Guten Morgen!
Ich hoffe, hier weiss jemand etwas und kann mir helfen ![]()
Gibt es Vorschriften für Hauseingangstüren, z.B. wenn Glas dort verbaut ist? Darf es einfaches Glas sein oder muss es bruchsicher sein, etc.? ![]()
Folgendes ist passiert: Die Hauseingangstür schlägt richtig kräftig und schnell zu. Trotz Anmahnung bei den Vermietern, dass dies neu eingestellt werden müsste, ist hier noch nie was geschehen. Nun kam Tag X und mein Sohn will hinter seiner Freundin durch die Türe, diese schlägt hinter ihr zu, er will diese noch aufhalten und knallt mit der Hand durch das Glas. Er musste am Mittelfinger mit 3 Stichen genäht werden. Zuerst war es den Vermietern so unangenehm, dass er sich so verletzt hat, dass sie keine Entschädigung wollten, nun habe ich gestern, nach 4 Wochen, den Kostenvoranschlag des Glasers bekommen.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung, kein Problem soweit, denn es war ja keine Absicht, aber mich ärgert die ganze Sache. Zuerst heisst es: Ja jetzt muss mal was passieren mit der Tür und "Oh Gott", aber dann doch ein Angebot des Glasers und immer noch ist nichts passiert mit der Tür.
Weiss da jemand was oder zahl ich per Versicherung zähneknirschend den Schaden?!?
Lieben Dank im Voraus!
M.