Dunkle Wände weiß streichen nach Erstbezug in unrenovierte Wohnung?

  • Hallo zusammen,

    wir ziehen nach 1,5 Jahren aus einer Wohnung aus, die neu gebaut wurde. Die Wohnung wurde in weiten Teilen unrenoviert übernommen, so waren die Wände in den Wohnräumen gemäß Unterlagen des Vermieters "streichfertig vorbereitet", also weder gestrichen noch mit Tapete versehen. Insofern gehen wir davon aus, die Wände nicht streichen zu müssen, da natürlich auch kaum eine Abnutzung zu erkennen ist.

    Nun hat unser Vermieter dennoch angekündigt, dass wir die "dunklen" Wände weiß streichen müssten. Es handelt sich um Wände in hellbeige und taubenblau sowie eine dezente Tapete (weiß holzvertäfelt).

    Meine Frage nun: Handelt es sich bei dem Streichen von Wänden in neutralen Farben um eine Schönheitsreparatur (dann müssten wir sie ja nicht machen?!) oder um eine Beschädigung, die wir beheben müssen? Letzteres kann ich mir kaum vorstellen, da die Wohnung ja nun im besseren Zustand ist als zuvor (gestrichen bzw. tapeziert statt nur glatt verputzt). Ein weiteres Gegenargument meiner Meinung nach: Wir haben die Wohnung mit "streichfertig vorbereiteten Wänden" übernommen; das sind die Wände ja auch jetzt: Der Vermieter oder neue Mieter kann über die gestrichenen bzw. tapezierten Wände ja einfach drüber streichen, auch ohne dass wir irgendetwas tun.

    Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus? Müssen wir die Wände neutral streichen oder nicht?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Sarah

  • Hallo Sarah,
    ich empfehle immer, eine Vorabnahme zusammen mit dem Vermieter zu machen. Darin könnt Ihr genau (schriftlich!) festlegen, wer was wie macht.

  • Hallo Berny, danke für die Antwort. Genau darum geht es ja: Der Vermieter hat eine Vorabnahme gemacht und geäußert, dass die "dunklen" Wände überstrichen werden müssten, obwohl wir die Wohnung mit untapezierten, ungestrichenen Wänden übernommen haben. Viele Grüße

  • Hallo Berny, danke für die Antwort. Genau darum geht es ja: Der Vermieter hat eine Vorabnahme gemacht und geäußert, dass die "dunklen" Wände überstrichen werden müssten, obwohl wir die Wohnung mit untapezierten, ungestrichenen Wänden übernommen haben. Viele Grüße


    Dunkel gestrichene Wände gelten als Beschädigungen. Für Nuancen bemühe man kostenpflichtig Gutachter...:mad:

  • Zitat

    Meine Frage nun: Handelt es sich bei dem Streichen von Wänden in neutralen Farben um eine Schönheitsreparatur (dann müssten wir sie ja nicht machen?!) oder um eine Beschädigung, die wir beheben müssen?

    Letzteres. Dunkle Wände sind tatsächlich Beschädigungen an der Mietsache, die beseitigt werden müssen. Mit Schönheitsreparaturen hat das nichts zu tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!