fristlose Kündigung gültig?

  • Hallo Leute,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Und zwar habe ich am 01.02.16 einen Mietvertrag (Mietbeginn war der 01.05) unterschrieben, die Übergabe war dann auch am 01.05.16.
    Kurz nach der Übergabe ist aufgefallen, dass die Gastherme defekt war, für die Instandsetzung hat der Vermieter sich 2 Monate Zeit gelassen.

    Am 04.06.16 sind folgende Mängel aufgefallen:

    - Im Wohnzimmer habe ich Wasserflecken und in Risse in der Decke. (Wahrscheinlich durch ein Heizungsrohrbruch der Nachbarn.)
    - Im Schlafzimmer regnet es durch das Fenster.
    - In der Küche hat das Fenster keine Dichtung.


    Diese Mängel habe ich meinem Vermieter auch sofort mitgeteilt, allerdings hat er bis heute nicht darauf reagiert.
    Nun habe ich die Wohnung fristlos zum 31.08.2016 gekündigt, da ich dort wirklich nicht mehr wohnen möchte.
    Ist die Kündigung rechtens?


    mfg

  • Zitat

    Nun habe ich die Wohnung fristlos zum 31.08.2016 gekündigt, da ich dort wirklich nicht mehr wohnen möchte.

    Zwischen möchte und kann liegen Welten.

    Wasserflecken, ein undichtes Fenster und eine fehlende Fensterdichtung mögen zwar etwas den Gebrauch der Mietsache einschränken, machen ihn aber nicht völlig unmöglich.

    Fazit, Mietminderung ist vielleicht drin, fristlose Kündigung dagegen nicht.

  • Also habe ich keine Möglichkeit das Mietverhältnis vor Ablauf der Jahresfrist zu beenden?
    Es überrascht mich, was sich Vermieter in DE erlauben können.
    (Mietminderung bringt auch nichts, ich habe den laufenden Monat die Miete mit Ankündigung einbehalten.)

  • Es überrascht mich, was sich Vermieter in DE erlauben können.

    Sie können/dürfen sich erlauben auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen.

    Zitat

    Mietminderung bringt auch nichts, ich habe den laufenden Monat die Miete mit Ankündigung einbehalten.

    [Ironie on]Prima.[Ironie off]

    Fristlose Kündigung + Schadensersatzforderung vorprogrammiert.

    Zitat

    Also habe ich keine Möglichkeit das Mietverhältnis vor Ablauf der Jahresfrist zu beenden?

    Was genau heißt das?

  • Zitat

    Also habe ich keine Möglichkeit das Mietverhältnis vor Ablauf der Jahresfrist zu beenden?

    Nein!

    Zitat

    Es überrascht mich, was sich Vermieter in DE erlauben können.

    Warum Vermieter? Die Rechtsgrundlage (also Gesetz) ist der § 536 BGB.
    Wäre ja noch schöner, wenn künftig jeder Mieter aufgrund eines tropfenden Wasserhahns fristlos kündigen kann.

    Zitat

    Mietminderung bringt auch nichts, ich habe den laufenden Monat die Miete mit Ankündigung einbehalten

    Komplett? Na dann herzlichen Glückwunsch...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Komplett? Na dann herzlichen Glückwunsch...

    Naja, scheinbar haben die meisten hier selbst nur gefährliches Halbwissen und wollen damit dann anderen helfen?!

    Ja, die Miete habe ich komplett einbehalten, da dies mein Zurückbehaltungsrecht ist.
    Da ich wie schon erwähnt, den Vermieter darüber informiert habe, kannst du mir später gratulieren.:rolleyes:

  • Naja, scheinbar haben die meisten hier selbst nur gefährliches Halbwissen und wollen damit dann anderen helfen?!

    Dann erfreue/belehre uns doch bitte mit Deinem Ganzwissen.

    Man lernt ja gerne dazu.


    Zitat

    Da ich wie schon erwähnt, den Vermieter darüber informiert habe, kannst du mir später gratulieren.

    Oder dem Vermieter.

  • Naja, scheinbar haben die meisten hier selbst nur gefährliches Halbwissen und wollen damit dann anderen helfen?!


    So isses. Halte uns bitte über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden.

  • Hallo allerseits,

    nuja, so ein Zurueckbehaltunngsrecht ueber die Mietminderung hinaus gibt es tatsaechlich, hat erst letztes Jahr der BGH wieder bestaetigt (kleiner Teil in BGH, Urt. v. 17.06.2015 - VIII ZR 19/15). Allerdings nur in einem vertretbaren Verhaeltnis zum Mangel, wenn dem Mieter die Behebung nicht selbst zugemutet werden kann. Bei den angefuehrten Maengeln die komplette Miete zurueckzubehalten halte ich daher fuer ziemlich gewagt.

    cu
    Guenni

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