Beiträge von anonym64

    Hallo,
    wir haben die gemietete Doppelhaushälfte der Eltern nach deren Tod fristgerecht gekündigt und ausgeräumt. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte mit Gartennutzung. Bei Einzug wurde unseren Eltern (mündliche Überllieferung seitens der Eltern) volle Freiheit bei der Gestaltung etc. des Garten mit Teich zugesagt. Sie bauten mit mündlicher Genehmigung ein Gartenhaus, nahmen Pflanzungen vor, sicherten den vorhandenen kleinen Teich mit einem Holzzaun. Kauften dem Vermieter die eingepaßte Einbauküche und diverse Schränke ab. Aufgrund der langen Erkrankung unserer Eltern, wir wohnen selber weiter weg, ist der Garten nun etwas "verwildert". Bei dem Rundgang heute verlangten die Vermieter, das das Gartenhaus abgerissen wird, es wäre ohne Genehmigung erstanden, wir sollen die Obstbäume schneiden und einen Flieder ebenfalls zurückschneiden. Die Eltern hätten ohne jegliche Genehmigung alles gemacht. Sie würden einen Gartenbetrieb die Gestaltung/Beschneidung des Gartens übergeben und wir müßten die Kosten tragen.
    Ebenso sollen wir die Einbauküche entsorgen, sie gehöre ja den Eltern.
    Im Standardmietvertrag (RNK Verlags-Nr.: 525) steht nichts über die Übernahme der Küche etc. Zum Garten steht nur das dieser mitbenutzt werden darf. Nichts von Pflege und Instandhaltung.
    Wir werden nun die Hütte entsorgen bis zum Wochenende, aber müssen wir den Garten etc. 100%ig übergeben? Es sind nur mündliche Vereinbarungen getroffen worden, die weder der Vermieter noch wir belegen können, da die Eltern ja verstorben sind.
    Wie müssen wir uns nun verhalten?
    Freue mich über einige Infos!

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