Hallo,
wir haben die gemietete Doppelhaushälfte der Eltern nach deren Tod fristgerecht gekündigt und ausgeräumt. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte mit Gartennutzung. Bei Einzug wurde unseren Eltern (mündliche Überllieferung seitens der Eltern) volle Freiheit bei der Gestaltung etc. des Garten mit Teich zugesagt. Sie bauten mit mündlicher Genehmigung ein Gartenhaus, nahmen Pflanzungen vor, sicherten den vorhandenen kleinen Teich mit einem Holzzaun. Kauften dem Vermieter die eingepaßte Einbauküche und diverse Schränke ab. Aufgrund der langen Erkrankung unserer Eltern, wir wohnen selber weiter weg, ist der Garten nun etwas "verwildert". Bei dem Rundgang heute verlangten die Vermieter, das das Gartenhaus abgerissen wird, es wäre ohne Genehmigung erstanden, wir sollen die Obstbäume schneiden und einen Flieder ebenfalls zurückschneiden. Die Eltern hätten ohne jegliche Genehmigung alles gemacht. Sie würden einen Gartenbetrieb die Gestaltung/Beschneidung des Gartens übergeben und wir müßten die Kosten tragen.
Ebenso sollen wir die Einbauküche entsorgen, sie gehöre ja den Eltern.
Im Standardmietvertrag (RNK Verlags-Nr.: 525) steht nichts über die Übernahme der Küche etc. Zum Garten steht nur das dieser mitbenutzt werden darf. Nichts von Pflege und Instandhaltung.
Wir werden nun die Hütte entsorgen bis zum Wochenende, aber müssen wir den Garten etc. 100%ig übergeben? Es sind nur mündliche Vereinbarungen getroffen worden, die weder der Vermieter noch wir belegen können, da die Eltern ja verstorben sind.
Wie müssen wir uns nun verhalten?
Freue mich über einige Infos!
Beendigung Mietverhältnis durch die Erben / Ärger bei Übergabe Garteninstandhaltung
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anonym64 -
25. Juli 2016 um 21:15 -
Erledigt
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Mündliche Vereinbarungen gelten nicht; das gilt für beide.
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Hallo,
nicht, dass hier noch ein falscher Eindruck entsteht. Muendliche Vereinbarungen gelten durchaus, es sei denn, die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur muss derjenige, der sich auf eine muendliche Vereinbarung beruft, diese auch beweisen koennen. Und daran scheitert das in der Regel. Kolinum hat das etwas arg salopp ausgedrueckt.
Den Kauf der Kueche koennte man eventuell mit einem Ueberweisungsbeleg / einer Quittung beweisen, darueber hinaus wird es aber schwer. Und das heisst, der Vermieter kann die Entfernung von allem verlangen, was nicht zu Beginn des Mietverhaeltnisses vorhanden war und ueber Blumen und kleine Straeucher hinausgeht. Darueber hinaus muss der Garten in "nomalem" Zustand zurueckgegeben werden. Ihr muesst zwar keinen englischen Rasen uebergeben, ein Feuchtbiotop oder eine Sammlung heimischer Unkraeuter muss der Vermieter aber nicht dulden.
Insofern hat der Vermieter in Deinem Fall ganz einfach die besseren Karten. Ihr solltet versuchen, Euch irgendwie zu einigen.
cu
Guenni
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