, er hat niemanden, der die Wohnung beanspruchen könnte. Er hat zwar eine Schwester, aber mit der liegt er auch ständig im Streit. Also würde die auch nicht für den Eigenbedarf herhalten.

    Nein, "aufs Maul hauen", das liegt mir fern. Aber ich werde in Zukunft Pfefferspray bei mir tragen, denn einem 2-Meter Mann bin ich mit meinen 1,68 Meter wohl eher nicht gewachsen.
    Als er damals die Mieterin im EG (seine Ex) im Hausflur verprügelte, sie ist vielleicht 1,55 Meter, hat er sie gewürgt an der Wand hochgeschoben. Wie gesagt, wir haben die Polizei gerufen und wurde für 2 Wochen seines Hauses verwiesen. Nein, Gewalt ist für mich keine Option.

  • Nein, "aufs Maul hauen", das liegt mir fern. Aber ich werde in Zukunft Pfefferspray bei mir tragen, denn einem 2-Meter Mann bin ich mit meinen 1,68 Meter wohl eher nicht gewachsen.


    Nur Mut, die Usergemeinde steht voll hinter Dir! Halte uns bitte auf dem laufenden.


  • das wäre toll, wenn er nicht das Recht hätte mir ein Hausverbot zu erteilen.

    Hallo neuhier,

    dazu fällt mir grad noch eine kleine Einschränkung ein,
    wo eine ähnliche Situation im Fernsehen beschrieben war:

    Evtl. könnte es passieren das du dich von der Grundstücksgrenze bis in die Wohnung zu beeilen hast,
    und der VM dir hierfür nur einen ganz kurzen Zeitraum für den Weg einräumen muss.

    VG Syker

  • Hallo neuhier,

    dazu fällt mir grad noch eine kleine Einschränkung ein,
    wo eine ähnliche Situation im Fernsehen beschrieben war:

    Evtl. könnte es passieren das du dich von der Grundstücksgrenze bis in die Wohnung zu beeilen hast,
    und der VM dir hierfür nur einen ganz kurzen Zeitraum für den Weg einräumen muss.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    wie meinst du das?
    Ich halte mich nicht groß auf dem Grundstück auf. Ich gehe ganz normal auf kürzestem Weg in die Wohnung.
    War bei der Situation im TV eine Zeitangabe?
    Ich muss ja auch in den Waschkeller, um Wäsche zu waschen. Da kann es auch passieren, dass er mir über den Weg läuft. Ich putze auch regelmäßig den Hausflur, auch da könnte er mir begegnen.
    Ich hoffe einfach nur, dass unser Anwalt irgend etwas in die Wege leitet.

    Habe gestern den Tag damit verbracht, intensiv nach einer anderen Wohnung zu schauen. Hatte auch eine gefunden und war ganz euphorisch. Leider schrieb mir die Inserentin, dass sie schon reserviert ist.
    Dennoch hat mir das wieder Hoffnung gegeben, irgendwann eine andere Wohnung finden zu können.
    Vielen Dank für deine Antwort.

  • Wir haben jetzt am Dienstag bei unserem Anwalt einen Termin.


    Der kann ja auch mal überlegen, ob man dem VM mit einer Einstweiligen Verfügung Einhalt gebieten könne.

  • Der kann ja auch mal überlegen, ob man dem VM mit einer Einstweiligen Verfügung Einhalt gebieten könne.


    Eine Einstweilige Verfügung? Soweit ich weiß, darf man sich bei dieser Verfügung einer Person auf einige Meter nicht nähern. Wie soll das gehen, wenn wir durch einen Hausflur müssen? Oder sind solche Verfügungen flexibel in der Auslegung?
    Danke für den Tipp Berny.

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