Vermietungsprovision

  • Ich habe zu dem damaligen Zeitpunkt beim Vermieter angefragt was möglich ist. Wenn der Vermieter darauf bestanden hätte das der Vertrag zu erfüllen sei, wären wir dem auch nachgekommen. ....

    wiederspricht #14 kein AHV

    er muss dir nicht erklären, dass der Vertrag gültig ist. oh mann................ :cool:

  • Ich habe zu dem damaligen Zeitpunkt beim Vermieter angefragt was möglich ist. Wenn der Vermieter darauf bestanden hätte das der Vertrag zu erfüllen sei, wären wir dem auch nachgekommen. Wir haben uns aber anders geeinigt (mündlich). Nur von den Kosten war nicht die Rede, habe ich auch nicht dran gedacht das so eine Vorderung kommen könnte.


    Hallo FrankS

    Also ich sehe das mal so:
    Ihr habt mit dem VM einen mündlichen Aufhebungsvertrag geschlossen.
    Dies ist im Gegensatz zu Kündigungen die immer schriftlich erfolgen müssen durchaus möglich.
    Also ist der MV meiner Ansicht nach beendet.

    zur Entschädigung wurde das meiste ja schon geschrieben,
    ich bin der Meinung du müsst die Rund 1000 Euronen bezahlen,
    und kannst von Glück reden, das es nicht mehr sind...


    VG Syker

  • Hallo Syker,

    ich halte dagegen;)

    Wenn die Entschädigungszahlung nicht vereinbart war - weder schriftlich, noch mündlich- muss der Fragesteller (leider) nichts bezahlen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis. nur meine Meinung - keine Rechtsberatung

  • ich halte dagegen;)

    Wenn die Entschädigungszahlung nicht vereinbart war - weder schriftlich, noch mündlich- muss der Fragesteller (leider) nichts bezahlen.

    Ich persönlich würde schon fast wetten,
    dass die Entschädigung auch im mündlichen Aufhebungsvertrag vereinbart wurde...

    Ist halt die Frage was kann wer, wie beweisen...

    VG Syker

  • Hallo nochmal, es wurde nichts dergleichen vereinbart. Mir wurde damals nur mitgeteilt das wir einen Nachmieter finden müssen.
    Etwas später bekamen wir dann bei einem Anruf die mitteilung, das der Vermieter selbst einen Nachmieter gefunden hat(ich habe keinen Auftrag erteilt!). Auch hier gab es keine Information das dies mit Kosten verbunden ist.

    Ich verstehe die ganze Kritik nicht. Alles wurde rechtzeitig mit dem Vermieter geklärt. Wenn man dann allerdings unerwartet Kosten in Rechnung gestellt bekommt, sollte man sich doch wenigstens erkundigen und nicht zu allem ja und amen sagen.

    MfG

  • ... Wenn man dann allerdings unerwartet Kosten in Rechnung gestellt bekommt, sollte man sich doch wenigstens erkundigen und nicht zu allem ja und amen sagen.

    Das ist natürlich dein Gutes Recht.

    Und du könntest auch weitere Schritte des VM abwarten
    (also nicht zahlen und abwarten).
    Oder dich beim VM über die Rechtsgrundlage der Rechnung erkundigen.

  • Und du könntest auch weitere Schritte des VM abwarten
    (also nicht zahlen und abwarten).
    Oder dich beim VM über die Rechtsgrundlage der Rechnung erkundigen.


    Würde ich wahrscheinlich (auch) machen.

  • Ich verstehe die ganze Kritik nicht.

    Hallo??????

    Durch dein Verhalten sind dem Vertragspartner zusätzliche Kosten und zusätzlicher Aufwand entstanden!!! Verständlich, dass er nun also versucht, diese von dir zurück zu erhalten.

    Wie ich allerdings schon meinte, meiner Meinung nach ohne rechtliche Grundlage - und DAS finden wir eben nicht so ganz fair....

    Immerhin hast du vor einiger Zeit einen Mietertrag abgeschlossen, mit der Erklärung, mindestens 1 Jahr auch dort bleiben zu wollen. Diese Klausel sollte beiden Vetragsparteien SICHERHEIT bieten.

    Gruß,
    anonym2

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!