Wer muss den Elektriker bezahlen? Dringend

  • Hallöchen.

    In Juli hab ich eine Teil-unrenovierte Wohnnug gemietet.
    Die Vermieterin hat mir angeboten, die zwei Zimmer von einem Maler renovieren zu lassen, der auch die anderen Räume gestaltete. Sie hat vorgeschlagen bis 500 Euro Kosten zu übernehmen, steht auch im Mietvertrag so. Alles was darüber geht, zahle ich dem Maler. dann kam Elektriker A und entfernte dafür die Steckdosen.
    Leider war der Maler nicht zuverlässig und ich musste in beiden Räumen (Küche und schlafzimmer) streichen und mit Hilfe den Pvc verlegen und Spüle anschließen. Der Maler tauchte auch nicht mehr auf und die Mehrkosten werden auch nicht an ihn gezahlt. Das ist mit dem Sohn schon vereinbart worden.
    Die Vermieterin beauftragte Elektriker B für Wohnung ihres Sohnes, welcher unter mir wohnt und das in meiner Wohnung ein neuer Sicherungskasten eingebaut wird. Er hat mir auch eine Telefonleitung gelegt. Er hat die Dosen auf Strom geprüft und nicht zulässige Steckdosen entfernt. Damit war sein Auftrag erledigt. Er hatte mir angeboten, nochmal vorbei zu kommen, um die restlichen Dosen in Küche und Schlafzimmer anzubringen und Lampen. Leider konnte ich ihn nicht mehr erreichen. Die Vermieterin meinte, dass er für den neuen Auftrag nicht kommen würde, weil zu langer Anfahrtsweg und er diese berechnen muss.
    Der Sohn erklärte sich bereit Elektriker C zu beauftragen, welcher morgen um 11 uhr kommt.

    Es ging so viel schief und bin enttäuscht drüber, dass nichts fristgerecht eingehalten wurde.
    Die Wohnung sollte am 1. bezugsfertig sein. War nicht der Fall. Und nun wird dem Elektriker hinter her gerannt.

    Wer muss denn den Elektriker B und C bezahlen?

    Rauchmelder wurden auch noch nicht angebracht und sehen sie sich auch irgendwie nicht in der Verantwortung. Werde dies aber noch mal ansprechen.

    Lg Chrissi

  • Sicherungskasten und der Austausch unzulässiger (was immer das auch heißt) Steckdosen ist Sacher der Vermieterin.

    Die (Verlängerung?) der Telefonleitung meine ich Deine. Denn an Telefondose endet die Zuständigkeit des Vermieters.

    Davon abgesehen, wer die Musik bestellt zahlt sie auch.

  • Diese Steckdosen hatten diese Sicherung nicht drin, was seit paar Jahren Vorschrift ist und diese hat er entfernt und im Schlafzimmer ist nun eine neue Steckdose.
    Also heißt, dass das wieder anbringen der Steckdosen auch Sache des Vermieters ist?

    Es gab generell keinen Telefonanschluss für die obere Etage und musste komplett neu verlegt werden.
    Wenn das so ist, zahle ich auch diesen Teil der Rechnung.

    Deinen letzten Satz kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
    Ich wollte mich nur umhören, was nun Rechtens ist und was nicht, da bei diesen Vermietern einiges komisch verläuft.

  • Zitat

    Deinen letzten Satz kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

    Wenn der Sohn den Elektriker beauftragt muß er ihn auch bezahlen.

    Was er bzw. der Vermieter dann Dir in Rechnung stellt ist eine andere Sache.

  • Hallo Chrissi89,

    dieses Tohuwabohu bzw. Gemauschel hat kaum etwas mit Mietrecht zu tun.
    Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertragsgerechten Zustand zu erhalten.
    Wie Du die Mietsache übernommen hast, hat der VM sie auch auf seine Kosten zu erhalten.
    Im Übergabeprotokoll niedergelegte Vereinbarungen haben die Parteien zu erfüllen.
    Wer die Musik bestellt, hat sie auch ...
    Niemand hat Dich gezwungen, diese Ruine anzumieten bzw. die Instandsetzung zu finanzieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. August 2016 um 11:10)

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