Habe ich richtig gekündigt?

  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher ob ich als Mieter richtig gekündigt habe. Ich möchte zum 31.10.2016 kündigen und habe die schriftliche, von mir unterschriebene Kündigung zusammen mit einem Zeugen am 22.07.2016 in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Der Zeuge hat die Kündigung gelesen und eine Kopie mit Datum und Uhrzeit unterschrieben.

    Es wäre natürlich von Vorteil für Dich, wenn Du mit dem Zeugen schon damals das Kündigungsschreiben unter die Wohnungstüre (sofern technisch möglich) geschoben hättest, und zwar der Wohnungstüre wo er tatsächlich wohnt.

    Dein VM ist "link", wäre nicht zu verdenken, wenn Du auch......trotzdem nicht so, usw.


  • Geht das so in Ordnung?


    Nö, weil diese Kündigung unnötig ist, denn du hast doch schon gekündigt. Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muss sie auch nicht wiederholt oder bestätigt werden. Du musst nur nachweisen, dass sie deinen Vermieter errreicht hat. Und das kannst du a.) mit dem Zeugen und b.) durch die Reaktion deines Vermieters.

    Wenn du noch 1 Monat länger dort wohnen möchtest, dann ist das okay. Und du musst auch nicht auf die Spielchen deines Vermieters eingehen, dass eine Kündigung per Einwurfeinschreiben verschickt werden muss, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Demnächst verlangt der Vermieter, dass Post an ihn nur auf hellrosa Büttenpapier geschrieben werden darf. Das ist der gleiche Quatsch wie das Einwurfeinschreiben. Denn dieser Brief landet genau in dem gleichen Briefkasten, wie alle andere Post zusammen mit dem Schreiben, dass du unter Zeugen eingeworfen hast.

  • Nö, weil diese Kündigung unnötig ist, denn du hast doch schon gekündigt. Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muss sie auch nicht wiederholt oder bestätigt werden. Du musst nur nachweisen, dass sie deinen Vermieter errreicht hat. Und das kannst du a.) mit dem Zeugen und b.) durch die Reaktion deines Vermieters.

    Wenn du noch 1 Monat länger dort wohnen möchtest, dann ist das okay. Und du musst auch nicht auf die Spielchen deines Vermieters eingehen, dass eine Kündigung per Einwurfeinschreiben verschickt werden muss, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Demnächst verlangt der Vermieter, dass Post an ihn nur auf hellrosa Büttenpapier geschrieben werden darf. Das ist der gleiche Quatsch wie das Einwurfeinschreiben. Denn dieser Brief landet genau in dem gleichen Briefkasten, wie alle andere Post zusammen mit dem Schreiben, dass du unter Zeugen eingeworfen hast.

    Hallo Mainschwimmer,

    der VM hat mir jetzt diese Email geschickt:

    Sein Bruder hat also die Post abgeholt, aber meinen Brief hat er liegen lassen.
    Kann ich mir also sicher sein, dass er nicht durch kommt mit sowas wie: "Ich habe den Brief nie erhalten, jemand hat diesen genommen/gestohlen aus dem gemeinsamen Briefkasten..."?

  • Woher weißt Du welche Post der Vermieter aus Briefkasten nimmt und welche nicht?


    Frage ich auch.
    Kannst ja mal Protokoll führen, wann er immer seinen BK leert UND ob Dein Brief drinnen bleibt.
    VM im Ausland, Unterlagen beim Steuerberater usw. - sind so die üblichen Ausreden...
    Wichtig ist, dass der Schrieb in seinen Verfügungsbereich gelangt(e). Das wäre bspw. komplett unter die Wohnungstür geschoben oder auch in seinen BK eingelegt (wie es offiziell so schön heisst). Sein Interpolgeschwafele oder angebl. derzeitiger Aufenthaltsort ist lächerlich und bedarf keines Widerspruchs oder Kommentars.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. August 2016 um 11:26)

  • Mit dieser Mail des VM ist bewiesen, dass es das Kündigungsschreiben gibt. Mit einem Zeugen am 22.7.16 in den Briefkasten des VM gelegt müßte Beweis genug sein. Somit wäre Deine Kündigung zum Ende Okt.16 gültig, nach meinem Dafürhalten.

    Der VM schreibt korrekt, dass es nicht auf die Absendung des Schreibens ankommt, sondern auf den Eingang bei ihm, und das war der 22.7.16 in seinen Briefkasten. Du bist schließlich nicht dafür verantwortlich, wenn der VM seine Post nicht umgehend aus dem Briefkasten nimmt. selbst wenn er 2 bis 3 Tage später sich dazu aufgerafft hätte, wäre die Kündigung zeitmäßig gültig.
    Wie sich diese Sache weiter entwickelt würde mich interessieren. Vielleicht kannst Du davon berichten.

  • Dann bitte alle Beiträge aufmerksam lesen. Es gibt fürs ganze Haus nur 1 Briefkasten und der Name des Vermieters steht dran.


    Richtich, mir fehlte eine Seite (war verreist).:p

  • Also kann ich davon ausgehen, dass ich in einem Streitfall alles beweisen kann? Ich fahre am Sonntag zwei Monate nach Italien, sollte ich davor noch irgendetwas machen?

    Vielen Dank schon mal! Ich war echt verzweifelt...

  • Hallo, pippo,

    Wir können -und wenn wir könnten dürften wir Dir keinen verbindlichen Rat geben. Das kann und darf nur ein Rechtsanwalt.
    Trotz aller gut gemeinten Tipps kann diese Sache evtl. bei Gericht ganz anders aussehen.

    Aber: Du hast beweisbar und beweissicher gekündigt, mehr kannst Du nicht, meine ich.

  • Hallo zusammen,
    Hallo Pippo,

    Leute was geht denn hier ab...
    Also wie Berny schon geschrieben hat ist hier ein verbindlicher Rat nicht möglich.

    Der TE hat an sich schon sehr gut gehandelt,
    aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.
    Diese Info kam leider ein bisschen spät.

    Auch die eMails des VM beweisen m.E. keineswegs das eine Kündigung beim VM eingegangen ist,
    sondern allenfalls das sich der M beim VM über den Eingang einer Kündigung erkundigt.

    Was mich jetzt mal noch interessieren würde, in was für einer Wohnung der TE wohnt.
    Das klingt für mich doch schon etwas nach einer WG.
    Also pippo beschreibe mal bitte was genau du gemietet hast,
    und wie das von den anderen M abgetrennt ist.


    VG Syker

  • Hallo zusammen,
    Hallo Pippo,

    Leute was geht denn hier ab...
    Also wie Berny schon geschrieben hat ist hier ein verbindlicher Rat nicht möglich.

    Der TE hat an sich schon sehr gut gehandelt,
    aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.
    Diese Info kam leider ein bisschen spät.

    Auch die eMails des VM beweisen m.E. keineswegs das eine Kündigung beim VM eingegangen ist,
    sondern allenfalls das sich der M beim VM über den Eingang einer Kündigung erkundigt.

    Was mich jetzt mal noch interessieren würde, in was für einer Wohnung der TE wohnt.
    Das klingt für mich doch schon etwas nach einer WG.
    Also pippo beschreibe mal bitte was genau du gemietet hast,
    und wie das von den anderen M abgetrennt ist.


    VG Syker

    Also ich habe ein Einzelzimmer mit Küche gemietet, im Haus gibt es 2 Gemeinschaftsbäder. Zudem wohnen im Haus noch zwei weitere Personen die wiederum ein Einzelzimmer mit Küche haben und die mit mir die Bäder teilen.

  • ... aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.


    Ich meine doch, denn dieses Manko hat sich der VM selbst zuzuschreiben.

  • Also ich habe ein Einzelzimmer mit Küche gemietet, im Haus gibt es 2 Gemeinschaftsbäder. Zudem wohnen im Haus noch zwei weitere Personen die wiederum ein Einzelzimmer mit Küche haben und die mit mir die Bäder teilen.

    Und diese Zimmer sind möbliert (Tisch, Stühle, Bett, Schrank, usw.)
    oder hast du deine Möbel mitbringen müssen?

  • Also ich habe ein Einzelzimmer mit Küche gemietet, im Haus gibt es 2 Gemeinschaftsbäder. Zudem wohnen im Haus noch zwei weitere Personen die wiederum ein Einzelzimmer mit Küche haben und die mit mir die Bäder teilen.


    Achso und sind da auch Räumlichkeiten die nur der VM nutzt / nutzen kann?

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