Kinderfreundlich angeboten aber schon nach kurzer Zeit die ersten Beschwerden!

  • Hallo liebes Forum, wir sind gerade richtig angenervt, aber nicht von unseren zwei Kindern, sondern durch unsere lieben Nachbarn. Wir haben Anfang November eine 3 Zimmer Wohnung mit unseren beiden Söhnen bezogen. Die Wohnung bzw. das Mietshaus und die Umgebung wurde uns als sehr Kinderfreundlich angeprisen. Nun ist es aber so, dass die Kinder ja nicht gerade leise sind und besonders im Garten etwas lauter sein können. Doch jetzt erhalten wir ständig Anrufe und Anschreiben von unseren Nachbarn, die eine Beschwerde über die Lautstärke unserer Kinder beinhalten. Da das nach so kurzer Zeit schon so stark aufgetreten ist, möchten wir gerne in eine andere Wohnung umziehen. Können wir den Mietvertrag aus diesem Grund frühzeitig auflösen?
    LG Kirsten

  • Hallo Kirsten!
    Zu aller erst möchte ich dir sagen, dass ich das Verhalten deiner Nachbarn für sehr unverschämt halte und ich eine solche Lärmbelästigung niemals rügen würde. Für deinen Fall habe ich ein Urteil des Landgerichts Essen (LG Essen 15 S 56/04) herausgesucht, in dem folgendes festgelegt wurde: Wird die Wohnung ausdrücklich als kinderfreundlich angeboten und vermietet, gibt es aber schon nach dem ersten Tag Beschwerden aus Nachbarwohnungen über Kinderlärm, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten.
    Ich hoffe dieses Urteil kann dir und deiner Familie jetzt ein bisschen weiterhelfen, so dass ihr aus euren Mietvertrag herauskommt und hoffentlich in der neuen Wohnung tolerantere Nachbarn findet.

  • Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus, dass unseres Erachtens nach sehr hellhörig ist, wir hören z.B. den Trittschall aus der Wohnung zwei Etagen unter uns, wir bewohnen die obere Etage. Nun gibt es immer wieder Beschwerden (von den kinderlosen) Mietmietern, weil unsere Tochter in der Wohnung tagsüber auch schon mal tobt. Insbesondere wenn Besuch da ist. Aber, wohlgemerkt, nicht ständig, es gibt auch Tage, da hört man von uns keinen Mucks. Der Vermieter drohte uns nun mit Kündigung, da kann er aber nicht viel machen,oder doch? Wir bemühen uns wirklich um Rücksichtnahme, aber das geht ein Stück zu weit, wir fühlen und schon auf Schritt und Tritt verfolgt. Ausziehen ist leider aktuell schwer möglich, außerdem mögen wir die Wohnung.:(

  • Hallo zusammen,

    "Die Wohnung bzw. das Mietshaus und die Umgebung wurde uns als sehr Kinderfreundlich angeprisen."
    Das ist aber wohl keine (vertraglich) zugesicherte Eigenschaft der Wohnung bzw. des Hauses.

    "Nun ist es aber so, dass die Kinder ja nicht gerade leise sind und besonders im Garten etwas lauter sein können. Doch jetzt erhalten wir ständig Anrufe und Anschreiben von unseren Nachbarn, die eine Beschwerde über die Lautstärke unserer Kinder beinhalten."
    Ich würde antworten, dass es mir leid tut, Kinder zu haben, die versuchen, normal aufzuwachsen. Im nächsten Leben werde ich dann Ihnen zuliebe auf Kinder verzichten. ("Ihnen" gross geschrieben.)

    "Da das nach so kurzer Zeit schon so stark aufgetreten ist, möchten wir gerne in eine andere Wohnung umziehen. Können wir den Mietvertrag aus diesem Grund frühzeitig auflösen?"
    Nein. Frühester Beendigungstermin 31.05.

    "Für deinen Fall habe ich ein Urteil des Landgerichts Essen (LG Essen 15 S 56/04) herausgesucht, in dem folgendes festgelegt wurde: Wird die Wohnung ausdrücklich als kinderfreundlich angeboten und vermietet, gibt es aber schon nach dem ersten Tag Beschwerden aus Nachbarwohnungen über Kinderlärm, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten."
    Verstehe. Wird hier aber wohl erfolglos bleiben, m.M.. Und anfechten heisst ja noch nicht erfolgreich anfechten. Danke für Deine Recherche.

    "Der Vermieter drohte uns nun mit Kündigung, da kann er aber nicht viel machen,oder doch?"
    In solchen Fällen, vor allem, wenn nicht mutwillig ruhestörender Lärm verursacht wird, wird dem VM nichts anderes übrig bleiben, als Lärmprotokolle zu führen und Euch (mehrmals) schriftlich abzumahnen. Und dann müsste er auch noch einen VM-freundlichen möglichst kinderlosen Richter finden...:D

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