Hello zusammen ![]()
In unserer Küche ist seit längerem das Abfluss Rohr in der Wand verstopft. Mittlerweile geht so gut wie nichts mehr runter. Heißt spülen und co findet aktuell im Badezimmer statt.
Wir haben den Mangel unserem Vermieter angezeigt. Nach dem er nach ca. 2 Woche gar nicht reagiert hat, haben wir ihm per Einschreiben eine Frist von eine Woche gesetzt, um diesem Mangel zu beseitigen. Wir haben ihm den Brief parallel per E-Mail geschickt und er hat prompt darauf geantwortet und gesagt das er einen Handwerker beauftragen wird und sich dieser bei uns meldet. Er meinte aber auch, dass er nicht zusichern kann, dass der Mangel noch in dieser Woche beseitigt wird. Nun ist die Frist schon 2 Wochen verstrichen und wir werden selbst jemanden beauftragen.
Nun die Frage: ist es klüger die Rechnung auf uns Mieter auszustellen und den Betrag bei der nächsten Mietzahlung einzubehalten bzw vom Vermieter einzufordern? Natürlich würden wir das vorher noch mal schriftlich ankündigen. Oder sollte man die Rechnung direkt an den Vermieter ausstellen lassen?
Im Zweifelsfall existiert auch eine Rechtsschutzversicherung, die wir aber hoffentlich nicht benötigen.
Vielen Dank für eure Antworten ![]()