Fragen zur Kündigung bitte um Hilfe

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem,

    ich wohne zusammen mit meiner Freundin in einer Wohnung seit 11.2015 -
    nun ist es so das wir uns überhaupt nicht mehr verstehen , genug dinge passiert sind und wir die gemeinsame Wohnung nun aufgeben möchten.

    gibt es eine Möglichkeit aus der 3 Monatsfrist raus zu kommen ? unabhängig davon ob man einen Nachmieter findet ?


    wie sieht es aus wenn man die Miete nicht bezahlt hat und der Vermieter Fristlos kündigt , gelten die 3 monate dann trotzdem ?

    Sie ist momentan Arbeitslos und alleine schaffe ich es nicht zu Stämmen, reden lässt der Vermieter mit sich auch nicht.

    ich danke euch , entschuldigt bitte die rechtschreibfehler

  • Zitat

    gibt es eine Möglichkeit aus der 3 Monatsfrist raus zu kommen ?

    Nur im Einvernehmen mit dem Vermieter.

    Zitat

    unabhängig davon ob man einen Nachmieter findet ?

    Und wenn man Einhundert findet, der Vermieter muß keinen einzigen davon akzeptieren.

    Zitat

    wie sieht es aus wenn man die Miete nicht bezahlt hat und der Vermieter Fristlos kündigt ,

    Dann hat man noch mehr Schulden an der Backe. Neben dem Mietrückstand kämen noch Schadensersatzforderungen des Vermieters dazu, sowie negativer Schufaeintrag etc.

    Kündigt gemeinsam zum nächstmöglichen Termin und gut ist.


  • gibt es eine Möglichkeit aus der 3 Monatsfrist raus zu kommen ? unabhängig davon ob man einen Nachmieter findet ?


    Nur mit einem Aufhebungsvertrag. Nachmieter ist Quatsch.

    Zitat

    wie sieht es aus wenn man die Miete nicht bezahlt hat und der Vermieter Fristlos kündigt , gelten die 3 monate dann trotzdem ?


    Fristlos ist fristlos. Das wäre nur die eine Hälfte. Wenn Sie sich bockig stellen, käme es zu einer Räumungsklage und eventuell einen Titel, welcher Ihnen 30 Jahre lang am Hintern kleben würde.

  • Hallo Toni,

    wie schon die Vorposter geschrieben haben, Miete nicht zahlen ist gar nicht empfehlenswert. Zum Einen muss der Vermieter eh warten, bis 2 Monatsmieten beisammen sind, bevor er fristlos kuendigen kann. Zum anderen faengst Du Dir damit in aller Regel einen dicken negativen Schufa Eintrag ein, der Dir jahrelang nachhaengt. Heutzutage vermiest Dir der das Leben ziemlich heftig, Du kriegst teilweise nichtmal mehr einen Mobilfunkvertrag mit so einem Eintrag.

    cu
    Guenni

  • Hallo toni74,

    Denkst du wirklich du könntest die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten umgehen, nur weil du dich mit deiner Freundin nicht mehr verstehst?

    Warum sollte der Vermieter mit sich reden lassen, es gibt ja nicht viel zu bereden. Wenn ihr heute kündigt seit ihr zum 30.11.2016 aus der Wohnung raus. Solange zahlt ihr beide euren Teil der Miete und fertig.

    Du kannst aber auch schreiend und nackt durch Treppenhals laufen und eine fristlose Kündigung provozieren. Dann zahlst du bis 30.11. zwar keine Miete mehr, sondern Schadenersatz. Kommt finanziell auf das Gleiche raus.

    Deine Wahl
    Gruß
    H H

  • Hallo Toni,
    habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag?
    Falls ja, haftet jeder von Euch Zweibeiden gesantschuldnerisch.
    Tipp: Kündigt nachweisbar zum 30.11.16, Ihr beide unterschreibt.

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