Hauseingangstür Mietshaus

  • Guten Morgen!

    Ich hoffe, hier weiss jemand etwas und kann mir helfen :)

    Gibt es Vorschriften für Hauseingangstüren, z.B. wenn Glas dort verbaut ist? Darf es einfaches Glas sein oder muss es bruchsicher sein, etc.? :confused:

    Folgendes ist passiert: Die Hauseingangstür schlägt richtig kräftig und schnell zu. Trotz Anmahnung bei den Vermietern, dass dies neu eingestellt werden müsste, ist hier noch nie was geschehen. Nun kam Tag X und mein Sohn will hinter seiner Freundin durch die Türe, diese schlägt hinter ihr zu, er will diese noch aufhalten und knallt mit der Hand durch das Glas. Er musste am Mittelfinger mit 3 Stichen genäht werden. Zuerst war es den Vermietern so unangenehm, dass er sich so verletzt hat, dass sie keine Entschädigung wollten, nun habe ich gestern, nach 4 Wochen, den Kostenvoranschlag des Glasers bekommen.

    Ich habe eine Haftpflichtversicherung, kein Problem soweit, denn es war ja keine Absicht, aber mich ärgert die ganze Sache. Zuerst heisst es: Ja jetzt muss mal was passieren mit der Tür und "Oh Gott", aber dann doch ein Angebot des Glasers und immer noch ist nichts passiert mit der Tür.

    Weiss da jemand was oder zahl ich per Versicherung zähneknirschend den Schaden?!?

    Lieben Dank im Voraus!

    M.

  • Hallo M.,

    so etwas wie bruchsicheres Glas gibt es im normalen Hausbau nicht. Das sogenannte Sicherheitsglas bricht genauso wie jedes anderes, nur die Scherben sind kleiner oder werden durch Folie, Gitter oder dergleichen gebunden.

    Eine Vorschrift, welches Glas in einer Haustuer eingebaut werden muss, gibt es meines Wissens auch nicht. Es gelten lediglich die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. Nach diesen darf das Glas nicht offensichtlich ungeeignet sein. Also nicht allzu duenn, keine scharfen Kanten oder dergleichen. Wenn der Vermieter das Glas nicht selbst irgendwannmal gegen ein duennes Moechtegern-Glas getauscht hat, duerfte das aber kein Thema sein.

    Ansonsten oeffnet und schliesst man eine Tuer ueblicherweise am Griff, stoppt sie maximal noch am Rahmen. Aber ganz sicher nicht indem man versucht, sie in der Glasflaeche zu aufzuhalten. Ja, ich weiss, Kinder und junge Leute sehen das nicht so eng. Aber fuer eine falsche Bedienung kannst Du den Vermieter nicht haftbar machen.

    cu
    Guenni

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