Kündigung WG

  • Hallo,
    Ich habe vor Knapp 1 Jahr mit 2 Freunden eine WG gegründet. Anfangs hat es gut funktioniert aber immer häufiger nehmen meine Mitbewohner ihre Pflichten nicht mehr wahr(Küche ungeputzt, schimmlige Mülleimer, eigene Zimmer unglaublich verdreckt + teilweise Schimmel). Ich habe keine Lust ständig die Kollegen zu ermahnen oder es selbst zu machen.

    Also will ich kündigen. Der Mietvertrag kann Ende diesen Jahres aufgelöst werden aber wir sind alle Hauptmieter. Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind - habe ich eine Chance wenn sie theoretisch dagegen sind?

    Das andere was mich beschäftigt ist, dass wir etwa 150€ pro Person an Einrichtungskosten gezahlt haben(Küche, Waschmaschiene, Couch, LEDs,...) Habe ich ein ein Recht 150€(oder etwas weniger wegen Abnutzung) ausgezahlt zu bekommen? Oder muss ich "meinen Teil" beim Auszug einfach herschenken?


    MfG

  • Zitat

    Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind

    Falsch. Ihr könnt nur alle gemeinsam kündigen.

    Zitat

    Das andere was mich beschäftigt ist, dass wir etwa 150€ pro Person an Einrichtungskosten gezahlt haben(Küche, Waschmaschiene, Couch, LEDs,...) Habe ich ein ein Recht 150€(oder etwas weniger wegen Abnutzung) ausgezahlt zu bekommen? Oder muss ich "meinen Teil" beim Auszug einfach herschenken?

    Das hat mit Mietrecht nichts zu tun.


  • Anfangs hat es gut funktioniert aber immer häufiger nehmen meine Mitbewohner ihre Pflichten nicht mehr wahr(Küche ungeputzt, schimmlige Mülleimer, eigene Zimmer unglaublich verdreckt + teilweise Schimmel). Ich habe keine Lust ständig die Kollegen zu ermahnen oder es selbst zu machen.


    Das ist bei den allermeisten WG so.

    Zitat

    Also will ich kündigen. Der Mietvertrag kann Ende diesen Jahres aufgelöst werden aber wir sind alle Hauptmieter. Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind - habe ich eine Chance wenn sie theoretisch dagegen sind?


    Sie müßten klagen.

  • Hallo sebastian794,

    "Ich habe vor Knapp 1 Jahr mit 2 Freunden eine WG gegründet."
    - Das sagt gar nichts, Hier interessiert das Mietverhältnis.

    "Also will ich kündigen. Der Mietvertrag kann Ende diesen Jahres aufgelöst werden aber wir sind alle Hauptmieter."
    - D.h., dass Ihr drei alle Mieter in dem einen MV seid. Damit haftet jeder gesamtschuldnerisch, und Ihr könnt nur gemeinsam kündigen.

    "Anfangs hat es gut funktioniert aber immer häufiger nehmen meine Mitbewohner ihre Pflichten nicht mehr wahr(Küche ungeputzt, schimmlige Mülleimer, eigene Zimmer unglaublich verdreckt + teilweise Schimmel). Ich habe keine Lust ständig die Kollegen zu ermahnen oder es selbst zu machen."
    - Das lesen wir hier über WGs allwöchentlich...

    "Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind - habe ich eine Chance wenn sie theoretisch dagegen sind?"
    - Nicht nur theoretisch, auch praktisch. Du müsstest sie auf Zustimmung verklagen, besser: auf eine gemeinsame Kündigung.

    "Das andere was mich beschäftigt ist, dass wir etwa 150€ pro Person an Einrichtungskosten gezahlt haben(Küche, Waschmaschiene, Couch, LEDs,...) Habe ich ein ein Recht 150€(oder etwas weniger wegen Abnutzung) ausgezahlt zu bekommen? Oder muss ich "meinen Teil" beim Auszug einfach herschenken?"
    - Das wäre Privatrecht, solange es sich nicht um Mietkaution handelt.

  • Ich hab auch noch ein paar Interessate Sachen gelsen,
    Laut BGB kann eine GBR von jedem einfach gekündigt werden(mit ein paar einschränkungen, die aber auf mich nicht zutreffen würden)

    Jetzt stellt sich für mich die Frage ob wir denn eine GBR sind. Da die vielen Beiträge auf unterschiedlichen Seiten widersprüchliche Aussagen treffen.
    Die einen sagen dass eine WG, wenn alle Mieter im Mietvertrag als Hauptmieter genannt sind automatisch eine GBR wird.
    Die aderen sagen dass der Mietvertrag explizit als GBR geschlossen werden muss bzw. bestimmte Wortlaute vorkommen müssen.


    Irgendwelche Ideen dazu?
    Danke schonmal im Vorraus.

  • Ich hab auch noch ein paar Interessate Sachen gelsen,
    Laut BGB kann eine GBR von jedem einfach gekündigt werden(mit ein paar einschränkungen, die aber auf mich nicht zutreffen würden)

    Jetzt stellt sich für mich die Frage ob wir denn eine GBR sind. Da die vielen Beiträge auf unterschiedlichen Seiten widersprüchliche Aussagen treffen.
    Die einen sagen dass eine WG, wenn alle Mieter im Mietvertrag als Hauptmieter genannt sind automatisch eine GBR wird.
    Die aderen sagen dass der Mietvertrag explizit als GBR geschlossen werden muss bzw. bestimmte Wortlaute vorkommen müssen.


    Irgendwelche Ideen dazu?
    Danke schonmal im Vorraus.

    Hallo sebastian794,

    ganz klar seit ihr eine GbR und du kannst selbstverständlich den Gesellschaftervertrag
    zu den gesetzlichen oder vereinbarten Bedingungen kündigen.
    Dann wird die Gesellschaft liquidiert.

    Dies ändert aber noch nichts am MV mit dem VM.
    Du bist wie jeder andere Gesellschafter voll haftend (Gesamtschuldnerisch - das sollte bekannt sein)
    Des weiteren steht die Geschäftsführung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.

    Und hier kommt es zum Problem:
    "gemeinschaftlich" bedeutet das alle Gesellschafter eine gemeinsame Erklärung abgeben müssen.
    Du kannst also den MV nicht alleine kündigen.

    Wenn du jetzt dafür sogst das die Gesellschaft liquidiert wird,
    müssen auch die die laufenden Verträge gekündigt oder geändert werden.

    Das "Ändern" kannst du vom VM nicht verlangen,
    das ist auf die Kulanz des VM und der Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich.
    Und auf die Kündigung des MV durch alle Gesellschafter kannst du rechtlich bestehen.

    Bis das alles nicht geregelt ist,
    haftest du mit deinem gesamten Vermögen.

    VG Syker

  • Ich hab ein paar Sachen erfahren, die dem oben geschriebenen stark widersprechen.

    [Ich hab 2 Mitbewohner, der eine sagt von sich aus dass er nichts gegen eine gemeinsame kündigung hat weil es ethis nicht vertretbar wäre mich festzuhalten. Der andere wird von seiner Mutter erpresst(er wird kein Geld mehr bekommen sollte er ein 'ja' zur gemeinsamen kündigung geben), also sagt er nein zu einer gemeinsamen kündigung]

    Der Mitbewohner der mir "positiv" gestimmt ist war beim Mieterschutzbund und hat sich mal von Fachkräften rat geben lasse. Die Leute dort haben gesagt dass ich unter keinen Unständen raus aus der Wohnung kann wenn die anderen was dagegen haben, und dass ich auch kein Recht dazu einklagen kann(was ja im Falle der GbR möglich wäre). Das ganze kommt anscheinend daher dass wir einen sog. "Wohnraummietvertrag" haben.

    Ich finde es nun sehr fragwürdig und kann mich schlecht mit dem Gedanken abfinden dass ich nur aus der Wohnung kann wenn alle Ja sagen oder ich sterbe. Es kann doch nicht sein, dass ich vom Gesetz in dem Fall gezwungen werde mit Leuten zusammen zu wohnen mit denen ich nicht mehr wohnen will.


    mfg


  • Der Mitbewohner der mir "positiv" gestimmt ist war beim Mieterschutzbund und hat sich mal von Fachkräften rat geben lasse.


    Fachkräfte für die Bedienung von Kaffeemaschine und Kopiergerät, mehr auch nicht.

    Dieses Problem taucht ja nicht nur bei Wohngemeinschaften sondern auch bei Mietverträgen mit Eheleuten auf. Auch hier geht es nur über eine Klage auf Entlassung aus dem Mietvertrag, wenn sich ein Ehepartner stur stellt.

    D.h., da ihr unseren Ratschlägen keinen Glauben schenkt, dürfte der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht vorprogrammiert sein.

  • Fachkräfte für die Bedienung von Kaffeemaschine und Kopiergerät, mehr auch nicht.

    Dieses Problem taucht ja nicht nur bei Wohngemeinschaften sondern auch bei Mietverträgen mit Eheleuten auf. Auch hier geht es nur über eine Klage auf Entlassung aus dem Mietvertrag, wenn sich ein Ehepartner stur stellt.

    D.h., da ihr unseren Ratschlägen keinen Glauben schenkt, dürfte der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht vorprogrammiert sein.

    Ich schenke dem ganzen schon beachtung. Vorallem da es genau in die Richtng geht in der ich aus dem Vertrag raus komm. Aber wenn die jemand von einem "Mieterschutzbund" sagt, von dem man ja glaubt wenn er sich täglich damit beschäftig Ahnung zu haben, wird man skeptisch. Desshalb frag ich ja auch nochmal nach.

  • Aber wenn die jemand von einem "Mieterschutzbund" sagt, von dem man ja glaubt wenn er sich täglich damit beschäftig Ahnung zu haben, wird man skeptisch.

    Wenn die Ahnung hätten gäbe es im Vermieterdasein wesentlich weniger zu lachen ...

    Einige professionelle Verwalter haben die Schriftwechsel oft mit den gewonnenen Klagen der MB am schwarzen Brett hängen,
    um ihren Mitarbeitern die Arbeit fröhlicher zu gestalten.

    Also entweder ein richtiger Fachanwalt für Mietrecht,
    oder selber bei Gericht vorstellig werden,
    als so abgewrackte Möchtegern aber kann nicht Leute vom MB

  • sebastian794:

    "[Ich hab 2 Mitbewohner, der eine sagt von sich aus dass er nichts gegen eine gemeinsame kündigung hat weil es ethis nicht vertretbar wäre mich festzuhalten.'
    - Wer oder was ist 'ethis'?

    'Der andere wird von seiner Mutter erpresst(er wird kein Geld mehr bekommen sollte er ein 'ja' zur gemeinsamen kündigung geben), also sagt er nein zu einer gemeinsamen kündigung]"
    - Dann kannst Du versuchen, seine Zustimmung einzuklagen (kann dauern).
    Übrigens kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen, falls der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Das nur so btw.

    "Der Mitbewohner der mir "positiv" gestimmt ist war beim Mieterschutzbund und hat sich mal von Fachkräften rat geben lasse. Die Leute dort haben gesagt dass ich unter keinen Unständen raus aus der Wohnung kann wenn die anderen was dagegen haben,"
    - Dummes Zeug, aber ich habe diese Interpretation schon verstanden. Raus aus der Wohnung kannste immer, nur nicht raus aus dem Mietvertrag...

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