Hallo,
vorab: Ich werde alles sehr ausführlich schildern. Mein Problem gestaltet sich wie folgt:
Ich wohne seit Oktober vergangenen Jahres in einer 4er-WG. Dabei hat jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag mit Vermieter über die Nutzung des eigenen Zimmers und die gemeinsame Nutzung der restlichen Räume.
Leider sind die Zustände in der WG teils katastrophal. Ein Mitbewohner hat von Sauberkeit und Ordnung noch nie etwas gehört und verwüstet regelmäßig sowohl Bad als auch Küche. Die zweite Mitbewohnerin macht zwar nicht ganz so viel Dreck, hat aber in den 10 Monaten seit ich da wohne auch noch kein einziges Mal geputzt. Bei der Besichtigung der WG war alles halbwegs ordentlich (vermutlich hatte mein Vorgänger extra geputzt). Der Vemieter hatte zwar bei Unterzeichnung des Vertrags kurz erwähnt, dass es innerhalb der WG wohl schon mal Probleme mit der Sauberkeit gegeben habe, vom Ausmaß hatte ich jedoch keine Ahnung.
Ich habe bereits unzählige Male versucht, etwas zu ändern und auch versucht, einen Putzplan einzuführen, jedoch ohne Erfolg.
Darüber hinaus geht so ziemlich alles in der WG kaputt. Im vergangenen Winter ist zweimal die Heizung ausgefallen. Der Kühlschrank (wird vom Vermieter gestellt) war mehrere Male kaputt und wurde dann von seinen Angestellten "repariert" (sprich: er ging einen Tag später wieder nicht). Haben dann irgendwann aus eigener Tasche einen neuen Kühlschrank gekauft. Ebenso waren Wasch- und Spülmaschine kaputt (werden auch vom Vermieter gestellt) und konnten glücklicherweise von einem Mitbewohner repariert werden.
Ich habe bereits zur Jahreswende des Entschluss gefasst, umzuziehen, da ich es einfach nicht mehr aushalte. Mitte April habe ich eine schöne Wohnung gefunden.
Nun zum Problem:
Der Vertrag enthält einen Punkt, der besagt, dass es keine Kündigungsfrist gibt:
ZitatAlles anzeigen§ 3 Vertragsdauer, Zeitmietvertrag, Kündigung, keine stillschweigende Verlängerung
1. Vertrag von unbestimmter Dauer:
a) Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis zum
01.10.2017 (nicht länger als 4 Jahre seit Abschluss des Mietvertrages)
auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit
der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Ich habe jedoch trotzdem Mitte April eine Kündigung auf Ende Juli eingereicht. Daraufhin schrieb der Vermieter mir eine Mail mit obigem §3 des Vertrags und folgendem Kommentar
Zitat
Als Mieter haben Sie aber die Möglichkeit jederzeit einen Nachmieter zu stellen.
Sofern Sie zum 31.07.16 ausziehen möchten, empfehle ich Ihnen sich daher rechtzeitig um
einen Nachmieter zu bemühen, damit Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden können.
Seither habe ich versucht, einen Nachmieter zu finden. Im Grunde war ich nur damit beschäftigt, die Wohnung halbwegs ordentlich zu halten und musste eigentlich jeden Tag putzen, damit die Leute nicht gleich wieder wegrennen (und dabei komme ich mir ehrlich gesagt ziemlich dumm vor). Ich habe nun seit Anfang Mai bestimmt schon 30 Leute zur Besichtigung dagehabt - lange erfolglos. Vorvergangene Woche hatte ich dann jedoch Glück und ein Interessent hat zugesagt und will sich am Dienstag, also morgen, mit dem Vermieter zur Unterzeichung des Vertrages treffen.
Leider ist am vergangenen Wochenende Folgendes geschehen:
1. Durch den starken Sturm ist ein Wasserschaden entstanden, sodass große dunkle Flecken in Küche und Flur an den Wänden sind. Dies muss durch das Dach gekommen sein (4. Stock, unter dem Dachboden), da alle Fenster geschlossen waren. Der Vermieter wurde darüber in Kenntnis gesetzt und hat den Schaden vor Ort begutachtet.
2. Am Samstag habe ich erfahren, dass ab August der Dachboden über der Wohnung ausgebaut werden soll. Dazu müssen die Bauarbeiter in die Wohnung (rechts der Wohnungstür, also innerhalb der Wohnung, führt eine Leiter auf den Dachboden). Mein Zimmer ist genau neben der Tür und die Wände sind dünn wie Pappe. Diese Information war für mich neu. Der Vermieter hatte bei der Unterzeichnung des Vertrags zwar etwas in dieser Richtung erwähnt, jedoch kein genaues Datum angegeben. Ebenso wenig wurde ich schriftlich (Brief oder Email) über den Baubeginn Anfang August in Kenntnis gesetzt.
Über beides wird der Vermieter den potenziellen Nachmieter morgen in Kenntnis setzen und ich befürchte, dass dieser dann den Vertrag nicht unterschreibt und es für mich durch die Bauarbeiten unmöglich sein wird, die Wohnung an den Mann zu bringen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist eine derartige Klausel, dass eine Kündigungsfrist entfällt überhaupt rechtens? Ja, ich habe den Vertrag unterzeichnet, aber eben aus größter Not, da ich sonst auf der Straße gesessen wäre.
2. Gesetzt den Fall, der potenzielle Nachmieter unterschreibt nicht: Wie sind meine Chancen aus diesem Vertrag rauszukommen?
Tut mir leid, dass das jetzt so ein Riesenbeitrag ist. Wollte halt nichts auslassen.
Danke!