Der Gesetzgeber überlässt es der WEG, nach welchem Schlüssel 30/70, 50/50, etc. abgerechnet werden soll.
Der 30 (bzw. 50) %ige unabhängige Verbrauchsanteil wäre reserviert für Wohnungen mit einem hohen
Anteil der Aussenhüllfläche, für Rohrverteilungsverluste etc.. Erdgeschosswohnungen und Dachgeschosswohnungen profitieren von diesen Regelungen in der heutigen Zeit der Dämmung und elektronischen Heiz- und Warmkostenabrechnung gar nicht mehr, sie werden eher bestraft. Von dieser Regelung
profitieren hauptsächlich Vielverbraucher. Ausserdem kommt bei den Heizungsabrechnungen bedauerlicherweise die Abrechnung nach Nutzflächen dazu; Erdgeschosswohnungen mit direktem Kellerzugang, Dachgeschosswohnungen mit Terrassen oder Wintergarten werden doppelt bestraft. Dem Vermieter bleibt nichts anderes übrig, als diese Ungerechtigkeiten von Gesetzes wegen weiterzugeben.
Einfluss der Nutzfläche d.h. Uebergang von der Wohnfläche zur Nutzfläche(beheizte Fläche) unter der Annahme, dass alle gleich viel Wasser und Heizung für 4000 Euro verbraucht haben. Beispiel:
Wohnfläche(qm) Nutzfläche () Nutzfläche (+ 30/70 Regel)
EG mit beheiztem Kellerabteil 50 (1000 Euro) 80 (1230 Euro) (369 + 700)
1. Geschoss 50 1000 50 (765 Euro) (230 + 700)
2. Geschoss 50 1000 50 (765 Euro) (230 + 700)
DG mit Balkon 50 1000 80 (1230 Euro) (369 + 700)
Die Anwendung vom Uebergang von der Wohnfläche zur Nutzfläche (Warmfläche) bei der Heiz/Wasserabrechnung bevorteilt alle Wohnungen zwischen Erdgeschoss und Dachgeschoss, die Erdgeschössler heizen gegen die Bodenplatte und Tiefgaragenwand und die DGeschössler heizen "gegen die Decke". Der Gesetzgeber wollte eigentlich, dass die 30% Wärmeverbrauch dem Erdgeschoss und dem Dachgeschoss wegen der grösseren Aussenhüllfläche zu Gute kommen. Zusätzlich braucht man diese 30% für Rohrverteilungsverluste, etc... Jetzt dient dieser Schlüssel lediglich dazu, die Heizkosten auf EG und DG zu verlagern. Obwohl es in vielen modernen Häusern elektronische Messgeräte für die Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser gibt, weigern sich viele Eigentümer in einer WEG nur nach Verbrauch abzurechnen. Dieses einfache Rechenbeispiel machen solche Beschlüsse anschaulich. Ein Uebergang bei der Abrechnung von der Nutzfläche zur Wohnfläche ist nicht mehr möglich, weil die Bewohner zwischen dem DG und dem EG tatsächlich zählbare Euros in der Tasche haben. Aus einem Abschlag wurde ein Zuschlag. Mieter und Eigentümer einer WEG hassen sich, bekriegen sich, beschäftigen Juristen, die nicht gerne rechnen wollen, und Sachverständige jeglicher Art. Oft gibt eine Teilungserklärung Aufschluss, aber auch die wird geändert oder
übergangen. Das einzige, was helfen würde, ist, wenn die Bewohner von DG und EG jahrelang auf höchster Stufe heizen und immer die Fenster offen haben. Das kostest wahrscheinlich ein paar Jahre Geld, aber die Rechnung wird schliesslich zu 30% auf alle verteilt.
Kommen wir nun zu den Vielverbrauchern: Nehmen wir an an, die Eigentümer oder Mieter der 1.OG-Wohnung verbrauchen doppelt so viel Heizung wie die anderen, und gehen wir vom der Kostenverteilung nach Nutz-
fläche (meistens Warmfläche) und einem 30/90 Schlüssel aus. Wahrscheinlich sitzen die Bewohner des EGes und des DGes mit Wintermantel während der Heizmonate in der Wohnung.
Tabelle 2:
Abrechnung Abrechnung nach
Nutzfläche (qm) nach Verbrauch Nutzfläche und 30/70Regel
EG mit beheiztem Kellerabteil 80 (1000 Euro) (461 + 700)
1. Geschoss 50 (1000 Euro) (288 + 700)
2. Geschoss (Vielbraucher) 50 (2000 Euro) (288 + 1400)
DG mit Balkon 80 (1000 Euro) (461 + 700)
(1500 + 3500)
Die anderen zahlen bei diesem Abrechnungsmodus kräftig mit und müssen dabei noch einen Wintermantel
anziehen, kein Jurist hilft, etc.. ... Eigentlich hilft in den meisten Fällen nur eine Abrechnung nach Verbrauch.
Noch schlimmer ändern sich die ganzen Zahlen wenn man noch die Warmwasserabrechnung beizieht; gehen
wir z.B. von Fernwärme aus, gehen ca. 40% der gesamten Energiekosten für die Warmwassererwärmung drauf.
Hat man dann noch Vielverbraucher von Wasser und wird nicht nach Verbrauch sonder nach Quadratmeter geduscht und das Abwasser nach Quadratmeter umgelegt, dann kommen grosse Rechenfehler zusammen. Der Verschleiss von Heizungsanlagen etc. ist davon auch betroffen.
Dieses Abrechnungssystem führt nur zu Streitigkeiten und Unzufriedenheit zwischen den Eigentümern, zwischen Eigentümer und Mieter, zwischen den Juristen und Nichtjuristen, zwischen Experten und Nichtexperten, und und und. Am schlimmsten es es dann noch, wenn nach 50/50 abgerechnet wird.
Aber auch dann, wenn nach Verbrauch abgerechnet werden könnte, lehnen viele WEGs das ab, weil viele von
diesem Abrechnungsmodus nur Vorteile haben (in Form von mehr Luxus, mehr Geld, höheren Verkehrswerten, höheren Abschreibungen, etc.. ... irgendjemand sollte doch mal solchen beständigen Begehrlichkeiten den Riegel vorschieben und vielleicht nur wenigstens auf 0,5% Anstand und Menschlichkeit achten.
Ich wollte eigentlich sagen, dass die gesamten Verordnungen (EnEV, juristische Entscheide, HeizKV, Wohnflächenverordnungen, Teilungserklärungen, Mietrecht, juristische Entscheide etc), nichts bringen, wenn WEGs solche krassen Entscheidungen treffen können und in Mehrfamilienhäusern mit vielen Stockwerken werden immer solche Entscheidungen getroffen, die völlig asozial sind, und nur Alibiübungen sind. Ich bin übrigens kein Mieter, sondern ein Vermieter. Jede Entscheidung einer WEG kann an der Wohnungsgrösse, Nutzfläche, EG-Wohnung, DG-Wohnung, kleine und grosse Wohnung, etc, im Vorfeld errechnet werden. In vielen Fällen wäre eine Umlage sogar nach Wohneinheiten ratsam, da am gerechtesten. In den meisten Wohnungen in Deutschland, unabhängig davon, ob sie gross oder klein sind, wohnen ohnehin nur mehr 1 bis 2 Personen, die alle das Treppenhaus, den Aufzug, den Garten etc. anteilmässig gleichermassen benutzen. Aber eine solche Verteilung verstösst gegen die Rentabilität sogenannter Klein-Wohnungen.
Solche einfachen Rechenbeispiele verdeutlichen bereits, dass es niemanden gibt, der sich für irgendjemanden
einsetzt.
Anmerkung zur Tabelle 2:
Total Heizkosten 5000
30 % von 5000 = 1500 dividiert durch gesamte Nutzfläche ( 260) = 5.77
