Hallo,
in unser Wohnung, hatten wir einen defekten Rolladen, welcher nicht mehr runter ging.
Der Vermieter hat dann wen vorbei geschickt, der den Rolladen reparieren sollte. Dieser fragte uns ob wir das ganze unter der Hand machen lassen wollen - dann würde es ungefähr 20€ kosten - oder über den Vermieter.
Wir waren zu dem Zeitpunkt der Ansicht, dass wir keine Kleinreparaturregelung haben, wollten das ganze also natürlich nicht selbst bezahlen, sondern über den Vermieter regeln. Wie sich rausstellt, haben wir aber doch eine, unsere Kopie des Mietvertrages war wohl unvollständig. Diese geht bis 100€ und führt explizit Rolläden auf.
Der Handwerker hat dann den Rolladenkasten aufgeschraubt und Lamellen ausgetauscht.
Nun haben wir die Rechnung erhalten und es stehen über 95€ drauf! (Praktischerweise noch unter den 100€)
Nun die Fragen:
- Ist die Reparatur vom Rolladen / Der Austausch der Lamellen überhaupt unter einer Kleinreparaturklausel verbuchbar?
Im Internet finden sich zumindest diverse Verweise auf das AG Leipzip, welches die Reparatur an Rollädenkästen ausschließt.
- Wie sieht es mit der weit höheren Rechnungssumme aus (20€ + Steuern gegen über 95€)? Können wir hier irgendwelche Nachweise einfordern?
Wie schätzt ihr die Situation ein? Ist die Forderung berechtigt?
Vielen Dank!