Kündigungsbestätigung - (Monat zu Früh)

  • Sachverhalt:

    Wir haben den 15.01.2016, ich habe eine Kündigung zum 31.03.2016 für meine Mietwohnung abgegeben. Das auch Telefonisch dem Vermieter mitgeteilt, der das bestätigt hat. Ich habe auf mein Kündigungsschreiben vom Vermieter eine Schriftliche Bestätigung mit Original Unterschrift erhalten, für den 31.03.16.

    Nach Gesetz wäre das Richtige Datum wegen 3 Monate (Da nicht Vertraglich anders vereinbart) der 30.04.16 der richtige Termin. Ich habe mich natülich gefreut, da der Vermieter den frühen Zeitpunkt aktzeptiert hat.

    6 Tage später erhalte ich ein Schreiben von dem Rechtsanwalt des Vermieters, in dem Inhaltlich steht - das dass erste Schreiben hinfällig ist, nach überprüfung der Situation der 30.04.16 der richtige Zeitpunkt der Kündigung ist und dieser Zeitpunkt bestätigt wird.

    Frage:
    Kann man in einem solchen Fall auf das erste Schreiben sich berufen und vorzeitig raus? Gibt es dazu Irgendwelche Gerichtsurteile?
    In den BGH Urteilen finde ich nichts, bin doch aber sicher nicht der erste dem sowas passiert 8|

    Einmal editiert, zuletzt von Papablubb (17. August 2016 um 19:03)

  • Frage:
    Kann man in einem solchen Fall auf das erste Schreiben sich berufen und vorzeitig raus? Gibt es dazu Irgendwelche Gerichtsurteile?
    In den BGH Urteilen finde ich nichts, bin doch aber sicher nicht der erste dem sowas passiert 8|

    Hallo Papablubb,

    Es mag sein das du nicht der erste bist.
    Vielleicht sind die Fälle nur nicht bis zum BGH durchgedrungen,
    weil die Rechtslage m.E. doch recht eindeutig ist.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung,
    diese ist offenbar nach dem 04.01.2016 und vor dem 03.02.2016 beim VM eingegangen.
    Somit endet das MV am 30.04.2016.

    Die Bestätigung ist auf GutWill des VM ausgestellt,
    rechtlich verpflichtet ist er dazu keinesfalls.
    Du kannst eigentlich sogar froh sein,
    dass das Missverständnis in der 2. Bestätigung aufgeklärt wurde.
    Sodass du nach nur 6 Tagen die Klarheit über das Ende des MV hattest.

    VG Syker


  • Kann man in einem solchen Fall auf das erste Schreiben sich berufen und vorzeitig raus?
    O


    Wir haben mittlerweile August und du fragst wegen einer Kündigung zum März/April. Da ist doch noch mehr passiert, das du uns aber verschweigst, richtig?

  • Wir haben mittlerweile August und du fragst wegen einer Kündigung zum März/April. Da ist doch noch mehr passiert, das du uns aber verschweigst, richtig?


    Meine ich ebenfalls.

  • Welchen Hintergrund hat Deine Frage jetzt Monate später?

    Der Vermieter hat seinen Irrtum bemerkt und ihn korrigiert bzw. durch seinen Anwalt korrigieren lassen.

  • Welchen Hintergrund hat Deine Frage jetzt Monate später?

    Hallo zusammen,

    ich spekuliere mal ein bisschen ...

    VM und M sind sich uneinig über die Aprilmiete.
    Nach der "letzten Mahnung" war der M der Meinung jetzt ist Ruhe.
    Dann kam der gerichtliche Mahnbescheid.
    Dem wurde natürlich widersprochen - man ist ja schließlich im Recht.
    Da der VM zu recht weiter auf seiner Forderung besteht,
    sind wir jetzt im strittigen Verfahren und der VM hat seine Zahlungsklage eingereicht.

    Jetzt versucht der M Argumente die für ihn sprechen zu suchen...

    VG Syker

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