Schlüsselverlust - Ersatz des ALTEN (!!) Schlüssels

  • Liebe Community,

    ich bin gerade etwas fassungslos und brauche dringend Beratung.

    Mir wurde vor zwei Wochen der Schlüssel geklaut, daraufhin verlangte meine Vermieterin einen Austausch des Schlosses im Haustor plus Anfertigung von 16 Schlüsseln für alle Parteien. Ich habe also das Schloss austauschen lassen (das Ganze bei der Haftpflichtversicherung gemeldet, die das hoffentlich übernehmen wird) und Schlüssel bestellt. Soweit aber eigentlich alles geregelt.

    Nun kam die Vermieterin heute zu mir und verlangte den zweiten alten Schlossschlüssel zurück. Ich sagte daraufhin, naja der wurde geklaut, deswegen habe ich ein neues Schloss bezahlt. Sie meinte, das sei nicht ihr Problem als Vermieterin und ich habe den Schlüssel zu ersetzen. Sie könne ja in fünf Jahren das alte Schloss wieder verwenden und nun fehle ihr aber einer der Schlüssel. Ich sagte ihr darauf, dass ich doch deswegen eine neues Schloss bezahlt hätte, aber sie entgegnete nur, das hätte ich ja nicht freiwiliig getan.

    Wie habe ich nun in diesem Fall zu handeln? Vielen Dank für Meinungen.

  • Wenn Sie ein neues Schloß ersatzweise für das alte Schloß gekauft haben, dann gehört das alte Schloß samt allen Schlüsseln Ihnen.
    Der Geschädigte darf sich nach dem Schaden nicht besser stellen als vor dem Schaden!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. August 2016 um 12:47)

  • Nun kam die Vermieterin heute zu mir und verlangte den zweiten alten Schlossschlüssel zurück. Ich sagte daraufhin, naja der wurde geklaut, deswegen habe ich ein neues Schloss bezahlt. Sie meinte, das sei nicht ihr Problem als Vermieterin und ich habe den Schlüssel zu ersetzen. Sie könne ja in fünf Jahren das alte Schloss wieder verwenden und nun fehle ihr aber einer der Schlüssel.


    ...nach dem Motto, dass man es ja zumindest mal versuchen kann...:o

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